Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien

Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien

In der EU werden akademische Abschlüsse nicht automatisch anerkannt.

Wollen Sie in Spanien weiterstudieren, sollten Sie sich daher vor Beginn des Studiums informieren, wie es mit der Akzeptanz Ihrer Studienabschlüsse dort aussieht.

Hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien gibt es verschiedene Möglichkeiten und Verfahren.

Wie Sie Ihren akademischen Grad oder Abschluss aus Ihrem Herkunftsland in Spanien anerkennen lassen und welche Kosten diesbezüglich anfallen, erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.

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Welche Möglichkeiten der akademischen Anerkennung gibt es?

Das Verfahren der akademischen Anerkennung (“Reconocimiento de tipo académico”) ist zu empfehlen, wenn Ihr Hauptinteresse darin besteht, ein Studium in Spanien weiterzuführen. Vor allem dann, wenn die schulische Einrichtung, an der Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, dies im Voraus verlangt.

Ferner kommt dieses Verfahren zur Anwendung, wenn es keine Möglichkeit gibt, eine berufliche Anerkennung zu beantragen ( d. h., der Beruf ist in Spanien nicht reglementiert oder Sie oder Ihre Qualifikationen stammen aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz.

Es gibt in Spanien zwei Hauptverfahren für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse (“título extranjero”):

1.) Die Homologation (“Homologación”)

Dieses Verfahren dient der Überprüfung ausländischer akademischer Abschlüsse hinsichtlich der Übereinstimmung mit den offiziellen spanischen Abschlüssen an Universitäten (“títulos oficiales universitarios de Grado o Máster”), die den Zugang zu einem reglementierten Beruf in Spanien ermöglichen.

Die Homologation bringt die Möglichkeit mit sich, den betreffenden reglementierten Beruf unter den gleichen Bedingungen auszuüben wie die Inhaber spanischer Abschlüsse, die zur Ausübung eines solchen Berufs berechtigen.

2.) Die Gleichwertigkeit (“Equivalencia”)

Die Überprüfung der Rest der Abschlüsse an ausländischen Hochschuleinrichtungen, ob sie dem akademischen Niveau eines offiziellen Universitätsabschlusses (Grado o Máster) in einem Wissenszweig und in einem spezifischen Fachbereich entsprechen, wird mit diesem Verfahren durchgeführt.

Wie läuft das Verfahren der Homologation und Äquivalenz ab?

An wen richtet sich das Verfahren?

Die Zielgruppe sind die Inhaber eines Abschlusses bzw. Zeugnisses einer offiziellen nicht-spanischen Hochschuleinrichtung.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss online auf der Webseite “Sede Electrónica del Ministerio de
Universidades” eingereicht werden.

Welche Unterlagen muss ich beifügen?

Folgende Dokumente sind für die Einleitung des Verfahrens unerlässlich:

    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers, ausgestellt von der zuständigen Behörden des Ursprungs- oder Herkunftslandes oder von den zuständigen spanischen Behörden für Ausländerangelegenheiten. Bei spanischen Staatsbürgern eine beglaubigte Fotokopie des nationalen Ausweises (DNI) oder eine Ermächtigung zur Überprüfung der bei der Verwaltung vorhandenen Identitätsdaten.
    • Abschluss (Zeugnis, Diploma), dessen Homologation oder Gleichwertigkeit beantragt wird.
    • Akademische Bescheinigung über die zur Erlangung des Hochschulabschlusses durchgeführten Studien, aus der unter anderem die offizielle Dauer des Studienplans in Studienjahren, die belegten Fächer und die zeitliche Beanspruchung jedes einzelnen Fachs sowie die gesamte Lehrbelastung hervorgehen.
    • Nachweis über die Zahlung der Gebühr
    • Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Ausübung des entsprechenden reglementierten Berufs in Spanien (bei Homologation)
    • Falls zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, werden diese angefordert.

    Für die Homologation eines Abschlusses, der den Zugang zum reglementierten Beruf des Arztes ermöglicht, können zusätzlich spezifische Unterlagen notwendig sein.

    Hinweis zu den Dokumenten:

    Dem Antrag müssen keine Originale von Studienabschlüssen, Studiengängen oder anderen Unterlagen beigefügt werden, sondern nur beglaubigte Fotokopien der genannten Dokumente.

    Alle vorgelegten Dokumente müssen amtlich und von den zuständigen Behörden nach dem Rechtssystem des jeweiligen Landes ausgestellt sein.

    Gegebenenfalls ist eine beglaubigte Kopie der entsprechenden offiziellen Übersetzung ins Spanische beizulegen.

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    Für die Beglaubigung der Fotokopien der Dokumente sind folgende Behörden zuständig:

    • Offizielles Register des Ministeriums für Universitäten
    • Regierungsdelegationen und Unterdelegationen
    • Spanische Botschaften und Konsulate
    • Notar

    Wie sieht die endgültige Entscheidung aus?

    Die Entscheidung über die Homologation oder Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse erfolgt durch ein sog. Beglaubigungsschreiben (“credencial”) der “Subdirección General de Títulos del Ministerio de Universidades”.

    Was kostet die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse?

    Die Gebühr für den Antrag der “Homologación” oder “Equivalencia” beträgt jeweils 166,50 € (Jahr 2023)

    Der Nachweis über die Zahlung der Gebühr ist eine notwendige Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags.

    Wie zahle ich diese Gebühr?

    Zahlung in Spanien:

    Die Zahlung der Gebühr erfolgt mit dem Formular Modelo 790 (Codigo 107).

    Dieses Formular kann bei jeder Bank, Sparkasse oder Kreditgenossenschaft vorgelegt werden, die an der Steuererhebung als kooperierende Einrichtung beteiligt ist.

    Blatt Nummer 3 verbleibt bei der Bank.

    Die Blätter 1 und 2 mit der maschinellen Bescheinigung oder der autorisierten Unterschrift der Bank sind zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

    Zahlung im Ausland:

    Die Einzahlung oder Überweisung wird zugunsten des “Ministerio de Universidades” auf das zweckgebundene Konto für die Erhebung von Gebühren im Ausland durchgeführt:

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    Banco de España, Calle de Alcalá, 48, 28014 Madrid (España).

    IBAN: ES16 9000 0001 2002 5310 8022

    BIC: ESPBESMMXXX

    Hinweis:

    Die Zahlung der Gebühr entbindet Sie nicht von der Notwendigkeit, das entsprechende offizielle Antragsformular auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

    Weitere Verfahren der akademischen Anerkennung

    Validierung (“Convalidación”) ausländischer Studien für ein Teilstudium an der spanischen Universität

    Mit dieser Validierung erfolgt die offizielle Anerkennung (für akademische Zwecke) eines Studiums an einer ausländischen Hochschuleinrichtung, unabhängig davon, ob es zu einem Abschluss geführt hat oder nicht, in Bezug auf ein Teilstudium an einer spanischen Universität (“estudios universitarios españoles parciales”).

    Der Student hat somit die Möglichkeit, sein nicht abgeschlossenes Studium im Ausland an einer spanischen Universität fortzusetzen.

    Liegen bestimmte Ausschlussgründe vor, könne Abschlüsse oder Studiengänge jedoch nicht validiert werden.

    Die Validierung ausländischer Studien für ein Teilstudium an einer spanischen Universität wird durch die Universität, an der der Interessent die Validierung beantragt hat, um sein Studium fortzusetzen, gemäß den vom Universitätsrat festgelegten Kriterien durchgeführt.

    Die Gleichwertigkeit (“Equivalencia”) der Durchschnittsnoten von Universitätsstudien, die an ausländischen Einrichtungen erbracht wurden.

    Das ist ein Verfahren zur Anwendung von Skalen und Tabellen der Äquivalenz der Durchschnittsnoten ausländischer Studienleistungen, um die Durchschnittsnote zu erhalten, die der Notenskala der spanischen Universitäten gleichwertig ist.

    In Spanien stellt in den verschiedenen Ausschreibungen für Stipendien und Studienbeihilfen des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport sowie in Ausschreibungen anderer öffentlicher Verwaltungen und Einrichtungen, insbesondere im universitären Bereich, das akademische Zeugnis und die Durchschnittsnote desselben ein wichtiges Selektionskriterium dar.

    Folglich ist der Zweck dieses Verfahren die Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit der Durchschnittsnoten der im Ausland absolvierten Hochschulstudien und -abschlüsse mit den entsprechenden spanischen Studienbescheinigungen, die dann in den Wettbewerbsverfahren präsentiert werden kann, bei denen die Durchschnittsnote eine Anforderung oder ein Bewertungselement ist.

    Der Zugang zum Formular für die Erklärung der Gleichwertigkeit der Durchschnittsnote der in ausländischen Zentren erworbenen Hochschulzeugnisse erfolgt online über die Website des Bildungsministeriums “Sede Electrónica del Ministerio de Educación y Formación Profesional” (elektronisches Zertifikat erforderlich).

    Sobald Sie die Erklärung ausgefüllt haben, können Sie sie sofort herunterladen und ausdrucken. Das ausgedruckte Dokument ist zu unterschreiben und der Stelle vorzulegen, bei der Sie sich bewerben möchten (Zulassung zum Studium, Ausschreibungen, Auswahlverfahren usw.).

    Die Äquivalenzerklärung ist nur gültig, wenn ihr das Original des offiziellen akademischen Zeugnisses oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Fotokopie davon und gegebenenfalls die entsprechende Übersetzung beigefügt ist.

    Abkommen über die Anerkennung von Abschlüssen zu rein akademischen Zwecken

    Zwischen der Regierung des Königreichs Spanien und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wurde über die Anerkennung der Gleichwertigkeiten der akademischen Grade und Studien im Bereich der Hochschulbildung in Bonn am 14. November 1994 ein Abkommen unterzeichnet.

    Dieses Abkommen soll das Fortführen des Studiums und die Führung und Anerkennung ihrer akademischen Grade und Titel im jeweils anderen Staat erleichtern.

    In diesem Sinne wurden vor allem folgende Vereinbarungen getroffen:

    • Anerkennung in einem der Länder von Studienzeiten und Prüfungen, die an Hochschuleinrichtungen des anderen Landes absolviert wurden, zum Zweck der Fortsetzung dieser Studien.
    • Akademischen Grade werden zum Zwecke des Zugangs zu einem einschlägigem weiterführenden oder einem weiterem Studium an Hochschuleinrichtungen des anderen Landes auf Antrag anerkannt, ohne dass zusätzliche oder ergänzende Prüfungen abgelegt werden müssen, sofern die Inhaber dieser akademischen Grade berechtigt sind, in dem Staat, der sie verliehen hat, diese weiteren oder neuen Studien aufzunehmen, ohne dass zusätzliche oder ergänzende Prüfungen abgelegt werden müssen.
    • Gegenseitige Anerkennung von Doktorgraden zu akademischen Zwecken.

    Hinweis zum Schluss:

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    2 Gedanken zu „Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien

    1. Wow, Ihr Website hat mir mehr geholfen als 1000 spanische Websiten übers Thema. Mein Name ist Fernandez und schließe diesen Sommer den staatlich Geprüfter Techiniker FH Mechatroniker ab und möchte zurück nach Spanien.

      Ich habe eine ganz dumme Frage: ich gehe davon aus, dass ich mein Zeugnis vom Deutschen ins spanische übersetzten lassen, um bei den spanischen Behörden eine Homologacion machen zu können oder?

      Grüße aus Thüringen

      1. Hola, vielen herzlichen Dank für die sehr freundliche Rückmeldung. Dass Ihnen meine Website so hilfreich war, freut mich natürlich sehr. Zeugnisse müssen grundsätzlich offiziell ins Spanische übersetzt werden. LG mag wilhelm.

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