Anerkennung von Berufen in Spanien

Anerkennung von Berufen in Spanien – So geht das!

Wenn Sie als EU-Bürger in einem anderen EU-Land, wie zB. Spanien arbeiten möchten, müssen Sie, bevor Sie dort Ihren Beruf ausüben, gegebenenfalls Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

Welche Bestimmungen für die Anerkennung von Berufen in Spanien anzuwenden sind, hängt stark davon ab, welchen Beruf Sie haben (wie zB. reglementiert oder nicht) und wie lange Sie sich in Spanien aufhalten.

Lesen Sie weiter und Sie erfahren im Detail, wo bzw. wie berufliche Qualifikationen oder Abschlüsse in Spanien anerkannt werden und vor allem welche Berufe anerkannt werden müssen.

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Ist die Anerkennung von Berufen in Spanien hilfreich?

Man kann sagen: Ja. Denn ohne die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen ist es viel schwieriger, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in Spanien zu ergreifen.

Für die Anerkennung von Qualifikationen gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

  1. Anerkennung für die weitere allgemeine und berufliche Bildung (“Reconocimiento de tipo académico”)
  1. Anerkennung für den Zugang zu Beschäftigung und reglementierten Berufen (“Reconocimiento de tipo profesional”)

Ich werde mich in den folgenden Ausführungen auf den 2. Punkt beschränken und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen näher erläutern.

Zu Punkt 1. können Sie in meinem Fachbeitrag Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Spanien mehr erfahren.

Was bedeutet die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU?

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Europäischen Union ist in der EU-Richtlinie 2005/36/EG geregelt.

Diese Richtlinie hat vor allem den Zweck, Fachleuten in anderen EU-Ländern den Zugang zu Arbeitsmärkten zu ermöglichen und Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen festzulegen.

Wer unterliegt der EU-Richtlinie bzw. der Anerkennung?

Diese Richtlinie gilt für Selbstständige oder abhängig Beschäftigte, die einen reglementierten Beruf in einem anderen Land als dem, in dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben, ausüben wollen.

Und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind Staatsangehörige von EU-Ländern, EWR/EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie der Schweiz.
  • Sie sind Drittstaatsangehörige, die auch die Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder besitzen, d. h. die eine doppelte Staatsangehörigkeit haben.
  • Sie sind Inhaber eines in einem Drittland ausgestellten Ausbildungsabschlusses und verfügen über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem betreffenden Beruf eines Mitgliedstaates, der den genannten Ausbildungsnachweis anerkannt hat.

Welche Berufe brauchen Anerkennung?

Berufe, die in Spanien reglementiert sind und dort auf Dauer getätigt werden wollen, müssen vor Ihrer Ausübung von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

Ist Ihr Beruf in Spanien nicht reglementiert, dann brauchen Sie dafür keine Genehmigung und keine Formalitäten zu erledigen. Sie können Ihren Beruf unter denselben Bedingungen wie die spanischen Staatsangehörigen praktizieren.

Ferner müssen Sie keine Anerkennung von Berufsqualifikationen beantragen, wenn Sie Ihre Dienstleistungen nur vorübergehend und gelegentlich in Spanien anbieten. Eine Ausnahme stellen Berufe im Gesundheits- und Sicherheitsbereich dar. Spanien kann eine vorherige schriftlich Erklärung verlangen. Es ist jedoch kein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.

Für die Anerkennung bestimmter Berufe gibt es spezifische EU-Vorschriften. Zu diesen Berufen zählen z.B. Abschlussprüfer, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Handelsvertreter, Piloten.

Was ist ein reglementierter Beruf?

Ein reglementierter Beruf ist eine berufliche Tätigkeit, für deren Zugang oder Ausübung der Besitz bestimmter Berufsqualifikationen erforderlich ist.

Was versteht man unter einer beruflichen Qualifikation?

Eine Berufsqualifikation ist die Fähigkeit für die Ausübung eines Berufes. Sie wird durch einen Ausbildungsabschluss bzw. Zeugnis (“título de formación”), einen Befähigungsnachweis/Sachkundenachweis (“certificado de competencia”) und/oder eine formell anerkannte Berufserfahrung offiziell bescheinigt.

Ist mein Beruf in Spanien reglementiert?

Die reglementierten Berufe unterscheiden sich von einem EU-Land zum anderen. Um herauszufinden, ob Ihr Beruf in Spanien reglementiert ist, können Sie die europäische Datenbank der reglementierten Berufe konsultieren.

Wenn der Beruf, den Sie ausüben möchten, in der Datenbank nicht aufgeführt ist, kann es sein, dass er in Spanien nicht reglementiert ist.

Um diesbezüglich absolut sicher gehen, sollten Sie das nationale Unterstützungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen (“Subdirección General de Títulos y Ordenación, Seguimiento y Gestión de las Enseñanzas Universitarias, Ministerio de Universidades”) kontaktieren, welches Ihnen hilft, Zweifelsfragen hinsichtlich eines erforderlichen Antrages zu beantworten.

Welche Systeme der Anerkennung gibt es ?

Je nach Berufszugehörigkeit sieht die EU-Richtline 3 Systeme zur Anerkennung von Berufsabschlüssen  vor:

  1. eine automatische Anerkennung: für Krankenpflegepersonal, Hebammen und Entbindungspfleger, Ärzte (Allgemeinmediziner und Fachärzte), Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie Architekten;
  1. eine automatische Anerkennung für bestimmte Berufe aufgrund der Berufserfahrung: Berufstätige in Handwerk, Gewerbe und Industrie (z. B. für Schreiner, Polsterer und Kosmetiker);
  1. eine allgemeine Anerkennung: für andere reglementierte Berufe, die vom System der automatischen Anerkennung nicht gedeckt sind und zu denen jede Person Zugang hat, die ihre ausreichenden Qualifikationen dazu aus dem Heimatland nachweisen kann.

Für die Anerkennung von Berufen in Spanien kann die Behörde gegebenenfalls zusätzlich folgende Maßnahmen verlangen:

  • die Absolvierung eines Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung, wenn erhebliche Unterschiede zwischen der Ausbildung im Heimatland und in Spanien vorliegen. Die Berufserfahrung des Antragstellers muss bei solchen Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden.
  • die Ablegung eines Sprachtests, insbesondere, wenn die Kenntnisse in der Landessprache für die Ausübung Ihres Berufs wichtig sind.
  • die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. bei Rechtsanwälten)

Was ist der Europäische Berufsausweis?

Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein genormtes elektronisches Verfahren, das der schnelleren und einfacheren Anerkennung einer Qualifikation in einem bestimmten reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land dient.

Derzeit können Sie das EBA-Verfahren nur für diese 5 Berufe nutzen:

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  • Krankenschwester / Krankenpfleger für allgemeine Pflege (“enfermero responsable de cuidados generales”)
  • Apotheker (“farmacéutico”)
  • Physiotherapeut (“fisioterapeuta”)
  • Bergführer (“guía de montaña”)
  • Immobilienmakler (“agente de la propiedad inmobiliaria”)

Der EBA kann online beantragt werden und sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie das elektronische Zertifikat des Europäischen Berufsausweises im PDF-Format erstellen.

Üben Sie keinen der oben genannten Tätigkeiten aus, müssen Sie das Standard-Antragsverfahren für das Anerkennen von Berufen in Spanien durchlaufen.

Wozu dient die Anerkennung von Berufen in Spanien?

Ziel des Verfahrens ist es, ausländische Abschlüsse bzw. Zeugnisse zur Ausübung eines reglementierten Berufs in Spanien anzuerkennen, und zwar mit der gleichen Wirkung wie der entsprechende spanische Abschluss.

Wie läuft das allgemeine Anerkennungsverfahren in Spanien ab?

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Es gibt verschiedene Anlaufstellen.

In Allgemeinen wird der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim Ministerium vorgelegt, das für den jeweiligen Beruf zuständig ist.

Weiter Möglichkeiten, um dem Antrag einzureichen, können sein:

  • die elektronischen Register der spanischen öffentlichen Verwaltung
  • die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Spaniens im Ausland.
  • online via “sede electrónica” des zuständigen Ministeriums. Dafür brauchen Sie eine elektronische Zertifizierung.

Welche Unterlagen müssen Sie beilegen?

Dem Antrag für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen müssen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen beifügen:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit in Form eines Reisepasses oder eines ausreichenden Ausweisdokuments
  • Zeugnis bzw. Diplom über den Abschluss eines Hochschulstudiums
  • Akademische Bescheinigung über die Studien, die Sie zur Erlangung des Abschlusses absolviert haben, mit Angaben über die Anzahl der Studienjahre, die belegten Fächer und das Lernpensum.
  • Bestätigung der Befähigung oder Berechtigung zur Ausübung des Berufs in Ihrem Herkunftsland.
  • Nachweis der berufliche Erfahrung von mindestens 3 Jahren im Herkunftsland (wenn der Herkunftsstaat den in einem anderen Land als dem Herkunftsmitgliedstaat erworbene Abschluss anerkannt hat)
  • Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung (wenn der Beruf im Herkunftsstaat nicht reglementiert ist)

Wie müssen die Dokumente vorgelegt werden?

Bei den eingereichten Dokumenten muss es sich um beglaubigte Fotokopien oder notariell bezeugte Kopien handeln.

In jedem Fall ist es unerlässlich, dass eine entsprechenden offizielle Übersetzung ins Spanische beigelegt wird.

Die offizielle Übersetzung kann erfolgen:

  • durch einen beeidigten Übersetzer, der in Spanien ordnungsgemäß ermächtigt oder registriert ist.
  • durch jede diplomatische oder konsularische Vertretung des spanischen Staates im Ausland oder in Spanien des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt, oder ggf. des Landes, aus dem das Dokument stammt.

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Wie lange dauert die Entscheidung des Antrags?

Die Frist für den Erlass und die Zustellung der entsprechenden Entscheidung beträgt vier Monate ab dem Datum des Eingangs des Erstantrags beim Register des Ministeriums oder im Falle eines Antrags auf Vervollständigung der Akte ab dem Datum des Eingangs der vollständigen Akte/Unterlagen.

Was sind die Auswirkungen der Anerkennung?

Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen durch die zuständige spanische Behörde erlaubt es Ihnen, in Spanien denselben Beruf auszuüben, für den Sie in Ihrem europäischen Herkunftsland qualifiziert sind, und zwar mit denselben Rechten wie spanische Staatsangehörige.

Fazit

Wollen Sie sich dauerhaft in Spanien niederlassen und dort einen reglementierten Beruf ausüben, ist es erforderlich, dass Sie vorher Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Sind Sie immer noch unsicher?

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2 Gedanken zu „Anerkennung von Berufen in Spanien – So geht das!

  1. Hallo,

    vielen Dank für die Info.
    Ich bin Physiotherapeut,
    ist es da nicht so, dass man auch eine gewisse Sprachqualifikation erbracht werden muß?

    Danke im voraus.

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