Europäische Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte in Spanien?

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben und Sie sind dort krankenversichert und Sie wollen vorübergehend in ein anderes EU-Land (inkl. Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) reisen, dann brauchen Sie für die medizinische Versorgung die Europäische Krankenversicherungskarte.

Wie Sie diese Karte in Spanien beantragen und was Sie alles beachten sollten, sind unter anderem Fragen, auf die ich im Folgenden näher eingehen werde.

Personen, die sich vorübergehend in Spanien aufhalten, erfahren, wie sie die Europäische Krankenversicherungskarte in Spanien anwenden können.

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Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – in Spanien “Tarjeta Sanitaria Europea (TSE)” genannt – ist ein persönliches und nicht übertragbares Dokument, das das Recht bescheinigt, während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen des öffentlichen Gesundheitssystems zu erhalten.

Die Art der Leistungen und die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes, unabhängig davon, ob der Grund des vorübergehenden Aufenthalts Arbeit, Urlaub oder ein Studium ist.

Die medizinische Betreuung erfolgt zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Staates.

In einigen Fällen übernimmt die TSE einen festen Betrag oder einen Prozentsatz der Kosten, die sich aus der Gesundheitsversorgung ergeben.

Was muss ich beachten?

Es ist wichtig, zu berücksichtigen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte

  • nicht gültig ist, wenn der Zweck der Reise speziell darin besteht, eine medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen, oder wenn der gewöhnliche Aufenthalt in ein anderes Land verlegt wird.
  • keine Alternative zur Reiseversicherung ist. Weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland) sind inbegriffen.

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  • keine kostenlose Behandlung garantiert. Die Kosten der Behandlung hängen vom Gesundheitssystem des Landes ab, in dem Sie sich befinden. So ist es möglich, dass Gesundheitsleistungen, für die Sie in Spanien nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind. Mehr zu den Gesundheitsleistungen in Spanien, Kosten und Rechte erfahren Sie in meinem Fachbeitrag.

Die Europäische Krankenversicherungskarte umfasst die medizinische Notfallversorgung bei Krankheit oder Unfall sowie die Verschlimmerung chronischer Krankheiten wie Asthma, Herzerkrankungen, Krebs usw. Wenn Sie während der Schwangerschaft reisen, deckt die EHIC die notwendigen Behandlungen, einschließlich der Geburt, ab.

Hinweis

Für geplante medizinische Behandlungen in einem anderen EU-Land brauchen Sie das entsprechende Formular, das Ihnen von der spanischen Sozialversicherungsanstalt (INSS) nach einem positiven Bericht des Gesundheitsdienstes ausgestellt wird.Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlegen, sollten Sie sich mit dem Formular S1 anmelden und nicht die TSE verwenden, um im neuen Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ärztliche Versorgung zu erhalten. Siehe dazu meinen Fachbeitrag Die spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang

Wie beantrage ich die “Tarjeta Sanitaria Europea (TSE)”?

Die Karte ist kostenlos und leicht zu beantragen.

Sie erhalten die TSE bei der spanischen Sozialversicherungsanstalt (“Instituto Nacional de la Seguridad Social – INSS”). Vorausgesetzt, dass Sie in Spanien versichert sind, dh. dass die Sozialversicherung in Spanien Ihre Behandlungskosten übernimmt.

Es gibt zwei Möglichkeiten einen Antrag zu stellen:

  1. per Internet mittels “Sede Electrónica de la Seguridad Social” . Es ist keine digitale Zertifizierung erforderlich.

Sie müssen dabei folgende Schritte ausführen:

Bei Einstieg mit elektronischer Identifizierung, werden Sie zur “Tu Seguridad Social” weitergeleitet und im Abschnitt “Asistencia sanitaria” müssen Sie auf “Pedir tarjeta sanitaria europea” klicken. Sie können dann die Adresse angeben, an die die Karte gesendet werden soll.

Bei Einstieg ohne Zertifizierung (“sin certificado”), müssen Sie ein Formular ausfüllen. Die Adresse, die Sie dabei angeben, muss mit der in der Sozialversicherungsdatenbank übereinstimmen. Wenn nicht, muss die Adresse dort aktualisiert werden.

Bei Einstieg per SMS, müssen Sie zuvor Ihre Telefonnummer bei der Sozialversicherung registriert haben, damit Sie den Code für die Identifizierung per SMS empfangen können.

  1. persönlich in den Kunden- und Informationszentren der Sozialversicherung (CAISS), wo Sie wohnen, mit einer Terminvereinbarung  (“cita previa”). Wenn es erforderlich ist, das Dokument, welches das Recht zur Ausführung der Gesundheitsleistungen nachweist, vorzulegen, müssen Sie die TSE persönlich beantragen.

Wer kann den Antrag stellen?

Die Versicherten und ihre Mitversicherten, die die Anforderungen des spanischen Rechts und der Gemeinschaftsverordnungen über die Sozialversicherung erfüllen.

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Wann wird mir die TSE zugestellt?

Die “Tarjeta Sanitaria Europea” wird innerhalb von 5 Tagen an die in den Datenbanken der Sozialversicherung aufgeführte Adresse gesendet. Es ist daher wichtig, diese Daten auf dem neuesten Stand zu halten.

Wie sieht die TSE aus?

Tarjeta Sanitaria Europea

Wie lange ist die TSE gültig?

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist bis zu dem darauf angegebenen Verfalldatum gültig. Die Karte hat grundsätzlich eine Gültigkeit von 2 Jahren. Danach muss sie erneuert werden.

Es ist wichtig, dass Sie vor einer Reise überprüfen, ob Sie über die “Tarjeta Sanitaria Europea” verfügen und dass ihre Gültigkeitsdauer das voraussichtliche Rückreisedatum einschließt. Wenn nicht, beantragen Sie eine neue TSE, um die Gesundheitsversorgung während Ihres Aufenthalts zu gewährleisten.

In welchen Ländern gilt die “Tarjeta Sanitaria Europea”?

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 

Was, wenn ich die TSE dringend brauche?

Wenn die Karte nicht sofort verfügbar ist oder steht Ihre Reise unmittelbar bevor, so können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung (“Certificado Provisional Sustitutorio – CPS”) beantragen.

Dafür gehen Sie auf die Website der “Seguridad Social”:

  • Zugang nur mit elektronischer Zertifizierung
  • Klicken Sie auf: Provisorische Ersatzbescheinigung herunterladen (“Descargar Certificado Provisional Sustitutorio”) .
  • Angabe der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung (maximal 90 Tage)
  • Ausdrucken der Bescheinigung (PDF-Datei), wenn Sie die erforderliche Software dafür haben

Die erhaltene Bescheinigung besteht aus einer PDF-Datei, in der der Authentifizierungs-Code (“Código Electrónico de Autenticidad-CEA”) enthalten ist, mit dem seine Echtheit auf der Website “Servicio de Verificación de Integridad Documental” überprüft werden kann.

Die Ersatzbescheinigung (CPS) ist für den in dem Dokument angegebenen Zeitraum gültig. Sie wird maximal für 90 Tage ausgestellt.

Tipp: Bevor Sie eine Reise in ein EU-Land unternehmen, überprüfen Sie, ob die CPS-Gültigkeitsdauer das vorgesehene Rückreisedatum umfasst.

Was kann ich tun, wenn meine TSE im Ausland nicht anerkannt wird?

Wenn Ihre TSE von den Behörden nicht anerkannt wird, können Sie die Sozialversicherungsanstalt in Spanien (INSS) bitten, mit dem Arzt oder Krankenhaus im Ausland Verbindung aufzunehmen.

Löst das Ihr Problem nicht, dann können Sie sich an SOLVIT wenden. Eine kostenloser Dienst für die Lösung von Problemen zwischen Behörden, die die EU-Bestimmungen über die Sozialversicherung anwenden.

Wie nutze ich die TSE im Ausland?

Wie Sie die Karte in den jeweiligen Ländern einsetzen können, erfahren Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Wie kann ich die Europäische Krankenversicherungskarte in Spanien verwenden?

Benutzen Sie die Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) eines der oben genannten Länder in Spanien, weil Sie sich dort vorübergehend aufhalten (aufgrund von Urlaub, Arbeit oder Studium), sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

Vergewissern Sie sich zuvor, ob die Arztpraxis oder Klinik an das öffentliche Gesundheitssystem angeschlossen ist und die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert.
Hotels und Reiseveranstalter rufen oder empfehlen möglicherweise einen Privatarzt, den Sie dann aus eigener Tasche bezahlen müssen. Wenn Sie im Notfall einen Arzt brauchen, fragen Sie daher nach einer Behandlung, die durch das öffentliche Gesundheitssystem gedeckt ist („asistencia sanitaria pública“ oder „asistencia del Sistema Nacional de Salud“).
Verlangt man von Ihnen eine Vorauszahlung, bedeutet dies, dass Sie nicht im Rahmen des staatlichen Gesundheitsdienstes behandelt werden und dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkannt wird.
Nur öffentliche Krankenhäuser behandeln Sie kostenfrei. Wichtig ist, dass Sie bei der Aufnahme eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben, andernfalls werden Ihnen die Kosten als Privatpatient in Rechnung gestellt. Privatbehandlungskosten sind nicht erstattungsfähig.
Für dringende Krankentransportdienste, die von einem öffentlichen Gesundheitsdienstleister erbracht werden, fallen keine Kosten an.
Gesundheitsleistungen (einschließlich Erstversorgung, Facharztbehandlung, Krankenhausbehandlung und Notversorgung) im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems sind in Spanien kostenlos und für den Patienten zuzahlungsfrei. Eine Ausnahme stellen die Medikamente dar.
Verschriebene Arzneimittel erhalten Sie in jeder beliebigen Apotheke („farmacia“).
Die Zuzahlung zu öffentlich verschriebenen Medikamente beträgt 10 %, wenn Sie Rentner sind und mittels Formular eine eidesstattliche Erklärung („declaracion jurada“) über Ihren Rentnerstatus vorlegen;
50 % in den übrigen Fällen.
Zahnärztliche Behandlungen sind mit Ausnahme von außerordentlich dringenden Fällen der Erstversorgung normalerweise nicht gedeckt. Etwaige Kosten sind nicht erstattungsfähig.
Wenn Sie eine Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie benötigen, müssen Sie die medizinische Versorgung vor Ihrer Abreise planen und entsprechende Termine vereinbaren.
Kontaktieren Sie vor Ihrer Abreise die öffentlichen Gesundheitsdienste der Autonomen Gemeinschaft, in der Sie sich aufhalten. Sie geben Ihnen Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen und verfügbaren Zentren.
Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.
Private Ärzte rechnen nicht mit der EHIC ab. Wenn Sie von einem privaten Arzt behandelt werden, lassen Sie sich bitte eine Rechnung ausstellen, aus der die erbrachten Leistungen genau hervorgehen. Ihre Krankenkasse wird dann feststellen, ob und ggf. welcher Betrag Ihnen erstattet werden kann.

Wo nimmt man die EHIC an?

  • In der Notaufnahme (“urgencia”) der Gesundheitszentren (“centros de salud”) und den staatlichen Krankenhäusern. 

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Informationsgrundlagen

  • Seguridad Social
  • Europäische Kommission

Abschließender wichtiger Hinweis:

Alle Angaben in diesem Beitrag beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann ich keine Gewähr übernehmen. Sollten Sie auf eine Falschinformation aufmerksam werden, teilen Sie mir diese bitte mit. Ich werde diesen Umstand umgehend berücksichtigen.

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