Führerschein in Spanien umschreiben

Führerschein in Spanien umschreiben? Aber wie?

Wer will schon gerne seinen Führerschein in Spanien umschreiben lassen.

Doch wenn Sie dauerhaft in Spanien leben wollen, sollten Sie früher oder später Ihren Führerschein gegen einen spanischen Führerschein (“permiso de conducción”) umtauschen.

Sie stellen sich sicher Fragen, wie: Ist mein Führerschein überhaupt in Spanien gültig?

Wann muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?

Wo muss ich ihn verlängern, wenn er abläuft?

Wie läuft das Verfahren dazu ab und was brauche ich dafür?

Lesen Sie weiter und Sie werden Klarheit darüber bekommen, welche Schritte in Ihrer Situation erforderlich sind.

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Allgemeines

Wenn ich hier von Führerschein bzw. EU-Führerschein spreche, beziehe ich mich auf eine Fahrerlaubnis, die in der EU oder in anderen EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurde.

Hinweis: Für Schweizer gelten diese Regeln nicht. Schweizer, die länger als 6 Monate in Spanien wohnen, müssen ihren Führerschein in einen spanischen umschreiben lassen.

Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein.

Seit dem 19.01. 2013 haben alle in der EU ausgestellten Führerscheine ein Standardformat (eine kreditkartengroße Plastikkarte mit Lichtbild und besseren Sicherheitsmerkmalen) und eine begrenzte Gültigkeitsdauer.

Unbefristete Führerscheine ohne Ablaufdatum, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gehören daher bald der Vergangenheit an.

Ist mein Führerschein in Spanien gültig?

Gemäß EU-Norm werden die von EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt. Artikel 2 Richtlinie 2006/126/EG

Ihr EU-Führerschein behält daher auch in Spanien unter bestimmten Bedingungen seine Gültigkeit. Art. 15 Real Decreto 818/2009

Sie können mit Ihrem aktuellen Führerschein in Spanien fahren, sofern

  • er gültig ist (bei Führerscheinen mit Ablaufdatum)
  • Ihr Alter für die Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse dem erforderlichen Alter für den Erhalt der Erlaubnis in Spanien entspricht
  • Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland und in Spanien nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde.

Dies gilt vor allem für den vorübergehenden Aufenthalt in Spanien, z.B. Urlaub.

Alle in der EU ausgestellten Führerscheinformate (Scheckkartenführerscheine, graue oder rosa Führerscheine) müssen in Spanien akzeptiert und anerkannt werden (sofern sie die Bedingungen erfüllen).

Wann muss ich meinen Führerschein in Spanien umschreiben lassen?

Begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz (“residencia normal”) in Spanien, sind Sie dazu verpflichtet, in folgende Fällen Ihren EU-Führerschein in Spanien umschreiben zu lassen:

  • Ihr Führerschein ist abgelaufen oder läuft in nächster Zeit ab
  • Sie sind Inhaber eines unbefristeten Führerscheins oder eines Führerscheins mit einer Gültigkeitsdauer von über 15 Jahren für Autos und Motorräder (AM, A1, A2, A, B und BE) oder mit einer Frist von über 5 Jahren für Autobusse und Lastkraftwagen (C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D, DE). Und Sie haben Ihren ordentlichen bzw. legalen Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien.
  • Ihr Führerschein ist verlorengegangen, wurde gestohlen oder ist beschädigt.
  • Sie haben gegen die Straßenverkehrsordnung in Spanien verstoßen (Amtswegiger Umtausch bei schweren Verkehrsdelikten). Auf alle Fälle werden EU-Führerscheine aufgrund von Verkehrsverstößen, die gemäß dem spanischen Punktesystem mit Abzug von Punkten verbunden sind, von den spanischen Behörden registriert.

Wenn Sie nach Spanien übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht (sofort) umzutauschen. Wie bereits vorher erwähnt, Sie können Ihn solange nutzen, wie er gültig ist.

Der Führerscheininhaber mit ordentlichem Wohnsitz in Spanien unterliegt den dort geltenden führerscheinrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer, der Kontrolle der psychisch-körperlichen Tauglichkeit und der Zuweisung eines Punktekontos.

Ein Führerschein mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer (ohne Ablaufdatum) muss daher nach 2 Jahren ab der Wohnsitznahme in Spanien umgetauscht bzw. erneuert werden. Die Umtauschpflicht trifft auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in einem anderen Land amtlich gemeldet sind.

Der ordentliche Wohnsitz bezieht sich gem. einer Presseerklärung des spanischen Innenministeriums auf die sog. “Residencia”. Das bedeutet, dass für EU-Bürger die zweijährige Frist mit Tag der Eintragung in das zentrale Ausländerregister beginnt (verpflichtend bei einem mehr als 3 monatigen Aufenthalt in Spanien). Siehe dazu meinen Fachbeitrag Wie Sie als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen?

Verfügen Sie über keine Residencia, wird der Tag der Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde (“empadronamiento”) herangezogen.

Spätestens bei einem Aufenthalt in Spanien während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr begründen Sie dort einen ordentlichen Wohnsitz.

Wenn Sie jedoch möchten, können Sie Ihren Führerschein jederzeit freiwillig gegen einen entsprechenden spanischen Führerschein umschreiben lassen.

Um Probleme mit der spanischen Polizei zu vermeiden, wird von den Botschaften empfohlen, dass dauerhaft in Spanien wohnende Bürger ihre Fahrausweise freiwillig in einen spanischen umtauschen.

In welchem Land muss ich meinen Führerschein verlängern bzw. umtauschen?

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Führerschein abläuft oder verlorengeht, gestohlen oder beschädigt wird, müssen Sie ihn in dem Land verlängern, ersetzen oder umtauschen lassen, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.

Zuständig ist das Wohnsitzland, und nicht das Ausstellungsland des Führerscheins

Hinweis

Der ordentliche Wohnsitz ist Grundvoraussetzung für den Umtausch bzw. Verlängerung Ihres EU-Führerscheines.

Welches Verfahren muss ich anwenden?

Befinden Sie sich in der Situation, dass

  • Ihr Führerschein ausgelaufen ist, bzw. er läuft zu einem nahen Zeitpunkt ab, oder
  • bei Ihrem unbefristeten Führerschein nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes die 2-Jahre-Frist abgelaufen ist,

dann müssen Sie Ihre Führerschein in Spanien erneuern lassen. Mit der Konsequenz, dass Sie einen spanischen Führerschein erhalten.

Diese Erneuerung von EU-Führerscheinen erfolgt mittels des Verfahrens “renovación de un permiso de conducción comunitario”.

Voraussetzungen für diese Formalität sind:

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  • ordentlicher Wohnsitz bzw. Residencia in Spanien
  • medizinische Eignungsprüfung
  • ein Antrag

Brauche ich einen medizinischen Eignungstests?

Ja. Für die Erneuerung Ihres EU-Führescheins müssen Sie sich einem Gesundheitstest hinsichtlich Ihrer körperlichen und psychischen Fahrtauglichkeit (“aptitudes psicofísicas”) unterziehen.

Dieser medizinischer Eignungstest wird in einem Untersuchungszentrum für Fahrer („centro de reconocimiento de conductores -CRC“) oder in einer beliebigen Arztklinik, die für diese Überprüfung autorisiert ist (“certificados médicos”) durchgeführt.

Sie brauchen dafür in der Regel einen Termin. Mitzubringen sind Reisepass, Führerschein und manchmal ein Passfoto (bei mir wurde das Foto direkt beim Arzt gemacht)

Getestet wird vor allem das Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen, sowie der allgemeine Gesundheitszustand.

Die Untersuchung hat bei mir 40,- € gekostet.

Nach positiver Überprüfung erhalten Sie ein Medizinisches Eignungsgutachten über Ihre Fahrtauglichkeit („informe de aptitud psicofísico“ oder kurz „psicotécnico“ genannt).

Dieses Gutachten müssen Sie später Ihrem Antrag auf Erneuerung beilegen.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Persönlich bei einem Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura Provincial de Tráfico”).

Dafür ist eine Terminvereinbarung (“cita previa”) erforderlich. Um diese zu beantragen, gehen Sie auf die “Sede electrónica de la DGT”.

Wann kann ich den Antrag auf Erneuerung stellen?

Sie können den Antrag für die Erneuerung Ihres Führerscheines ab 3 Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatums einbringen.

Was kostet der Umtausch des Führerscheins?

Gebühr: 28,87 € (Stand: 2024)

Sonderfälle:

  • ab dem Alter von 70 Jahren fällt keine Gebühr an
  • Erfolgt aus medizinischen Gründen eine Verlängerung für einen kürzeren Zeitraum als den vorgegebenen, gelten gestaffelt geringere Gebühren.

Es gibt 3 Möglichkeiten der Zahlung:

  • bei der Verkehrsbehörde direkt am Schalter, wenn Sie Ihren Antrag vorlegen. Sie können mit irgendeiner Kredit- oder Debitkarte zahlen. Hinweis: Die Karte muss auf den Namen des Antragstellers lauten. Bareinzahlung ist nicht möglich
  • online auf der “Sede electrónica Pago de Tasa” mit Kredit- oder Debitkarte oder Überweisung vom Konto. Hinweis: Dafür brauchen Sie eine digitale Bestätigung (“certificado digital”) und eine spanische Bank, die mit der Verkehrsbehörde kooperiert und diese Zahlung akzeptiert.
  • bei einer Bank, die mit der Verkehrsbehörde zusammenarbeitet: bar oder Überweisung vom Konto mittels “modelo 791”, erhältlich bei den Provinz-Verkehrsbehörden und online.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen (erforderliche Dokumente)?

  • Nachweis (Original und gültig)über die Identität und den Wohnsitz/Residencia in Spanien:
    • “Residencia”, das heißt die Bestätigung der Eintragung in das Ausländerregister (“Certificado de Inscripción en el Registro Central de Extranjeros”)
    • Reisepass oder Personalausweis
    • sowie andere von der Verkehrsbehörde eventuell verlangte Belege zum Nachweis des Wohnsitzes (Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde – “Volante de empadronamiento”)

Im Antragsformular (am Ende) können Sie die “Dirección General de Tráfico-DGT” ausdrücklich ermächtigen, Ihre persönliche Daten hinsichtlich Wohnsitz (“empadronamiento”), Identität und legaler “Residencia” elektronisch zu überprüfen. Wenn das DGT jedoch keine gültigen Informationen erhält, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen bereitstellen.

  • Medizinisches Eignungsgutachten (“Informe de Aptitud Psicofísica”) ausgestellt durch das autorisierte “centro de reconocimiento de conductores”
  • Ihr EU-Führerschein (Original und Kopie)
  • Aktuelles Originalfoto des Antragstellers:
    • Größe 32 x 26 mm; in Farbe und mit glattem Hintergrund; von vorne mit unbedecktem Kopf und ohne dunkle Brillengläser oder irgendein anderes Kleidungsstück, das die Identifikation der Person verhindert oder erschwert.
    • Bei Antragstellern, deren Religion die Bedeckung der Haare zwingend vorschreibt, ist ein Foto mit Kopfbedeckung zulässig. Dabei gilt als einzige Voraussetzung, dass das Gesichtsoval vom Haaransatz bis zum Kinn vollkommen unbedeckt zu sehen ist, so dass die Identifikation der Person nicht verhindert oder erschwert wird.
  • Nummer oder Bestätigung über die Zahlung den entsprechenden Gebühr

Was wird mir ausgestellt?

Nach Abschluss der Formalität bei der Verkehrsbehörde wird Ihr Originalführerschein einbehalten und an das Ausstellungsland zurückgeschickt.

Es wird Ihnen eine provisorische Fahrerlaubnis übergeben. Mit dieser können Sie vorübergehend während 3 Monate innerhalb von Spanien fahren. Sie ist nicht außerhalb von Spanien gültig.

Bevor die Verkehrsbehörde Ihren Führerschein umtauscht, setzt sie sich mit der zuständigen Behörde im Ausstellungsland in Verbindung, um zu überprüfen, ob Ihre Fahrerlaubnis nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.

Eintragung in das spanische Fahrerverzeichnis

Mit der Ausstellung des spanischen Führerscheins erfolgt die Eintragung in das spanische Fahrerverzeichnis. (“registro de conductores e infractores”) und die Zuteilung eines Strafpunktekonto mit 12 Punkten.

Wann erhalte ich den neuen Führerschein?

Normalerweise wird Ihnen Ihr neuer spanischer Führerschein in 45 Tagen per Post zugeschickt.

Unabhängig davon, ob Ihr alter Führerschein das alte oder das neue Format aufwies, erhalten Sie bei der Erneuerung bzw. Verlängerung das neue Standardformat (Plastikkarte in Kreditkartengröße mit Foto).

Nach Umtausch Ihres ursprünglichen Führerscheins gegen einen spanischen Führerschein unterliegen Sie den Vorschriften dieses Landes (zum Beispiel hinsichtlich der Gültigkeitsdauer oder ärztlicher Untersuchungen).

Welche Gültigkeit hat der spanische Führerschein?

Die Gültigkeit von spanischen Führerscheine ist grundsätzlich abhängig vom Alter und der Führerscheinklasse.

  • Gruppe 1: Führerscheine der Klasse AM , A1, A2, A, B, B1 und BE: 10 Jahre
    • ab dem Alter von 65 Jahren: 5 Jahre
  • Gruppe 2: Führerscheine der Klassen BTP, C1, C1 + E, C, C + E, D1, D1 + E, D y D + E: 5 Jahre
    • ab dem Alter von 65 Jahren: 3 Jahre

Ferner spielt der Gesundheitszustand hinsichtlich der Fahrtauglichkeit eine Rolle, wie lange der Führerschein gültig ist.

Zusammenfassung

Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen und

  • Sie besitzen einen neuen befristeten EU-Führerschein (ausgestellt nach dem 19.01.2013), so bedarf es keines Umtausches in Spanien. Da er bereits die beschränkte Gültigkeitsdauer aufweist. Dieser Führerschein wird unter den genannten Bedingungen in Spanien anerkannt. Erst wenn der Führerschein abläuft, müssen Sie ihn in Spanien verlängern bzw. erneuern lassen. Sie erhalten dann einen spanischen Führerschein.
  • Sie besitzen einen alten lebenslang gültigen EU-Führerschein oder einen Führerschein mit einer Gültigkeit von über 15 Jahren (ausgestellt vor dem 19.01.2013) und Sie sind über 2 Jahre resident in Spanien, dann müssen Sie diesen gegen einen spanischen Führerschein eintauschen.

Wenn Ihr Führerschein verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird, müssen Sie in Spanien einen neuen beantragen.

Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich.

Hinweis: Wer der Umtauschpflicht nicht nachkommt, verliert zwar nicht die Fahrerlaubnis, muss jedoch mit Strafen von über 200,- € rechnen.

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34 Gedanken zu „Führerschein in Spanien umschreiben? Aber wie?

  1. Hallo ich lebe seid 2 Jahren in Spanien bin residente, habe meinen Führerschein verloren da ich den 1990 gemacht habe gibt es keine Kopie in Deutschland bei der Führerscheinstelle meines letzten Wohnortes ist keine Akte was soll ich tun?

  2. Hallo
    Der link zum formular 03 funkioniert seit anfang januar nicht mehr.
    Ist das formular noch aktuell`?
    Mod.03 TRÁMITES DE CONDUCTORES

      1. Für mich hat der Link immer noch nicht funktioniert. Ich habe das Formular dann aber hier gefunden:

        Vielen Dank für die Schritt-für-Schritt Anleitung zum Führerscheinumschreiben. Sehr hilfreich!

  3. Hallo
    Ich habe in Deutschland 1994 meinen Auto Führerschein erhalten und diese Woche gegen einen Spanischen Führerschein umgetauscht. Nun bin ich etwas irritiert, das auf dem spanischen Führerausweis das Datum 17.10.2023 steht. (Würde ja bedeuten ich wäre ein Fahranfänger). Da ich in kürze Vorhabe mir eine Vespa mit 125cc zu kaufen, funktioniert das mit diesem Führerschein? Ich habe gelesen das man mit «B» (Auto) 125cc fahren kann, aber nur wenn man den Führerschein bereits 3 Jahre besitzt – und dies ist aus dem Dokument nicht ersichtlich. Danke für die Hile. LG

  4. Hallo, meine thail. Führerscheine sind 6 Monate uneingeschränkt in Deutschland gültig. Vor Ablauf der 183 Tage Frist muss ich in dt. Führerscheine umschreiben, damit die Führerscheine nicht ungültig werden.. Das dt. Gesetz sieht aber vor dass ich um dt. Führerscheine zu bekommen, dann die theoretische und praktische Fahrschulprüfungen NOCHMAL machen muss und bestehen muss. Das will ich nicht. Zumal ich nach Spanien auswandere, und dann eh spanische Führerscheine brauche.

    Eine Umschreibung ausländischer Fuhrerscheine in Spanien erfordert KEINE theoretische und KEINE praktische Fahrschulprüfungen (das weiss ich), sondern lediglich eine Residencia und ärztliche Bescheinigung der Fahrtauglichkeit.

    FRAGE:

    Kann ich nach Erteilung der spanischen Residencia meine gultige thailändische Führerscheine fürs Motorrad und Auto in spanische Führerscheine umschreiben lassen? geht das? und OHNE theoretische / praktische Prüfung. Ich frage deswegen, weil es ja keine EU-Führerscheine sind, sondern thailändische Führerscheine sind.

    Ich bitte um Antwort.

    Mit freundlichen Grüssen

    Konrad Krause

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