Gebrauchtes Auto in Spanien kaufen

Wie Sie ein gebrauchtes Auto in Spanien kaufen sollten!

Der Gebrauchtwagenmarkt in Spanien ist sehr aktiv. Auch viele Ausländer wollen ein gebrauchtes Auto in Spanien kaufen.

Haben auch Sie sich für den Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, wie eines Autos oder Motorrads entschieden, dann beachten Sie die folgenden Ausführungen und es wird Ihnen leicht fallen, den Kauf erfolgreich durchzuführen.

Ich erkläre Ihnen hier ausführlich die Schritte und Formalitäten, die erforderlich sind, um ein gebrauchtes KFZ (“coche usado o de segunda mano”) in Spanien zu erwerben.

Für das erfolgreiche Lernen der spanischen Sprache kann ich Mosalingua sehr empfehlen (Werbung)

MosaLingua

Wo kann ich ein gebrauchtes Auto in Spanien kaufen?

Sie können Ihren Gebrauchtwagen von einem privaten Anbieter bzw. Verkäufer (“vendedores particulares”), wie z.B via Internetportal “Milanuncios” oder bei einem professionellen Autohändler (“concesionario o compraventa de segunda mano”) erstehen.

Beim Kauf eines Fahrzeuges bei einem Fachbetrieb kümmert sich normalerweise der Händler um die erforderlichen Formalitäten der Ummeldung. Das heißt, Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung (“permiso de circulación”) und die technische Inspektionskarte (“tarjeta de la ITV”) auf Ihren Namen und müssen diesbezüglich keine weiteren Behördengänge erledigen.

Welche Schritte sind für den Kauf eines gebrauchten KFZ erforderlich?

Grundsätzlich sind 6 Schritte notwendig, um ein gebrauchtes Auto in Spanien zu kaufen:

  1. Prüfungen vor dem Kauf bzw. Vertragsabschluss
  2. Abschluss des Kaufvertrages („contrato de compra venta“)
  3. Zahlung der Steuer für Vermögensübertragung („impuesto de transmisiones patrimoniales“) via Modelo 620 bzw. 621
  4. Ummeldung des Fahrzeuges beim Provinz-Verkehrsamt („Jefatura provincial de Tráfico“ – kurz Tráfico)
  5. Abschluss einer KFZ-Versicherung des Käufers auf seinen Namen ab dem Kaufdatum
  6. Zahlung der kommunalen KFZ-Steuer ab dem folgenden 1. Januar

Welche Prüfungen sind vor dem Kauf bedeutend?

In erster Linie ist zu überprüfen, ob das Fahrzeug überhaupt übertragbar ist (dh. beim Tráfico auf den Käufer umgemeldet werden kann).

Um ein Kraftfahrzeug ummelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss administrativ angemeldet sein.
  • Alle Strafen, die für Verstöße gegen das Fahrzeug verhängt werden, müssen beglichen sein (registriert im „Registro de Vehículo de la Dirección General de Tráfico – DGT”)
  • Es muss frei von jeglicher Verfügungsbeschränkung (Eigentumsvorbehalt – “reserva de dominio“ ) sein, die im „Registro de Bienes Muebles“ eingetragen wurde (es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der Finanzgesellschaft oder ein Forderungsübergang durch den Käufer vor)
  • Es muss frei von Pfändungen und Versiegelungen („embargo o precinto“) sein oder es gibt ein vom Käufer unterschriebenes Dokument, das bestätigt, dass er sich der Situation der Pfändung oder Versiegelung des Fahrzeugs bewusst ist.

Diese genannten Prüfungen können Sie anhand des sog. Fahrzeugberichts („informe del vehículo“), der bei der “Dirección General de Tráfico (DGT)” angefordert werden kann, durchführen.

Wenn alles korrekt ist, erscheint ein grünes Häkchen auf dem Bericht.

Ferner sollten Sie noch Folgendes kontrollieren:

  • das Vorhandensein einer aufrechten technische Prüfung des Fahrzeuges ( „Inspección Técnica de Vehículos – kurz ITV”)
  • den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs aus erster Hand (Fachmann)
  • Es ist auch sinnvoll, nach dem Wartungsbuch („libro de mantenimiento“), den Rechnungen für Wartungen bzw. Service und Reparaturen zu fragen, und Kilometerstand und das Alter einzusehen.

Hinweis: Alle größeren Veränderungen am Fahrzeug (wie Zubehör nach ursprünglichem Kauf) sollten auf der “tarjeta de ITV” angegeben sein.

Was sollte ich beim Vertragsabschluss beachten?

Wenn Sie sich für den Kauf entschieden haben, müssen Sie mit dem Verkäufer schriftlich einen Kaufvertrag für gebrauchte Fahrzeuge (“contrato de compra venta de vehículos usados”) abschließen, in dem die Details des Fahrzeugs, der Kaufpreis, das Datum und die Uhrzeit der Unterzeichnung des Vertrags angegeben sind.

Hinweis: Der Vertrag muss sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer auf jedem der Blätter, aus denen er besteht, unterzeichnet werden.

Der Verkäufer sollte im Kaufvertrag zumindest eine Erklärung dahingehend abgeben:

  • Ob das übergebene Fahrzeug frei von Lasten und Abgaben („cargas y gravámenes o impuestos“) ist und
  • Ob es bis zu einem bestimmten Datum eine gültige Versicherung und ITV hat.

Bezüglich einer geeigneten Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug lassen Sie sich am besten persönlich in Deutsch hier beraten:

AXA Versicherung
Werbung

Die Internationale Versicherung für all Ihre Bedürfnisse

Fahrzeugversicherungen für alle Kraftfahrzeuge
Versicherungen für Haus & Wohnung
Haftpflichtversicherungen (wie für Hunde, verpflichtend in ganz Spanien)
Altersvorsorge & Existenz (wie Lebens- und Unfallsversicherung)

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug von einem professionellen Händler kaufen, sollte dieser die Fahrzeuggarantie (siehe weiter unten) im Vertrag deutlich angeben. Das ist wichtig für die Inanspruchnahme der Garantie.

Sobald die Zahlung bestätigt wurde, übergibt der Verkäufer die Schlüssel und das Fahrzeug an seinen neuen Besitzer.

Gibt es eine Garantie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges in Spanien?

Ja, die gibt es. Und zwar abhängig davon, ob Sie das gebrauchte Kfz von einem Privatanbieter oder einem professionellen Fachbetrieb kaufen, ist die Dauer der Gewährleistungsfrist unterschiedlich:

  • Verkauf zwischen Privatpersonen (“entre particulares”): Die verpflichtende Garantiezeit für einen Gebrauchtwagen, die eingehalten werden muss, beträgt mind. 6 Monate. Das bedeutet, dass auch Privatpersonen sechs Monate lang die Verantwortung für bestimmte Mängel an dem von ihnen verkauften Fahrzeug übernehmen müssen.
  • Kauf bei einem Autohändler: Hier ist die Gewährleistungsfrist mit mindestens 1 Jahr festgelegt.

Der Verkäufer ist verpflichtet, das Fahrzeug so zu liefern, wie im Vertrag angegeben, ohne versteckte Mängel oder Fehler („vicios o defectos ocultados“) .

Bei Auftreten eines verborgenen Schadens oder Störung innerhalb von 6 Monaten oder eines Jahres nach Lieferung des Fahrzeugs haftet der Verkäufer gegenüber dem Verbraucher oder Nutzer für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung besteht und der Verbraucher kann eine Mängelbeseitigung (Reparatur), eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags verlangen. In jedem dieser Fälle kann der Verbraucher bzw. Nutzer darüber hinaus ggf. Schadensersatz einfordern.

Eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Sie die Gewährleistung eines Gebrauchtfahrzeuges in Anspruch nehmen können, ist, dass der Mangel vor dem Kauf nicht offensichtlich war. Das heißt, wenn das Auto vor Abschluss der Transaktion einen offensichtlichen Bruch oder eine Fehlfunktion aufweist, können Sie später keine Ansprüche geltend machen.

Aus diesem Grund ist es notwendig, die entsprechenden Reparaturen vor dem Kauf zu verlangen.

Im Falle eines Autohändlers ist es grundsätzlich normal, dass er sich nicht weigert, seine Verantwortung zu übernehmen, solange sie im Rahmen der bereits erwähnten gesetzlichen Bedingungen liegt. Sollten er dies jedoch nicht tun, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Wie zahle ich die Steuer für Vermögensübertragung?

Bei der Steuer für Vermögensübertragung (“impuesto de transmisiones patrimoniales”) handelt es sich letztlich um eine Steuer, die bei Übertragung von Eigentum zwischen Privatpersonen an Stelle der Mehrwertsteuer (IVA) zu entrichten ist.

Diese sog. Übertragungssteuer wird beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen (Autos, Motorräder, Booten oder Luftahrzeugen) mittels des Formulars “Modelo 620 oder 621” bezahlt.

Das Formblatt 620 unterscheidet sich vom Formblatt 621 dadurch, dass es nicht elektronisch, sondern physisch präsentiert werden muss.

Werbung

Wer muss das Modelo 620 bzw. 621 einreichen, wann und wo?

Dieser Vordruck muss vom Käufer innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags vorgelegt werden.

Die zuständige Stelle der Einreichung ist grundsätzlich die autonome Gemeinschaft (“comunidad autónoma“), wo Sie ihren steuerlichen Wohnsitz haben. Im Speziellen die regionalen Steuerbehörden (“Delegaciones de Agencia Tributaria“).

Jede autonome Gemeinschaft hat ihre eigenen Formulare und fast alle erlauben die Online-Zahlung. Informieren Sie sich daher hinsichtlich der Art der Vorlage und Zahlungsabwicklung auf der Website der jeweiligen Gemeinschaft.

Wie hoch ist die Übertragungssteuer?

Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach dem

  • tatsächlichen Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufs des gebrauchten Kraftfahrzeuges und
  • anzuwendenden Steuersatz, der je nach autonomer Gemeinschaft zwischen 4 % und 8% liegen kann.

Wie erfolgt die Ummeldung des Kraftfahrzeuges?

Haben Sie die KFZ-Übertragungssteuer bezahlt, dann bleibt noch die Änderung des Eigentümers bzw. Besitzers des Kraftfahrzeuges im Fahrzeugregister (“Registro de Vehículos”).

Für diese Ummeldung gehen Sie zum zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura de Tráfico”), wo Sie wohnen.

Als Käufer eines gebrauchten Autos in Spanien haben Sie 30 Tage (ab Unterzeichnung des Kaufvertrages) Zeit, die Übertragung vorzunehmen.

Empfehlung für den Verkäufer:

Sobald der Verkauf abgeschlossen ist, ist es ratsam, eine Verkaufsanzeige (“notificación de venta”) beim Tráfico zu machen. Warten Sie nicht darauf, dass der Käufer die Formalität der Übertragung vornimmt, denn manchmal sind Käufer zu spät dran, was zu Problemen führen kann.

Denken Sie daran, dass Bußgelder von z.B. Radarkontrollen, Versicherungen weiterhin zum vorherigen Fahrzeughalter kommen, solange die Ummeldung im Fahrzeugregister nicht erfolgt ist.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie als Verkäufer die Benachrichtigung über den Verkauf vornehmen, liegt die Verantwortung nicht mehr bei Ihnen.

Auf welche Weise kann die Ummeldung durchgeführt werden?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. persönlich, durch Vorlage aller Unterlagen. In diesem Fall müssen Sie online oder telefonisch unter 060 einen Termin vereinbaren (“cita previa”)

Der Eigentümerwechsel eines Fahrzeugs kann hier vom Käufer oder Verkäufer oder einer im Namen eines von beiden bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Die bevollmächtigte Person muss bei der Terminvereinbarung angegeben werden.

  1. online, mittels der Registrierungsanwendung (“apliación de registro”) von der DGT. Dafür brauchen Sie Ihre digitalen Zugangsdaten (“certificado digital, DNI electrónico o cl@ve-Pin”)

Diese Abwicklung der Ummeldung kann nur durch den Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bei persönlicher Erledigung müssen Sie bereitstellen:

  • offizielles Antragformular für die Ummeldung (“cambio de titularidad”), ausgefüllt und unterschrieben sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer (erhältlich auch beim Tráfico).
  • Zahlungsnachweis der erworbenen Gebühr oder eine Kredit- bzw. Debitkarte, um die Zahlung vor Ort vornehmen zu können.
  • Zulassungsbescheinigung bzw. Fahrzeugschein (“permiso de circulación“) im Original
  • Rechnung oder Kaufvertrag, der vom Käufer und Verkäufer ordnungsgemäß unterzeichnet wurde.
  • Nachweis der Identität und Adresse (Reisepass/Personalausweis, spanischer Führerschein, Aufenthaltskarte, Reisepass plus NIE/Residencia, empadronamiento). Bei juristischen Personen: Steueridentifikationskarte und Nachweis der Vertretung und Identität der unterzeichnenden Person.
  • Dokument zur Identifizierung des Verkäufers. Eine Fotokopie der DNI oder eines der oben genannten Dokumente reicht aus.
  • Nachweis über die Zahlung bzw. Befreiung der genannten Übertragungssteuer (“impuesto de transmisiones patrimoniales -Modelo 620/621”), es sei denn, der Verkäufer ist ein Unternehmer in Ausübung seiner Tätigkeit, in diesem Fall wird eine Rechnung vorgelegt.
  • Darüber hinaus sind bei Sonderfällen weitere Unterlagen erforderlich.

Was kostet die Ummeldung bzw. Übertragung?

Gebühr der Ummeldung: 55,70 € bzw. 27,85 bei Motorräder (Stand: 2024)

Was wird von der Behörde ausgestellt?

Ist alles in Ordnung, wird die Übertragung des Kraftfahrzeuges unverzüglich durchgeführt. Und sie erhalten an Ort und Stelle eine neue Zulassungsbescheinigung (“permiso de circulación”) für das Fahrzeug, die nur gültig ist, wenn es eine gültige ITV hat.

Abschluss einer Kfz-Versicherung

Was noch fehlt ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung Ihrer Wahl.

Wichtig: Vergewissern Sie sich, dass das gekaufte Kraftfahrzeug eine aufrechte Versicherung aufweist, bevor Sie es im öffentlichen Verkehr verwenden. Das Fahren ohne gültiger Versicherung führt zu hohen Strafen bzw. Bußgeldern.

Sind Sie immer noch unsicher?

Dann nehmen Sie einfach meine kompetente Hilfe in Anspruch.

Sparsam von zu Hause aus erhalten Sie eine sachgerechte und verständliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Zeit.

Hat Ihnen dieser Fachbeitrag gefallen? Teilen Sie Ihn bitte mit Ihren Freunden und der Welt.

Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar von Ihnen freuen, und wenn Sie sich für meinen Newsletter anmelden.

Werden Sie Mitglied einer erlesenen Fachgruppe und bleiben Sie mit hilfreichen Fachbeiträgen am Laufenden

Eine kostenlose Infografik wartet auf Sie:

Das Aufenthaltsrecht in Spanien: 

Ein Überblick mit den wichtigsten Fakten

Sie können sich jederzeit über eine Link in meinem Newsletter formlos wieder abmelden. 

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren

22 Gedanken zu „Wie Sie ein gebrauchtes Auto in Spanien kaufen sollten!

  1. Guten Tag Herr Habellöcker,
    erstmal vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. Ich habe noch zwei Fragen, da ich nächste Woche selbst ein Auto in Spanien zur Ausfuhr nach Deutschland kaufen möchte.
    Ist es zwingend erforderlich, dass der Verkäufer das Fahrzeug abmeldet oder kann ich es auch mit den bestehenden Kennzeichen mitnehmen.
    Falls es abgemeldet werden muss, kann man auch kurzfristig vor Ort Exportkennzeichen erhalten oder dauert das länger?
    Besten Dank und viele Grüße,
    Florian

  2. Sehr geehrter Herr Habellöcker,
    durch Ihre sehr detaillierte und umfangreiche Beschreibung über den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs habe ich erst verstanden, wie aufwendig das ist.
    Ich werde 6 Monate auf Gran Canaria in einer gemieteten Immobilie wohnen.
    Kann ich mir ein KFZ kaufen mit dieser Adresse?
    Eine N.I.E. habe ich.
    Muss ich mich zuerst beim Ausländerregister eintragen lassen oder den Wohnsitz anmelden bei der Gemeinde?
    Wenn ich es nach 6 Monaten bis zum nächsten Aufenthalt in einer Garage abstelle, kann ich es abmelden?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Freundliche Grüße

    Erwin Schöffmann

  3. Sehr geehrter Herr Habellöcker,
    vielen Dank für Ihren informativen Blog, der mir schon mal ein wenig die Bedenken genommen hat.
    Ich möchte in den kommenden Tagen ein gebrauchtes Auto in Spanien erwerben und dieses nach Deutschland ausführen. Die Steuer, die zu entrichten ist (impuestos transmisiones patrimoniales), bezieht die sich auf den Neupreis oder auf den tasächlichen Kaufpreis? Ich würde eigentlich gerne mit dem Flugzeug nach Spanien kommen, den Kauf abschließen und gerne mit dem gebrauchten KFZ auf eigener Achse zurück nach Deutschland fahren. Bringe ich dafür am besten ein Kurzzeitkennzeichen mit oder melde ich das Fahrzeug erst in Deutschland um? Geht das auch mit roter Nummer?
    Empfehlen Sie für den Kauf in Spanien eher den Händler oder halten Sie auch bei einem Kauf von privat das Risko für überschaubar? Ich habe ungerne Ärger an der Grenze wegen unvollständiger Papiere…
    Besten Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße,
    Christian

  4. Hola Senor Habellöcker,
    Ihre Fachbeiträge sind mit Abstand die besten und informativsten, die es für deutsche Auswanderer im Netz gibt.
    Absolut umfassend, verständlich und mit großen Sachverstand erklären Sie sehr ausführlich die doch sehr komplexen Themen.
    Dafür kann man Ihnen nicht genug Dank und Respekt zollen.

    Herzlichen Dank dafür und frohe Weihnachten!

    Viele Grüße aus Alicante

    Matthias Wilhelm Josef Buschbacher

    1. Hola Herr Buschbacher, vielen herzlichen Dank für Ihre anerkennende Rückmeldung und Wertschätzung meiner Artikel. Sie hat mich sehr gefreut. Liebe Grüße und ein gutes neues Jahr. mag wilhelm

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen