In Spanien selbständig

In Spanien selbständig: Wie werde ich ein “autónomo”?

Wenn Sie sich als “autónomo” in Spanien selbständig machen wollen, müssen Sie, bevor Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, zuerst einige Formalitäten erledigen.

Zwei wesentliche Schritte sind dabei die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die beim Finanzamt.

Wie melde ich mich als Selbständiger (Freiberufler, Einzelunternehmer oder Freelancer) bei diesen Behörden an?

Und welche weiteren Schritte für die Inbetriebnahme meiner selbständigen Tätigkeit in Spanien können noch erforderlich sein?

Diese Fragen werde ich hier nun ausführlich behandeln. Doch beginnen möchte ich mit der Erklärung, welche Personen in Spanien als “autónomo” gelten.

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Wann bin ich ein “autónomo” in Spanien?

Wenn Sie als eine natürlichen Person, regelmäßig, persönlich, unmittelbar, selbständig und außerhalb des Bereiches der Geschäftsführung und der Organisation einer anderen Person eine wirtschaftliche und berufliche Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben (unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer beschäftigen oder nicht). Art. 1 Ley 20/2007

Oder wenn Sie als Familienangehöriger der oben genannten Person, die Arbeiten regelmäßig ausüben und nicht die Stellung als Arbeitnehmer haben.

Zu den “autónomos” zählen unter anderem auch (sofern sie die vorher erwähnten Anforderungen erfüllen):

  • Industriepartner von regulären Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften
  • die Partner bzw. Teilhaber von Gütergemeinschaften und die Partner irregulärer Zivilgesellschaften (es sei denn, ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die bloße Verwaltung der gemeinsamen Waren)
  • Personen, die eine Geschäftsführungs- und Leitungsfunktion als Direktor oder Verwalter ausüben oder andere Dienstleistungen für eine kapitalistische Handelsgesellschaft erbringen. Sofern sie diese Leistungen gewinnorientiert und regelmäßig, persönlich und unmittelbar ausüben und sie eine wirksame, direkte oder indirekte Kontrolle über jene Gesellschaft haben.
  • die wirtschaftlich abhängigen Selbständigen (z.B. Freelancer) im Sinne des Gesetzes.
  • Ausländische Selbständige, die sich legal in Spanien aufhalten

Was sind die Merkmale eines “autónomo”?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um sich in Spanien selbstständig machen zu können

Es ist eine geeignete Rechtsform für Unternehmen, die kleine Projekte ausführen.

Die Tätigkeit als Selbständiger weist bestimmte Merkmale auf, die sie von anderen Rechtsformen unterscheidet:

  • Persönliche Führung des Unternehmens (“Gestión personal”)
  • Die Gründung des Unternehmens erfordert weder ein Startkapital (“capital inicial”), noch eine notarielle Beurkundung
  • Unbegrenzte Haftung. Der Selbständige haftet mit seinem persönlichen und betrieblichen Kapital für die in der Gegenwart und in der Zukunft entstandenen Schulden.
  • Die Besteuerung erfolgt durch die Einkommensteuer für natürliche Personen (“IRPF”)

Wie mache ich mich in Spanien selbständig? Welche Schritte sind erforderlich?

Bevor Sie Ihr Unternehmen in Spanien starten, müssen Sie grundsätzlich folgende Schritte durchführen:

Verpflichtende Grundschritte sind in jedem Fall:

Ergänzend sind je nach Fall noch folgende Schritte erforderlich:

  • Bei Eröffnung eines Geschäftslokales:
    • Beantragung der Eröffnungslizenz (“licencia de apertura”) und/oder eine Baugenehmigung (“licencia de obras”) im entsprechenden Rathaus (“ayuntamiento”)
    • Mitteilung der Eröffnung an die Arbeitsbehörde “Consejería de Empleo, Formación y Trabajo Autónomo”
  • Bei Anstellung eines Arbeitnehmers:
    • Antrag auf Arbeitgebernummer (“número de patronal”) bei der Tesorería General de la Seguridad Social
    • Mitteilung der Arbeitsverträge an den öffentliche Dienst der staatlichen Beschäftigung “Servicio Público de Empleo Estatal

Weitere Schritte können sein:

  • Eintragung der persönlichen Dateien in die spanische Datenschutzagentur “Agencia Española de protección de datos”
  • Antrag auf Reservierung der Geschäftsmarke oder des Firmennamens beim spanischen Patent- und Markenamt “Oficina Española de Patentes y Marcas”
  • Freiwillige Eintragung in das Handelsregister “Registro Mercantil” 

Wichtiger Hinweis: Es kann erforderlich sein, dass Sie vor der Ausübung Ihrer Tätigkeit Ihre ausländische berufliche Qualifikation in Spanien anerkennen lassen müssen.

Was brauche ich für die Anmeldung als Selbständiger in Spanien?

Sie benötigen auf alle Fälle

  • eine NIE Nummer
  • eine Sozialversicherungsnummer
  • ein spanisches Bankkonto

Wie melde ich mich als “autónomo” an?

Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten:

  • Möglichkeit 1 – Ausfüllen des elektronischen Dokuments “Documento Único Electrónico (DUE)” via Informationssystem CIRCE
  • Möglichkeit 2 – Anmeldung bei der Sozialversicherung “Seguridad Social” und der Steuerverwaltung “Agencia Tributaria” und ggf. die oben genannten Schritte ausführen.

Wie kann ich das DUE ausfüllen?

Die Gründung und Inbetriebnahme eines Unternehmens kann in Spanien elektronisch durch das Informationssystem “Centro de Información y Red de Creación de Empresas (CIRCE)” durchgeführt werden.

Sie als “autónomo” müssen dafür das einheitliche elektronische Dokument “Documento Único Electrónico (DUE)” ausfüllen, das eine Vielzahl von Formularen umfasst. Das elektronische Verarbeitungssystem “Sistema de Tramitación Telemática (STT)” führt automatisch alle erforderlichen Verfahren aus, um das Unternehmen zu gründen, indem es mit allen beteiligten Stellen (Steuerbehörde, Sozialversicherung, spanische Datenschutzbehörde, Spanisches Patent- und Markenamt usw.) kommuniziert.

Um das DUE auszufüllen, haben Sie zwei Alternativen :

  1. Sich wenden sich an eine Beratungsstelle für Unternehmen “Punto de Atención al Emprendedor”- kurz PAE, wo Sie hinsichtlich Ihres Geschäftsprojektes beraten werden und wo Sie das Gründungsverfahren Ihres Unternehmens beginnen können.
  1. Sie beginnen das genannte Verfahren selbst durch das Portal CIRCE, indem Sie persönlich das DUE ausfüllen (dafür brauchen Sie ein “certificado electrónico”).

Wie melde ich mich bei der Sozialversicherung an (“Alta en Seguridad Social”)?

Die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt elektronisch auf der “Sede electrónica de Seguridad Social” durch das Sondersystem der selbständigen Arbeiter (“Régimen Especial de Trabajadores Autónomos”- kurz RETA).

Beim Ausfüllen des elektronischen Formulars legen Sie unter anderem Ihre Beitragsgrundlage fest. Sie sollten sich daher vorher überlegen, welche Abdeckung für Sie in Frage kommt.

Antragsfrist:

Der Antrag zur Anmeldung kann max. 60 Kalendertage vor Tätigkeitsbeginn gestellt werden. Der offizielle Beginn ist das Datum der Anmeldung beim Finanzamt.

Tipp: Halten Sie die Anmeldefrist ein, da Sie sonst volle Monatsbeiträge abführen müssen (auch wenn Sie sich am Monatsende anmelden) und ferner den Anspruch auf Vergütungen verlieren können.

Antragsvoraussetzungen

  • gültige Sozialversicherungsnummer (“Número de Seguridad Social”). Verfügen Sie noch nicht über eine Sozialversicherungsnummer, so wird diese mittels des gleichen Antrags erteilt. Die Sozialversicherungsnummer wird dann bei Beginn der Arbeitsbeziehung zur Mitgliedsnummer .
  • Certificado Electrónico oder Cl@ve PIN

Mit der Anmeldung als “autónomo” und mit Beginn der Beitragszahlung sind Sie bei der Sozialversicherung versichert und haben somit Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem.

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Wie teile ich dem Finanzamt den Beginn meiner Selbständigkeit mit (“Alta en Hacienda”)?

Nach der Anmeldung im System RETA der Sozialversicherung und vor dem Ablauf der 60 Kalendertage ab der erwähnten Anmeldung, müssen Sie sich vor Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Steuerbehörde (“Agencia Tributaria”) registrieren.

Dafür müssen Sie mittels der Formulare Modelo 036 (régimen ordinario) oder 037 (régimen simplificado) eine Art Register-Erklärung (“declaración censal”) vorlegen, in der Ihre persönliche Daten, Ihre ausübende Tätigkeit, der Standort Ihres Geschäftes und die Steuer, die Sie zahlen müssen, vermerkt werden.

Bei einer Veränderung dieser Daten müssen Sie eine neue “declaración censal” einreichen.

Art der Vorlage der Formulare:

Die Formulare Modelo 036 und Modelo 037 können Sie auf folgende Art einreichen:

  • Als Ausdruck:
    • erhältlich direkt bei den Büros der Steuerbehörde oder online als PDF-Datei.
    • das entsprechende Formular (ausgefüllt und unterschrieben) legen Sie dann mit den erforderlichen Unterlagen persönlich beim Finanzamt vor (mit Terminvereinbarung) oder schicken es via Post per Einschreiben (“correo certificado”)
  • elektronisch per Internet auf der “Sede electrónica de la Agencia Tributaria” mit  “certificado electrónico oder  Cl@ve PIN”

Welches Formular soll ich verwenden?

Das einfache Modell 037 kann von fast allen Selbständigen verwendet werden, sofern sie folgende Merkmale aufweisen:

  • natürliche Person ausgestattet mit einer NIF
  • sie haben nicht die Stellung als großes Unternehmen
  • der Steuerwohnsitz und die Geschäftsführung stimmen überein
  • sie scheinen nicht im Register für innergemeinschaftlichen Umsätze oder der monatlichen Rückzahlung auf
  • sie tätigen nicht Verkäufe oder Dienstleitungen außerhalb der EU
  • sie sind nicht in die besonderen Regelungen der Mehrwertsteuer (IVA) einbezogen (mit Ausnahme der vereinfachten IVA, IVA der Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei oder der IVA mit Äquivalenzzuschlägen)
  • etc.

Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie erklären, welche Tätigkeit Sie genau ausüben, und eine der Rubriken der Steuer für wirtschaftliche Tätigkeiten (“Impuesto de Actividades Económicas”-IAE) auswählen. Das erfolgt anhand von umfangreichen Listen, in denen die Geschäfts- und Berufstätigkeiten enthalten sind. Sie erhalten dabei einen sog. Aktivitätscode “Tipo Actividad”, der jeder unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet ist.

In der Regel sind Sie von der Zahlung der IAE befreit, da diese Steuer nur bei einer Fakturierung von mehr als einer Million Euro pro Jahr bezahlt werden muss. Wenn Sie nicht steuerbefreit sind, müssen Sie das Modell 840/848 vorlegen.

Ferner müssen Sie unter anderem angeben:

  • Das gewählte Steuersystem in IRPF: Direkte vereinfachte Schätzung (“Estimación directa simplificada”) oder Objektive Schätzung (“Estimación Objetiva”) und ob man verpflichtet ist, für Arbeitsleistungen, von professionellen Tätigkeiten oder von Mieten, Steuer einzubehalten
  • Möglichkeiten der Mehrwertsteuer IVA.

Hinweis: Überlegen Sie vor der Anmeldung, wann Sie Ihre Tätigkeit beginnen und welche Art von Tätigkeit Sie konkret wie ausüben. Z.B. haben Sie ein eigenes Büro bzw. Geschäftslokal, Arbeitnehmer, unternehmerische Struktur, etc.

Was kostet die Anmeldung eines Unternehmens?

Das Gründungsverfahren als Selbständiger (“autónomo”) kostet , im Prinzip, nichts.

Die einzigen Kosten, die Sie berücksichtigen müssen, sind die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung.

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17 Gedanken zu „In Spanien selbständig: Wie werde ich ein “autónomo”?

  1. Hallo Herr Habellöcker,
    vielen Dank für die wertvollen Informationen, die Sie auf Ihrer Webseite präsentieren. Was ich nicht verstehe ist folgendes (ich bin kürzlich nach Spanien gezogen und möchte als Autonomo arbeiten):

    – um mich als Autonomo zu registrieren, benötige ich ein spanisches Bankkonto
    – um ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, verlangt die Bank die Bescheinigung der Residencia
    – für die Beantragung der Residencia muss ich nachweisen, dass ich mich als Autonomo registriert habe

    Das ist doch ein Teufelskreis, das eine ist jeweils vom anderen abhängig! Wie lässt sich das auflösen?

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