Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen

Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!

Wenn Sie in Spanien Ihr mitgebrachtes Auto oder Motorrad ummelden wollen,

oder Sie leben in Spanien und denken daran, ein neues oder gebrauchtes Kfz in einem anderem EU-Land (z.B. Deutschland) zu erwerben, um es dann in Spanien anzumelden.

Mit dieser Anleitung können Sie mit Erfolg Ihr Kfz in Spanien anmelden bzw. zulassen.

Schritt für Schritt erfahren Sie alles, was Sie für die Anmeldung brauchen.

Ferner erhalten Sie diesbezüglich hilfreiche Empfehlungen und nützliche Tipps, welche Sie beachten sollten.

Da dieses Thema sehr umfangreich ist, habe ich es in 2 Teile geteilt.

Hier im 1. Teil erfahren Sie unter anderem, wann Sie Ihr Auto in Spanien anmelden bzw. ummelden müssen, welche Schritte und Unterlagen dafür erforderlich sind, was Sie vor der Ummeldung beachten sollten und welche Kosten für die Anmeldung anfallen.

Im 2. Teil können Sie nachlesen, wie Sie die Kfz-Steuer und Anmeldesteuer zahlen können. Kfz in Spanien anmelden: So zahlen Sie die Steuern richtig!

Wann muss ich mein Kfz in Spanien anmelden?

Das Anmelden von Fahrzeugen in Spanien richtet sich grundsätzlich nach dem Residenzprinzip.

Personen, die in Spanien als “resident” (ansässig) gelten oder Inhaber einer Betriebsstätte in Spanien sind, müssen neue oder gebrauchte Fahrzeuge, die für die Nutzung in Spanien bestimmt sind, anmelden. Ley 38/1992 Disposición adicional primera .

Die Nutzung der Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, auf Dauer in Spanien zu bleiben, beginnt:

  • mit dem Datum der Einfuhr des Fahrzeuges nach Spanien. Ist dieses Datum nicht glaubwürdig, eines der folgenden Daten, welches später liegt:
  • Datum des Erwerbs des Fahrzeuges
  • Datum, ab dem Sie in Spanien als “resident” gelten oder Inhaber einer (dauerhaften) Betriebsstätte in Spanien sind.

Grundsätzlich gilt das Datum der Anmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Gemeinde in Spanien (“empadronamiento”), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als Datum, ab dem Sie als in Spanien wohnhaft (“resident”) gelten. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland befindet.

Spätestens nach 6 Monaten Aufenthalt in Spanien haben Sie Ihren (gewöhnlichen) Wohnsitz in Spanien und müssen daher Ihr Fahrzeug auf eine spanisches Kennzeichen ummelden.

Empfehlungen

  • Ihr Fahrzeug nach der Einreise nach Spanien, sobald als möglich ordnungsgemäß umzumelden (vor allem wenn Sie vorhaben, Ihr Leben in Spanien zu verbringen), um
    • keine Fristen zu versäumen (z.B. für die Befreiung von der Anmeldesteuer – siehe dazu später)
    • Probleme bei Polizeikontrollen zu vermeiden. Man riskiert ein hohes Bußgeld und die Beschlagnahmung des Fahrzeuges, da die Unterlassung der Anmeldung als Steuervergehen angesehen wird. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen werden vor allen in Küstenregionen von der örtliche Polizei hinsichtlich der Einhaltung der nationalen KFZ-Bestimmungen (Steuern und Zulassung) stark kontrolliert.
    • Sie müssen Ihre Wohnsitzsituation ausführlich erklären, um keine Polizeistrafe zu erhalten. Und das kann ohne Spanischkenntnisse schwierig sein. Es kommt auch vor, dass fälschlicherweise Strafzettel (z.B. an Fahrer mit Residencia) ausgestellt werden. Und Sie müssen sich dann nachher darum kümmern.
    • eventuelle Komplikationen bezüglich abgelaufenen TÜV und Versicherungsschutz zu verhindern.
  • Führen Sie stets die Zulassungsbescheinigung, einen Eigentumsnachweis und einen Nachweis über Ihren ständigen Wohnsitz mit sich, so dass Sie bei einer Verkehrskontrolle nachweisen können, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind.

Hinweis: Solange Ihr Auto nicht in Spanien angemeldet ist, dürfen Sie es nur privat nutzen und Sie dürfen es nicht an dort ansässige Personen verleihen oder vermieten (außer, wenn Sie im Auto sitzen). Freunden oder Verwandten, die bei Ihnen zu Besuch sind – sofern diese keinen ständigen Wohnsitz in Spanien haben – dürfen Sie jedoch Ihr Auto leihen. Quelle: Ihr Europa

Welche Schritte sind für die Ummeldung erforderlich?

Für die Ummeldung Ihres Fahrzeuges in Spanien müssen Sie folgende Schritte erledigen:

1.) Kfz in Spanien anmelden

  • Homologation (Typenprüfung) des Fahrzeuges
  • Technische Überprüfung des Fahrzeuges (ITV)
  • Zahlung der KFZ-Steuer (“impuesto de circulación”) bei der Gemeinde
  • Zahlung der Anmeldesteuer (“impuesto de matriculación”) beim Finanzamt
  • Anmeldung beim Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”) – Ausstellung der spanischen Fahrerlaubnis (“permiso de circulación”)

2.) Kfz-Kennzeichentafeln erwerben

3.) Spanische Kfz-Versicherung abschließen

4.) Abmelden des Fahrzeuges im Ursprungsland

Was sollte ich vor der Einfuhr beachten?

Bevor Sie Ihr Kfz nach Spanien einführen, um es dort umzumelden, sollten Sie noch ein paar wichtige Überlegungen bzw. Überprüfungen vornehmen. Damit können Sie einige Formalitäten, Zeit und auch Geld einsparen.

Ist mein KFZ für den spanischen Straßenverkehr zugelassen?

Überprüfen Sie vor der Einfuhr nach Spanien, ob Ihr Kraftfahrzeug mit all seinen technischen Daten (nicht nur Marke und Modell) in Spanien angemeldet werden kann. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Kraftfahrzeug zwar für den heimischen, aber nicht für den spanischen Straßenverkehr zugelassen ist. In der Regel gibt es diesbezüglich keine Probleme (vor allem bei gängigen und neuen Kfz-Modellen) . Informieren Sie sich dennoch sicherheitshalber bei Ihrem Vertragshändler oder der Generalvertretung Ihres Fahrzeugherstellers.

Soll ich mein Auto im Ursprungsland abmelden oder ein Ausfuhrkennzeichen verwenden?

Ein Kraftfahrzeug noch vor der Überführung nach Spanien von einer heimischen Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen oder auf ein Ausfuhrkennzeichen an- bzw. ummelden zu lassen, hat den Vorteil, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug in Spanien nach durchgeführter Anmeldung nicht mehr abmelden müssen.

Wann bin Ich von der Anmeldesteuer beim Finanzamt befreit?

Wenn Sie vorhaben, Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Spanien zu verlagern, dann überprüfen Sie zuerst, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Anmeldesteuer wegen Übersiedlung vorliegen. Diese Formalität müssen Sie in einer bestimmten Frist erledigen.

Tipp: Mit den Schritten der Kfz-Anmeldung rechtzeitig beginnen. Antragsfrist nicht versäumen. Außerdem ist diese Formalität einfacher durchzuführen als die Zahlung dieser Steuer.

Befreiung von der Anmeldesteuer wegen Übersiedlung

Art. 66.1.n) Ley 38/1992

Verlagern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt vom Ausland nach Spanien, sind Sie unter folgenden Voraussetzungen von der Anmelde- bzw. Zulassungssteuer (“Impuesto de Matriculación”) befreit:

  1. Deklarierung des Fahrzeuges als “Umzugsgut” im Antragsformular Modelo 06
  2. Anmeldung (“matriculación”) des Fahrzeuges innerhalb von 2 Monaten (60 Tagen) ab Nutzung des Fahrzeuges in Spanien gem. Art. 65.1.d) Ley 38/1992 . (Datum der Einfuhr des Fahrzeuges oder Datum der Wohnsitzanmeldung in Spanien)
  3. Durchgehenden gewöhnlichen Wohnsitz von mindestens 1 Jahr im Ausland bevor der Übersiedlung nach Spanien. Wichtig: Abmeldung des Wohnsitzes im Ursprungsland
  4. Nutzung des Fahrzeuges (als Fahrzeughalter) von mindestens 6 Monaten am alten Wohnsitz während der vorher genannten Zeitdauer.
  5. Das Fahrzeug muss unter den normalen Bedingungen der Besteuerung erworben oder in das Ursprungs- oder Herkunftsland importiert worden sein. Es dürfen keine Begünstigungen von irgendeiner Befreiung oder Rückzahlung von angefallenen Beiträgen bestehen.
  6. Das von der Steuer befreite Fahrzeug darf nicht während einer Frist von 12 Monaten nach der Anmeldung jemandem übertragen werden. Die Nichterfüllung dieser Erfordernis verursacht die Einhebung der Steuer.

Hinweis

Auch wenn Sie von der Zulassungssteuer befreit sind, müssen Sie beim Finanzamt eine Erklärung Modelo 06 einreichen.

Das Verfahren der Erklärung mittels Modelo 06 erfahren Sie im 2. Teil im Zusammenhang mit der Zahlung der Anmeldesteuer beim Finanzamt. Kfz in Spanien anmelden: Wie Sie die Steuern zahlen

Folgende Fahrzeuge sind ebenfalls von der Zulassungssteuer in Spanien befreit:

  • Fahrzeuge, zugelassen auf invaliden Personen und ausschließlich für deren Nutzen, unter bestimmten Bedingungen
  • Taxis, Fahrschulautos, Mietwagen, Diplomatenkennzeichen

Ferner gibt es Begünstigungen für

  • Großfamilien (“familias numerosas”): 50% der Steuerbemessungsgrundlage (BI)
  • Wohnmobile (“autocaravanas”) 30% der Steuerbemessungsgrundlage (BI)

Was bzw. welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Folgende Bedingungen und Unterlagen sind erforderlich, um die Schritte für die Zulassung Ihres Fahrzeuges durchzuführen. Überprüfen Sie, ob Sie alles davon haben und bereiten Sie die Unterlagen vor.

  • Geduld, Zeit und Nerven
  • Spanischkenntnisse
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  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (“Certificate of Conformity” – kurz COC) im Original
    • Wurde Ihr Fahrzeug nach 2002 hergestellt, dann sollten Sie in Besitz einer COC sein. Wenn Sie keine COC haben, dann können Sie diese beim Fahrzeughersteller beantragen.
  • Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) des Fahrzeuges im Original
    • Sollten Sie nicht mehr über beide Zulassungsbescheinigungen im Original verfügen, so müssen vor der Anmeldung in Spanien bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ersatzdokumente beantragt werden. Eine Beantragung oder Ausstellung von Ersatzdokumenten durch eine deutsche Auslandsvertretung ist nicht möglich.
  • Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges (Original und Kopie) oder einen Kaufvertrag (übersetzt in die spanische Sprache)- bei Steuerbefreiung und bei Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges in der EU
  • In Spanien genehmigten beeidigten Dolmetscher für mögliche Übersetzungen

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Sind Sie nicht von der Zahlung der Anmeldesteuer befreit, brauchen Sie noch:

  • ein Spanisches Bankkonto für die Abwicklung der Zahlung dieser Steuer. Für die Eröffnung dieses Konto brauchen Sie die NIE. Ferner muss diese Bank mit dem Zahlungssystem der spanischen Finanzbehörde (AEAT) zusammenarbeiten.
  • eine “Certificado electrónico”, “DNI electrónico” oder “Clave PIN” für den elektronischen Zugang zum Modelo 576, mittels dessen Sie die Anmeldesteuer erklären und zahlen müssen.
  • die Identifizierung als Steuerpflichtiger im Steuerverzeichnis (“censo”)

Sie müssen überprüfen, ob Ihre NIE durch die AEAT (Staatliche Steuerbehörde) identifiziert ist. Das heißt, ob Sie als Steuerpflichtiger erfasst sind.

Man kann diese Erfassung auf der Sede Electrónica – Agencia Tributaria mit der “certificado electrónico” überprüfen. Dafür wählen Sie auf der Seite “Modelo 030” den Punkt “Comprobación de un NIF de terceros a efectos censales” aus.

Wenn Sie nicht als Steuerpflichtiger erfasst sind, müssen Sie mit dem Formular Modelo 030 die Eintragung in das Verzeichnis der Steuerpflichtigen beantragen (“alta en el Censo de obligados tributarios”).

Diesen Antrag können Sie online erledigen (mit der “certificado electrónico”) oder

persönlich bei der zuständigen Finanzbehörde (“Administración o Delegación”), wo Ihr steuerlicher Wohnsitz ist, vorlegen. Terminvereinbarung erforderlich

Homologation (Typenprüfung) des Fahrzeuges

Wurde das Fahrzeug außerhalb von Spanien erworben, muss es für die Anmeldung in Spanien über eine Typenprüfung (Homologation) verfügen. Der Nachweis dieser Prüfung kann durch eine der folgenden Bestätigungen erfolgen:

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (“Certificate of Conformity” – kurz COC). Ein Dokument, das alle technischen Daten des Fahrzeuges enthält.
  • die spanische “ficha reducida” (reduziertes Datenblatt)
  • die Bestätigung über die Typenprüfung auf Übereinstimmung oder
  • die individuelle Homologation in Spanien

In der Regel werden Sie die COC haben und können daher mit dem nächsten Schritt der Anmeldung fortfahren.

Fahrzeuge Baujahr nach 2002

Wurde Ihr Fahrzeug nach 2002 hergestellt, dann sollten Sie in Besitz einer COC sein. Wenn Sie keine COC haben, dann können Sie diese beim Fahrzeughersteller beantragen (wie bereits erwähnt).

Eine andere Möglichkeit ist, die “ficha reducida” (reduziertes Datenblatt für die Zulassung) in Spanien zu erhalten. Dieses Dokument wird von einen befugten spanischen Sachverständigen (“perito”) ausgestellt und enthält die selben Informationen wie die COC, da sie auf der Kennziffer der Homologation basiert.

Für die ITV können Sie die COC oder “ficha reducida” vorlegen.

Fahrzeuge Baujahr vor 2002

Die Kennziffer der Homologation wurde in Europa 2002 eingeführt, so dass Fahrzeuge vor 2002 diese nicht haben.

In diesem Fall muss man die Typenprüfung auf Übereinstimmung oder die individuelle Homologation durchführen.

Bei der Homologation auf Übereinstimmung wird durch ein dafür ernanntes spanisches Ingenieurbüro (einen Sachverständigen) die Äquivalenz der nationalen Kennziffer des Ursprungslandes mit der des Bestimmungslandes (Spanien) geprüft.

Existiert weder eine europäische, noch eine nationale Kennziffer, dann benötigen Sie eine individuelle Homologation, um die einheitliche Kennziffer zu erhalten. Man macht das in einem dem Gewerbe entsprechenden Prüflabor für die Dauer von ungefähr 30 Tagen und Kosten von mindestens 1.500,- € .

Sie brauchen eine dieser Bestätigungen für die technische Überprüfung des Fahrzeuges in Spanien.

Technische Überprüfung des Fahrzeuges (ITV)

Die “Inspección Técnica de Vehículos“, bekannt unter ITV, ist die technische Kontrolle von Fahrzeugen in Spanien hinsichtlich Sicherheit und Schadstoffemission.

Wo wird die ITV durchgeführt (Prüfstelle und Ort)?

Bei irgendeiner ITV-Prüfstelle (“Estación ITV”) in Spanien, die von der jeweiligen autonomen Gemeinschaft (“comunidad autónoma”) verwaltet wird.

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Normalerweise werden Sie die Prüfstelle wählen, die am nächsten zu Ihrem Wohnsitz liegt.

Welche Unterlagen brauche ich für die ITV?

Tipp: Fertigen Sie von allen Unterlagen eine Kopie an

  • Bestätigung über die Homologation ( im Allgemeinen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung -COC im Original) siehe Ausführung oben
  • Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) im Original

In manchen Prüfstellen verlangt man auch:

  • Daten des Fahrzeuginhabers: Reisepass oder Personalausweis, NIE-Nummer
  • Meldebestätigung des spanischen Wohnortes (“Volante de Empadronamiento”)

Hinweis: Die Prüfstelle in Spanien kann die ausgestellte Prüfbescheinigung eines bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs anerkennen, sofern diese Prüfbescheinigung noch gültig ist. Das heißt, es erfolgt keine technische Überprüfung des Autos. Es wird lediglich die Gültigkeit der Prüfbescheinigung vor einer Anerkennung überprüft. Für diese Prüfung müssen Sie bei der ITV-Stelle erscheinen. Diese Regelung gilt nicht für Krafträder der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e.

Brauche ich einen Termin?

Grundsätzlich muss ein Termin (“cita previa”) bei der zuständigen Prüfstelle entweder per Internet oder telefonisch vereinbart werden. Die erforderlichen Informationen (Adressen und Telefonnummern) erhalten Sie auf der Website der itv.com.es.

Für einen Termin online brauchen Sie eine spanische “Matrícula” (KFZ-Kennzeichen). Sie können daher einen Termin nur per Telefon bekommen oder Sie probieren es persönlich direkt bei der ITV Prüfstelle.

Bei der Terminvereinbarung sollten Sie erwähnen, dass es sich um eine Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges aus einem EU-Land handelt (“servicios no periodico – Revisión previa a la matriculación en España de vehículos anteriormente matriculados en el extranjero”).

Was kostet die ITV?

Die Kosten sind von folgenden Faktoren abhängig

  • in welcher autonomen Region (z.B. Andalusien) die Prüfung durchgeführt wird
  • vom Gewicht (unter oder über 3,5 t) und
  • Art des Treibstoffs (Benzin oder Diesel)

Die Kosten liegen zwischen 120,- und 140,- €.

Was wird nach der Prüfung ausgestellt?

Hat Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden, wird Ihnen die “ficha técnica” (technisches Datenblatt), auch “Tarjeta de ITV” genannt, in dreifacher Ausführung ausgestellt. Ein Exemplar für den Fahrzeughalter. Die anderen Exemplare müssen Sie später beim spanischen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”) vorlegen.

Informationsgrundlage:

Zahlung der KFZ-Steuer (“Impuesto de Circulación”) bei der Wohnsitzgemeinde

Diese Zahlung muss bei der Gemeinde, wo Ihr Wohnsitz ist, vorgenommen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in meinem Fachbeitrag Wo und wie Sie die Kfz-Steuer in Spanien zahlen?

Zahlung der Anmeldesteuer (“Impuesto de Matriculación”) beim Finanzamt

Die Anmeldesteuer (auch Zulassungssteuer genannt) ist der höchste Kostenfaktor bei der Kfz-Anmeldung (außer Sie sind davon befreit). Außerdem ist die Form der Erklärung und Zahlung dieser Steuer sehr aufwendig. Ich habe das Verfahren dazu im 2. Teil dieses Fachbeitrages Kfz in Spanien anmelden: Wie Sie die Steuern zahlen? ausführlich erklärt

Anmeldung (“Matriculación Ordinaria”) beim Provinz-Verkehrsamt

Haben Sie es bisher geschafft, müssen Sie als nächsten Schritt Ihr KFZ persönlich oder mittels eines bevollmächtigten Vertreters beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”), wo Sie Ihren Wohnsitz haben, zum Verkehr anmelden bzw. zulassen.

Dafür brauchen Sie einen Termin (“cita previa”) mit folgenden Angaben: Büro, wo Sie den Antrag stellen und Art der Formalität (“Tipo de trámite”): Wählen Sie “Trámites de oficina”, dann “Área: Conductores / Vehículos” – “Matriculación Ordinaria

  • per Internet
  • per Telefon: 060 oder für Ausländer +34 902 887 060
  • persönlich beim Amt

Kosten der Zulassung:

Gebühr: 99,77 €, ausgenommen Kleinmotorräder 27,85 €. (Stand 2024)

Die Bezahlung dieser Gebühr muss vor der Bearbeitung erfolgen. Sie können das direkt am Verkehrsamt, in der Regel bei der Vorlage der Unterlagen mittels Kredit-oder Debitkarte erledigen (Barzahlung ist nicht möglich).

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:

  • Identitäts- und Wohnsitznachweis(Original) des Inhaber des Fahrzeuges:
    • Reisepass/Personalausweis plus NIE oder DNI, spanischer Führerschein
    • Wohnsitzanmeldung (“volante de empadronamiento”) oder Mietvertrag oder Eigentumsnachweis einer Unterkunft
  • Dokumentation des Fahrzeuges:
    • Prüfprotokoll der ITV (“Ficha Técnica”)
    • die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Original
  • Bestätigungen (“Justificantes”) über die Bezahlung bzw. Befreiung der Steuern:
    • Kfz-Steuer (IVTM) der Gemeinde (Original oder Kopie).
    • Anmeldesteuer (IEDMT) bei der Finanzbehörde (Modelo 576 oder 06)

Zusätzlich braucht man noch:

a) Gebrauchtfahrzeuge gekauft in der EU:

  • Originalunterlagen des Fahrzeuges (die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II)
  • “Ficha técnica” der ITV und
  • bei Verkauf zwischen Privatpersonen: Kaufvertrag mit Übersetzung ins Spanische und Beleg der Zahlung der Vermögensübertragungssteuer (“Impuesto de Trasmisiones Patrimoniales”) beim Finanzamt
  • bei Kauf in einem nicht spanischen Autohandel: die Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuernummer
  • bei Kauf in einem spanischen Autohandel: die Rechnung und das vom Finanzamt ausgestellte Dokument, welches beweist, dass dieses Unternehmen in dem laufenden Jahr in diesem Gewerbe angemeldet ist.

b) Neufahrzeuge gekauft in der EU:

  • Bestätigung über die Zahlung der Mehrwertsteuer (“pago del IVA”) mittels Modell 309 oder 300 beim Finanzamt “Agencia Estatal Tributaria” oder Bestätigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger im Mehrwertsteuerregister
  • “Ficha técnica” der ITV

c) Fahrzeuge in Dritt-Länder gekauft:

Originaldokumente des Fahrzeugs und das vom Zoll ausgestellte Dokument “Documento Único Administrativo” -DUA (außer der Import des Fahrzeuges ist in der “Tarjeta de ITV” vermerkt)

Ist der neuer Fahrzeughalter nicht mit dem in den Fahrzeugpapieren genannten identisch, so wird von der spanischen Behörde ein lückenloser Nachweis des/der Halterwechsel anhand von Kaufverträgen gefordert. Dabei müssen die Kaufverträge und der Fahrzeugbrief in vereidigter Übersetzung vorgelegt werden.

Wenn der Fahrzeughalter den Antrag nicht persönlich einreicht, muss das durch eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zusammen mit Identitätsnachweis im Original).

Sollten eine der oben verlangten Voraussetzungen nicht ausreichend nachgewiesen werden, können weitere Dokumente angefordert werden.

Was wird von der Behörde ausgestellt?

Nach positiver Überprüfung der vorgelegten Unterlagen wird Ihnen an Ort und Stelle endlich die spanische Zulassungsbescheinigung zusammen mit dem Kfz-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug übergeben.

“Permiso de Circulación”

permiso de circulación

Bei der Ummeldung bzw. Zulassung werden die Originalunterlagen des Fahrzeuges von der spanischen Verkehrsbehörde einbehalten und Sie bekommen spanische Zulassungsdokumente und Kennzeichen.

Hinweis: Für die Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde im Ursprungsland brauchen Sie in der Regel eine Bestätigung über die Anmeldung beim Verkehrsamt in Spanien. Überprüfen Sie, ob Sie eine solche Bestätigung erhalten haben oder erbitten Sie die Stempelung einer Kopie der Zulassungsbescheinigungen.

Erwerb der Kfz-Kennzeichentafeln

Mit der “Permiso de Circulación” können Sie dann in einem dafür ausgezeichneten Geschäft die Kfz-Kennzeichentafeln erwerben. Solch ein Geschäft befindet sich meistens in der Nähe des Verkehrsamtes. Kosten dafür ca. 25,- € (Auto) oder 10,- € (Motorrad)

Abschluss einer Kfz-Versicherung

Für die Fahrerlaubnis auf den spanischen Straßen brauchen Sie nun noch eine spanische Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug.

Bezüglich einer geeigneten Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug lassen Sie sich am besten persönlich in Deutsch hier beraten:

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Wie muss ich das Fahrzeug abmelden?

Abmeldung des Fahrzeuges im Ursprungsland

Grundsätzlich ist innerhalb der EU keine gesonderte Abmeldung durch den Fahrzeughalter mehr notwendig, da die Unterrichtung über die Anmeldung eines Fahrzeuges in einem anderen Staat der EU in der Regel automatisch zwischen den nationalen Straßenverkehrsbehörden erfolgt.

Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass dies nicht immer zeitnah oder sogar gar nicht erfolgt.

Daher wird empfohlen, Ihr Kraftfahrzeug nach Anmeldung in Spanien noch zusätzlich im Ursprungsland (Deutschland, Österreich, Schweiz,…) abzumelden.

Dazu übersenden Sie grundsätzlich die beiden KFZ-Kennzeichentafeln zusammen mit beglaubigten Kopien der alten deutschen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und der neuen spanischen Zulassungsbescheinigung (“permiso de circulación”) an die Zulassungsbehörde Ihres Herkunftslandes und bitten dort um Abmeldung. Eine eventuell zu viel bezahlte Kfz-Steuer wird dann anteilig rückerstattet.

Informieren Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle bzw. Ihrer Kfz-Versicherung, was sie genau für die Abmeldung brauchen.

In Ausnahmefällen können Sie die Abmeldung auch über die Auslandsvertretung bei Zahlung einer Gebühr durchführen.

Kraftfahrzeuge, die auf ein Ausfuhrkennzeichen zugelassen waren, müssen nicht mehr abgemeldet werden.

Wie lange dauert die Anmeldung eines Fahrzeuges in Spanien?

Hängt davon ab, wie schnell Sie einen Termin für die ITV und beim Verkehrsamt (kann bis zu 14 Tage dauern) bekommen. Und ob Sie einen Termin beim Finanzamt brauchen. Ferner verzögert sich die Dauer durch die Beschaffung noch erforderlicher Unterlagen und deren Übersetzung ins Spanische (wenn notwendig).

Es ist daher schwierig, ein genauer Zeitdauer zu nennen. Nach erfolgreicher ITV dauert eine Ummeldung im Idealfall bis zu 30 Tage.

Was kostet die Ummeldung bzw. Anmeldung?

Die Kosten, um ein Kfz in Spanien anzumelden, hängen von sehr vielen Faktoren ab. Es ist daher unmöglich eine genaue Aussage diesbezüglich zu treffen.

Diese Kostenaufstellung soll Ihnen eine Orientierung geben.

Kostenfaktor Kosten in €
Homologisierung/Typenprüfung des Fahrzeuges:
– mit COC
– mit Ficha reducida ohne COC
– bei Typenprüfung

0,-
~120,-
~300,- bis 1.500,-
ITV in Andalusien~140,-
Kfz-Steuer:
– Auto 85 KW/115 PS
– Motorrad 650 cc

~130,-
~60,-
Anmeldesteuer:
– bei Steuerbefreiung
– Auto Marktwert (Restwert) von 10.000,-
– Motorrad Marktwert von 2.500,-

0,-
~380,-
~95,-
Gebühr beim Verkehrsamt99,77
Kfz-Kennzeichentafeln:
– Auto
– Motorrad
~25,-
~10,-
Konsulatsgebühren:
– Wohnsitzbescheinigung bei Befreiung
– Kfz-Abmeldung

25,-
50,-
Übersetzungskosten:
Wohnsitzbescheinigung und Kaufvertrag
~50 bis 100,-
pro Übersetzung
Tabelle Kosten für Ummeldung eines Fahrzeuges in Spanien

Schlussfolgerung

Ein Kfz in Spanien anzumelden, ist mit viel Bürokratie und Zeitaufwand verbunden. Sie sollten daher bevor Sie Ihr Auto nach Spanien einführen oder Ihr mitgebrachtes Kfz in Spanien ummelden, die Möglichkeit in Betracht ziehen, in Spanien ein gebrauchtes oder neues Auto zu kaufen. Diese Überlegungen sollten Sie auch anstellen, wenn Sie ein Auto im Ausland kaufen wollen, um es dann in Spanien anzumelden.

Die Fahrzeuge sind außerhalb von Spanien vielmals billiger, doch wenn man die Überführungs- und Anmeldekosten berücksichtigt, ist der Endpreis vielleicht in Summe höher.

Beim Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges in Spanien sind die Kosten für die Umschreibung der Fahrzeugpapiere verhältnismäßig gering.

Kauft man ein Auto bei einem spanischen Autohändler, übernimmt dieser gewöhnlich die Anmeldung und sonstigen Papierkram.

Sollten Sie Ihr Auto aus welchen Gründen auch immer behalten wollen und ist Ihnen der Aufwand für die Ummeldung zu hoch, können Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Spanien auch eine Person bevollmächtigen oder ein kostenpflichtiges Dienstleistungsbüro (“Gestoría”) in Anspruch nehmen.

Doch ich habe diesen Fachbeitrag geschrieben, um Sie zu ermutigen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Kfz in Spanien selbst korrekt anzumelden.

Probieren Sie es einfach.

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90 Gedanken zu „Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!

  1. Hallo,
    vielen dank für die Erläuterungen. sind es die gleichen Prozesse zum Auto ummelden, wenn ich weiterhin steuerlich in Deutschland gemeldet bleibe? Irgendwie hat unser Ajuntamente damit ein Problem.
    Viele Grüße
    Sabine

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