Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen

Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!

Ob Sie in Spanien Ihr mitgebrachtes Auto oder Motorrad ummelden wollen.

Oder Sie leben in Spanien und denken daran, ein neues oder gebrauchtes Kfz in einem anderem EU-Land (z.B. Deutschland) zu erwerben, um es dann in Spanien anzumelden.

Mit dieser Anleitung können Sie mit Erfolg Ihr Kfz in Spanien anmelden bzw. zulassen.

Schritt für Schritt erfahren Sie alles, was Sie für die Anmeldung brauchen.

Ferner erhalten Sie diesbezüglich hilfreiche Empfehlungen und nützliche Tipps, welche Sie beachten sollten.

Da dieses Thema sehr umfangreich, habe ich es in 2 Teile geteilt.

Hier im 1. Teil erfahren Sie unter anderem, wann Sie Ihr Auto in Spanien anmelden bzw. ummelden müssen, welche Schritte und Unterlagen dafür erforderlich sind, was Sie vor der Ummeldung beachten sollten und welche Kosten für die Anmeldung anfallen.

Im 2. Teil können Sie nachlesen, wie Sie die Kfz-Steuer und Anmeldesteuer zahlen können. Kfz in Spanien anmelden: So zahlen Sie die Steuern richtig!

Wann muss ich mein Kfz in Spanien anmelden?

Das Anmelden von Fahrzeugen in Spanien richtet sich grundsätzlich nach dem Residenzprinzip.

Personen, die in Spanien als “resident” (ansässig) gelten oder Inhaber einer Betriebsstätte in Spanien sind, müssen neue oder gebrauchte Fahrzeuge, die für die Nutzung in Spanien bestimmt sind, anmelden. Ley 38/1992 Disposición adicional primera .

Diese Anmeldung muss innerhalb 30 Tage ab der Nutzung des Fahrzeuges in Spanien erfolgen. Wobei sich diese Frist auf 60 Tage verlängert, wenn das Fahrzeug im Zuge einer Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Spanien genützt wird und die Voraussetzungen der Befreiung von der Anmeldesteuer zur Anwendung kommen. Art. 65.1.d) Ley 38/1992

Die Nutzung der Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, auf Dauer in Spanien zu bleiben, beginnt:

  • mit dem Datum der Einfuhr des Fahrzeuges nach Spanien. Ist dieses Datum nicht glaubwürdig, eines der folgenden Daten, welches später liegt:
  • Datum des Erwerbs des Fahrzeuges
  • Datum, ab dem Sie in Spanien als “resident” gelten oder Inhaber einer (dauerhaften) Betriebsstätte in Spanien sind.

Nach Wohnsitznahme (“empadronamiento”) in Spanien werden Sie von den zuständigen Behörden als “resident” behandelt.

Das ist auch der Fall, wenn Sie im Ausländerregister als “resident” eingetragen sind (sog. “Residencia”).

Wenn Sie also auf Dauer Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und dort ansässig sind, muss Ihr mitgebrachtes Kraftfahrzeug auf ein spanisches Kennzeichen umgemeldet werden.

Behalten Sie jedoch Ihren Wohnsitz in Ihrem Ursprungsland bei, dann sind Sie in Spanien steuerrechtlich resident, wenn

  • Sie sich länger als 183 Tage (6 Monate) im Jahr in Spanien aufhalten oder
  • Ihr Lebensmittelpunkt in Spanien ist (das ist vor allem der Fall, wenn Sie in Spanien arbeiten und bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet sind)

Folglich müssen Sie nach 6 Monaten fortlaufendem Aufenthalt in Spanien Ihr Kfz in Spanien ummelden und versteuern.

Empfehlungen

  • Ihr Fahrzeug nach der Einreise nach Spanien, sobald als möglich ordnungsgemäß umzumelden (vor allem wenn Sie vorhaben, Ihr Leben in Spanien zu verbringen), um
    • keine Fristen zu versäumen (z.B. für die Befreiung von der Anmeldesteuer – siehe dazu später)
    • Probleme bei Polizeikontrollen zu vermeiden. Man riskiert ein hohes Bußgeld und die Beschlagnahmung des Fahrzeuges, da die Unterlassung der Anmeldung als Steuervergehen angesehen wird. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen werden vor allen in Küstenregionen von der örtliche Polizei hinsichtlich der Einhaltung der nationalen KFZ-Bestimmungen (Steuern und Zulassung) stark kontrolliert.
    • Sie müssen Ihre Wohnsitzsituation ausführlich erklären, um keine Polizeistrafe zu erhalten. Und das kann ohne Spanischkenntnisse schwierig sein. Es kommt auch vor, dass fälschlicherweise Strafzettel (z.B. an Fahrer mit Residencia) ausgestellt werden. Und Sie müssen sich dann nachher darum kümmern.
    • eventuelle Komplikationen bezüglich abgelaufenen TÜV und Versicherungsschutz zu verhindern.
  • Führen Sie stets die Zulassungsbescheinigung, einen Eigentumsnachweis und einen Nachweis über Ihren ständigen Wohnsitz mit sich, so dass Sie bei einer Verkehrskontrolle nachweisen können, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind.

Die spanische Kfz-Steuer ist in der Regel günstiger.

Hinweis: Solange Ihr Auto nicht in Spanien angemeldet ist, dürfen Sie es nur privat nutzen und Sie dürfen es nicht an dort ansässige Personen verleihen oder vermieten (außer, wenn Sie im Auto sitzen). Freunden oder Verwandten, die bei Ihnen zu Besuch sind – sofern diese keinen ständigen Wohnsitz in Spanien haben – dürfen Sie jedoch Ihr Auto leihen. Quelle: Ihr Europa

Welche Schritte sind für die Ummeldung erforderlich?

Für die Ummeldung Ihres Fahrzeuges in Spanien müssen Sie folgende Schritte erledigen:

1.) Kfz in Spanien anmelden

  • Homologisierung (Typenprüfung) des Fahrzeuges
  • Technische Überprüfung des Fahrzeuges (ITV)
  • Zahlung der KFZ-Steuer (“impuesto de circulación”) bei der Gemeinde
  • Zahlung der Anmeldesteuer (“impuesto de matriculacion”) beim Finanzamt
  • Anmeldung beim Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”) – Ausstellung der spanischen Fahrerlaubnis (“permiso de circulación”)

2.) Kfz-Kennzeichentafeln erwerben

3.) Spanische Kfz-Versicherung abschließen

4.) Abmelden des Fahrzeuges im Ursprungsland

Was sollte ich vor der Einfuhr beachten?

Bevor Sie Ihr Kfz nach Spanien einführen, um es dort umzumelden, sollten Sie noch ein paar wichtige Überlegungen bzw. Überprüfungen vornehmen. Damit können Sie einige Formalitäten, Zeit und auch Geld einsparen.

Ist mein KFZ für den spanischen Straßenverkehr zugelassen?

Überprüfen Sie vor der Einfuhr nach Spanien, ob Ihr Kraftfahrzeug mit all seinen technischen Daten (nicht nur Marke und Modell) in Spanien angemeldet werden kann. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Kraftfahrzeug zwar für den heimischen, aber nicht für den spanischen Straßenverkehr zugelassen ist. In der Regel gibt es diesbezüglich keine Probleme (vor allem bei gängigen und neuen Kfz-Modellen) . Informieren Sie sich dennoch sicherheitshalber bei Ihrem Vertragshändler oder der Generalvertretung Ihres Fahrzeugherstellers.

Soll ich mein Auto im Ursprungsland abmelden oder ein Ausfuhrkennzeichen verwenden?

Ein Kraftfahrzeug noch vor der Überführung nach Spanien von einer heimischen Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen oder auf ein Ausfuhrkennzeichen an- bzw. ummelden zu lassen, hat den Vorteil, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug in Spanien nach durchgeführter Anmeldung nicht mehr abmelden müssen.

Wann bin Ich von der Anmeldesteuer beim Finanzamt befreit?

Wenn Sie vorhaben, Ihren Wohnsitz dauerhaft nach Spanien zu verlagern, dann überprüfen Sie zuerst, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Anmeldesteuer wegen Übersiedlung vorliegen. Diese Formalität müssen Sie in einer bestimmten Frist erledigen.

Tipp: Mit den Schritten der Kfz-Anmeldung rechtzeitig beginnen. Antragsfrist nicht versäumen. Außerdem ist diese Formalität einfacher durchzuführen als die Zahlung dieser Steuer.

Befreiung von der Anmeldesteuer wegen Übersiedlung

Art. 66.1.n) Ley 38/1992

Verlagern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt vom Ausland nach Spanien, sind Sie unter folgenden Voraussetzungen von der Anmelde- bzw. Zulassungssteuer (“Impuesto de Matriculación”) befreit:

  1. Deklarierung des Fahrzeuges als “Umzugsgut” im Antragsformular Modelo 06
  2. Anmeldung (“matriculación”) des Fahrzeuges innerhalb von 2 Monaten (60 Tagen) ab Nutzung des Fahrzeuges in Spanien gem. Art. 65.1.d) Ley 38/1992 . (Datum der Einfuhr des Fahrzeuges oder Datum der Wohnsitzanmeldung in Spanien)
  3. Durchgehenden gewöhnlichen Wohnsitz von mindestens 1 Jahr im Ausland bevor der Übersiedlung nach Spanien. Wichtig: Abmeldung des Wohnsitzes im Ursprungsland
  4. Nutzung des Fahrzeuges (als Fahrzeughalter) von mindestens 6 Monaten am alten Wohnsitz während der vorher genannten Zeitdauer.
  5. Das Fahrzeug muss unter den normalen Bedingungen der Besteuerung erworben oder in das Ursprungs- oder Herkunftsland importiert worden sein. Es dürfen keine Begünstigungen von irgendeiner Befreiung oder Rückzahlung von angefallenen Beiträgen bestehen.
  6. Das von der Steuer befreite Fahrzeug darf nicht während einer Frist von 12 Monaten nach der Anmeldung jemandem übertragen werden. Die Nichterfüllung dieser Erfordernis verursacht die Einhebung der Steuer.

Hinweis

Auch wenn Sie von der Anmeldesteuer befreit sind, müssen Sie eine Erklärung mittels Modelo 06 beim Finanzamt abgeben.

Das Verfahren der Erklärung mittels Modelo 06 erfahren Sie im 2. Teil im Zusammenhang mit der Zahlung der Anmeldesteuer beim Finanzamt. Kfz in Spanien anmelden: Wie Sie die Steuern zahlen

Folgende Fahrzeuge sind ebenfalls von der Zulassungssteuer in Spanien befreit:

  • Fahrzeuge, zugelassen auf invaliden Personen und ausschließlich für deren Nutzen, unter bestimmten Bedingungen
  • Taxis, Fahrschulautos, Mietwagen, Diplomatenkennzeichen

Ferner gibt es Begünstigungen für

  • Großfamilien (“familias numerosas”): 50% der Steuerbemessungsgrundlage (BI)
  • Wohnmobile (“autocaravanas”) 30% der Steuerbemessungsgrundlage (BI)

Was bzw. welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Folgende Bedingungen und Unterlagen sind erforderlich, um die Schritte für die Zulassung Ihres Fahrzeuges durchzuführen. Überprüfen Sie, ob Sie alles davon haben und bereiten Sie die Unterlagen vor.

  • Geduld, Zeit und Nerven
  • Spanischkenntnisse

Für das Lernen der spanischen Sprache kann ich Mosalingua sehr empfehlen (Werbung)

MosaLingua
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (“Certificate of Conformity” – kurz COC) im Original
    • Wurde Ihr Fahrzeug nach 2002 hergestellt, dann sollten Sie in Besitz einer COC sein. Wenn Sie keine COC haben, dann können Sie diese beim Fahrzeughersteller beantragen. Eine weitere Möglichkeit erfahren Sie weiter unten bei Punkt Homologisierung
  • Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) des Fahrzeuges im Original
    • Sollten Sie nicht mehr über beide Zulassungsbescheinigungen im Original verfügen, so müssen vor der Anmeldung in Spanien bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ersatzdokumente beantragt werden. Eine Beantragung oder Ausstellung von Ersatzdokumenten durch eine deutsche Auslandsvertretung ist nicht möglich.
  • Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges (Original und Kopie) oder einen Kaufvertrag (übersetzt in die spanische Sprache)- bei Steuerbefreiung und bei Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges in der EU
  • In Spanien genehmigten beeidigten Dolmetscher für mögliche Übersetzungen

Suchen Sie einen professionellen Übersetzungsdienst mit einem einfachen Bestellvorgang, zu wettbewerbsfähigen Preisen und mit einer kurzen Lieferfrist, dann bestellen Sie Ihre Übersetzungen direkt hier bei:

Translayte Übersetzung ausländische öffentliche Dokumente
Translayte Übersetzung ausländische öffentliche Dokumente
Werbung

Sind Sie nicht von der Zahlung der Anmeldesteuer befreit, brauchen Sie noch:

  • ein Spanisches Bankkonto für die Abwicklung der Zahlung dieser Steuer. Für die Eröffnung dieses Konto brauchen Sie die NIE. Ferner muss diese Bank mit dem Zahlungssystem der spanischen Finanzbehörde (AEAT) zusammenarbeiten.
  • eine “Certificado electrónico”, “DNI electrónico” oder “Clave PIN” für den elektronischen Zugang zum Modelo 576, mittels dessen Sie die Anmeldesteuer erklären und zahlen müssen.
  • die Identifizierung als Steuerpflichtiger im Steuerverzeichnis (“censo”)

Sie müssen überprüfen, ob Ihre NIE durch die AEAT (Staatliche Steuerbehörde) identifiziert ist. Das heißt, ob Sie als Steuerpflichtiger erfasst sind.

Man kann diese Erfassung auf der Sede Electrónica – Agencia Tributaria mit der “certificado electrónico” überprüfen. Dafür wählen Sie auf der Seite “Modelo 030” den Punkt “Comprobación de un NIF de terceros a efectos censales” aus.

Wenn Sie nicht als Steuerpflichtiger erfasst sind, müssen Sie mit dem Formular Modelo 030 die Eintragung in das Verzeichnis der Steuerpflichtigen beantragen (“alta en el Censo de obligados tributarios”).

Diesen Antrag können Sie online erledigen (mit der “certificado electrónico”) oder

persönlich bei der zuständigen Finanzbehörde (“Administración o Delegación”), wo Ihr steuerlicher Wohnsitz ist, vorlegen. Terminvereinbarung erforderlich

Homologisierung (Typenprüfung) des Fahrzeuges

Wurde das Fahrzeug außerhalb von Spanien erworben, muss es für die Anmeldung in Spanien über eine Typenprüfung (Homologisierung) verfügen. Der Nachweis dieser Prüfung kann durch eine der folgenden Bestätigungen erfolgen:

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (“Certificate of Conformity” – kurz COC). Ein Dokument, das alle technischen Daten des Fahrzeuges enthält.
  • die spanische “ficha reducida” (reduziertes Datenblatt)
  • die Bestätigung über die Typenprüfung auf Übereinstimmung oder
  • die individuelle Homologisierung in Spanien

In der Regel werden Sie die COC haben und können daher mit dem nächsten Schritt der Anmeldung fortfahren.

Fahrzeuge Baujahr nach 2002

Wurde Ihr Fahrzeug nach 2002 hergestellt, dann sollten Sie in Besitz einer COC sein. Wenn Sie keine COC haben, dann können Sie diese beim Fahrzeughersteller beantragen (wie bereits erwähnt).

Eine andere Möglichkeit ist, die “ficha reducida” (reduziertes Datenblatt für die Zulassung) in Spanien zu erhalten. Dieses Dokument wird von einen befugten spanischen Sachverständigen (“perito”) ausgestellt und enthält die selben Informationen wie die COC, da sie auf der Kennziffer der Homologisierung basiert.

Für die ITV können Sie die COC oder “ficha reducida” vorlegen.

Fahrzeuge Baujahr vor 2002

Die Kennziffer der Homologisierung wurde in Europa 2002 eingeführt, so dass Fahrzeuge vor 2002 diese nicht haben.

In diesem Fall muss man die Typenprüfung auf Übereinstimmung oder die individuelle Homologisierung durchführen.

Bei der Homologisierung auf Übereinstimmung wird durch ein dafür ernanntes spanisches Ingenieurbüro (einen Sachverständigen) die Äquivalenz der nationalen Kennziffer des Ursprungslandes mit der des Bestimmungslandes (Spanien) geprüft.

Existiert weder eine europäische, noch eine nationale Kennziffer, dann benötigen Sie eine individuelle Homologisierung, um die einheitliche Kennziffer zu erhalten. Man macht das in einem dem Gewerbe entsprechenden Prüflabor für die Dauer von ungefähr 30 Tagen und Kosten von mindestens 1.500,- € .

Informationsgrundlage:

Sie brauchen eine dieser Bestätigungen für die technische Überprüfung des Fahrzeuges (in Spanien kurz ITV genannt).

Technische Überprüfung des Fahrzeuges (ITV)

Die “Inspección Técnica de Vehículos“, bekannt unter ITV, ist die technische Kontrolle von Fahrzeugen in Spanien hinsichtlich Sicherheit und Schadstoffemission.

Wo wird die ITV durchgeführt (Prüfstelle und Ort)?

Bei jeder ITV-Prüfstelle (“Estación ITV”), die sich in der autonomen Gemeinschaft (“comunidad autónoma”) befindet, wo Sie wohnen.

Welche Unterlagen brauche ich für die ITV?

Tipp: Fertigen Sie von allen Unterlagen eine Kopie an

  • Bestätigung über die Homologisierung ( im Allgemeinen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung -COC im Original) siehe Ausführung oben
  • Zulassungsbescheinigungen (Teil 1+2) im Original

In manchen Prüfstellen verlangt man auch:

  • Daten des Fahrzeuginhabers: Reisepass oder Personalausweis, NIE-Nummer
  • Meldebestätigung des spanischen Wohnortes (“Volante de Empadronamiento”)

Hinweis: Aufgrund einer Gesetzesänderung anerkennt die Prüfstelle grundsätzlich die ausgestellte Prüfbescheinigung eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs, sofern diese Prüfbescheinigung noch gültig ist. Das heißt, es erfolgt keine technische Überprüfung des Autos. Es wird lediglich die Gültigkeit der Prüfbescheinigung vor einer Anerkennung überprüft. Für diese Prüfung müssen Sie bei der ITV-Stelle erscheinen. Diese Regelung gilt nicht für Krafträder der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e.

Brauche ich einen Termin?

Grundsätzlich muss ein Termin (“cita previa”) bei der zuständigen Prüfstelle entweder per Internet oder telefonisch vereinbart werden. Die erforderlichen Informationen (Adressen und Telefonnummern) erhalten Sie auf der Website der itv.com.es.

Für einen Termin online brauchen Sie eine spanische “Matrícula” (KFZ-Kennzeichen). Sie können daher einen Termin nur per Telefon bekommen oder Sie probieren es persönlich direkt bei der ITV Prüfstelle.

Bei der Terminvereinbarung sollten Sie erwähnen, dass es sich um eine Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges aus einem EU-Land handelt (“servicios no periodico – Revisión previa a la matriculación en España de vehículos anteriormente matriculados en el extranjero”).

Was kostet die ITV?

Die Kosten sind von folgenden Faktoren abhängig

  • in welcher autonomen Region (z.B. Andalusien) die Prüfung durchgeführt wird
  • vom Gewicht (unter oder über 3,5 t) und
  • Art des Treibstoffs (Benzin oder Diesel)

Die Kosten liegen zwischen 120,- und 140,- €.

Was wird nach der Prüfung ausgestellt?

Hat Ihr Fahrzeug die Prüfung bestanden, wird Ihnen die “ficha técnica” (technisches Datenblatt), auch “Tarjeta de ITV” genannt, in dreifacher Ausführung ausgestellt. Ein Exemplar für den Fahrzeughalter. Die anderen Exemplare müssen Sie später beim spanischen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”) vorlegen.

Informationsgrundlage:

Zahlung der KFZ-Steuer (“Impuesto de Circulación”) bei der Wohnsitzgemeinde

Diese Zahlung muss bei der Gemeinde, wo Ihr Wohnsitz ist, vorgenommen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in meinem Fachbeitrag Wo und wie Sie die Kfz-Steuer in Spanien zahlen?

Zahlung der Anmeldesteuer (“Impuesto de Matriculación”) beim Finanzamt

Die Anmeldesteuer (auch Zulassungssteuer genannt) ist der höchste Kostenfaktor bei der Kfz-Anmeldung (außer Sie sind davon befreit). Außerdem ist die Form der Erklärung und Zahlung dieser Steuer sehr aufwendig. Ich habe das Verfahren dazu im 2. Teil dieses Fachbeitrages Kfz in Spanien anmelden: Wie Sie die Steuern zahlen? ausführlich erklärt

Anmeldung (“Matriculación Ordinaria”) beim Provinz-Verkehrsamt

Haben Sie es bisher geschafft, müssen Sie als nächsten Schritt Ihr KFZ persönlich beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”), wo Sie Ihren Wohnsitz haben, zum Verkehr anmelden bzw. zulassen.

Dafür brauchen Sie einen Termin (“cita previa”) mit folgenden Angaben: Büro, wo Sie den Antrag stellen und Art der Formalität (“Tipo de trámite”): Wählen Sie “Trámites de oficina”, dann “Área: Conductores / Vehículos” – “Matriculación Ordinaria

  • per Internet
  • per Telefon: 060 oder für Ausländer +34 902 887 060
  • persönlich beim Amt

Hinweis: Wegen Corona sind Terminvereinbarungen zurzeit nur per Internet und auch hier nur sehr beschränkt möglich. Einfach immer wieder probieren.

Kosten der Zulassung:

Gebühr: 99,77 €, ausgenommen Kleinmotorräder 27,85 €. (Stand 2023)

Die Bezahlung dieser Gebühr muss vor der Bearbeitung erfolgen. Sie können das direkt am Verkehrsamt, in der Regel bei der Vorlage der Unterlagen mittels Kredit-oder Debitkarte erledigen (Barzahlung ist nicht möglich).

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung (“Matriculación Ordinaria”):

  • Identitäts- und Wohnsitznachweis(Original) des Inhaber des Fahrzeuges:
    • Reisepass/Personalausweis plus NIE oder DNI, spanischer Führerschein
    • Wohnsitzanmeldung (“volante de empadronamiento”) oder Mietvertrag oder Eigentumsnachweis einer Unterkunft oder polizeiliche Bestätigung
  • Dokumentation des Fahrzeuges:
    • Prüfprotokoll der ITV (“Ficha Técnica”)
    • die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Original
  • Bestätigungen (“Justificantes”) über die Bezahlung bzw. Befreiung der Steuern:
    • Kfz-Steuer (IVTM) der Gemeinde (Original oder Kopie).
    • Anmeldesteuer (IEDMT) bei der Finanzbehörde (Modelo 576 oder 06)

Zusätzlich braucht man noch für:

  • Gebrauchtfahrzeuge gekauft in der EU:
    • Originalunterlagen des Fahrzeuges (die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II)
    • “Ficha técnica” der ITV
    • bei Verkauf zwischen Privatpersonen: Kaufvertrag mit Übersetzung ins Spanische und Beleg der Zahlung der Vermögensübertragungssteuer (“Impuesto de Trasmisiones Patrimoniales”) beim Finanzamt
    • bei Kauf in einem nicht spanischen Autohandel: die Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuernummer
    • bei Kauf in einem spanischen Autohandel: die Rechnung und das vom Finanzamt ausgestellte Dokument, welches beweist, dass dieses Unternehmen in dem laufenden Jahr in diesem Gewerbe angemeldet ist.
  • Neufahrzeuge gekauft in der EU:
    • Bestätigung über die Zahlung der Mehrwertsteuer (“pago del IVA”) mittels Modell 309 oder 300 beim Finanzamt “Agencia Estatal Tributaria” oder Bestätigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger im Mehrwertsteuerregister
    • “Ficha técnica” der ITV
  • Fahrzeuge in Dritt-Länder gekauft:
    • Originaldokumente des Fahrzeugs und das vom Zoll ausgestellte Dokument “Documento Único Administrativo” -DUA (außer der Import des Fahrzeuges ist in der “Tarjeta de ITV” vermerkt)

Wird das Fahrzeug auf eine Person angemeldet, die einer selbständigen Tätigkeit nachgeht und soll es auf den Firmensitz angemeldet werden, muss zusätzlich folgendes vorgelegt werden:

  • Original und Fotokopie der Unternehmenssteuer (“Impuesto de Actividades Económicas”) des laufenden Jahres.

Ist der neuer Fahrzeughalter nicht mit dem in den Fahrzeugpapieren genannten identisch, so wird von der spanischen Behörde ein lückenloser Nachweis des/der Halterwechsel anhand von Kaufverträgen gefordert. Dabei müssen die Kaufverträge und der Fahrzeugbrief in vereidigter Übersetzung vorgelegt werden.

Wenn der Fahrzeughalter den Antrag nicht persönlich einreicht, muss das durch eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zusammen mit Identitätsnachweis im Original).

Sollten eine der oben verlangten Voraussetzungen nicht ausreichend nachgewiesen werden, können weitere Dokumente angefordert werden.

Was wird von der Behörde ausgestellt?

Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!

Nach positiver Überprüfung der vorgelegten Unterlagen wird Ihnen an Ort und Stelle endlich die spanische Zulassungsbescheinigung zusammen mit dem Kfz-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug übergeben.

“Permiso de Circulación”

Bei der Ummeldung bzw. Zulassung werden die Originalunterlagen des Fahrzeuges von der spanischen Verkehrsbehörde einbehalten und Sie bekommen spanische Zulassungsdokumente und Kennzeichen.

Hinweis: Für die Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde im Ursprungsland brauchen Sie in der Regel eine Bestätigung über die Anmeldung beim Verkehrsamt in Spanien. Überprüfen Sie, ob Sie eine solche Bestätigung erhalten haben oder erbitten Sie die Stempelung einer Kopie der Zulassungsbescheinigungen.

Informationsgrundlage:

Erwerb der Kfz-Kennzeichentafeln

Mit der “Permiso de Circulación” können Sie dann in einem dafür ausgezeichneten Geschäft die Kfz-Kennzeichentafeln erwerben. Solch ein Geschäft befindet sich meistens in der Nähe des Verkehrsamtes. Kosten dafür ca. 25,- € (Auto) oder 10,- € (Motorrad)

Abschluss einer Kfz-Versicherung

Für die Fahrerlaubnis auf den spanischen Straßen brauchen Sie nun noch eine spanische Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug.

Finden Sie eine geeignete Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug, indem Sie einfach hier unverbindlich ein Angebot anfordern (Werbung):

AXA/Agrupació Internationale Versicherung für all Ihre Bedürfnisse

Fahrzeugversicherungen für alle Kraftfahrzeuge
Haftpflichtversicherungen (wie für Hunde, verpflichtend ab Ende September in ganz Spanien)
Versicherungen für Haus & Wohnung
Altersvorsorge & Existenz (wie Renten-, Lebens,- Unfall,- Sterbegeldversicherung)

Wie muss ich das Fahrzeug abmelden?

Abmeldung des Fahrzeuges im Ursprungsland

Grundsätzlich ist innerhalb der EU keine gesonderte Abmeldung durch den Fahrzeughalter mehr notwendig, da die Unterrichtung über die Anmeldung eines Fahrzeuges in einem anderen Staat der EU in der Regel automatisch zwischen den nationalen Straßenverkehrsbehörden erfolgt.

Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass dies nicht immer zeitnah oder sogar gar nicht erfolgt.

Daher wird empfohlen, Ihr Kraftfahrzeug nach Anmeldung in Spanien noch zusätzlich im Ursprungsland (Deutschland, Österreich, Schweiz,…) abzumelden.

Dazu übersenden Sie grundsätzlich die beiden KFZ-Kennzeichentafeln zusammen mit beglaubigten Kopien der alten deutschen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und der neuen spanischen Zulassungsbescheinigung (“permiso de circulación”) an die Zulassungsbehörde Ihres Herkunftslandes und bitten dort um Abmeldung. Eine eventuell zu viel bezahlte Kfz-Steuer wird dann anteilig rückerstattet.

Informieren Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle bzw. Ihrer Kfz-Versicherung, was sie genau für die Abmeldung brauchen.

In Ausnahmefällen können Sie die Abmeldung auch über die Auslandsvertretung bei Zahlung einer Gebühr durchführen.

Kraftfahrzeuge, die auf ein Ausfuhrkennzeichen zugelassen waren, müssen nicht mehr abgemeldet werden.

Wie lange dauert die Ummeldung?

Hängt davon ab, wie schnell Sie einen Termin für die ITV und beim Verkehrsamt (kann bis zu 14 Tage dauern) bekommen. Und ob Sie einen Termin beim Finanzamt brauchen. Ferner verzögert sich die Dauer durch die Beschaffung noch erforderlicher Unterlagen und deren Übersetzung ins Spanische (wenn notwendig).

Es ist daher schwierig, ein genauer Zeitdauer zu nennen. Nach erfolgreicher ITV dauert eine Ummeldung im Idealfall bis zu 30 Tage.

Was kostet die Ummeldung bzw. Anmeldung?

Die Kosten, um ein Kfz in Spanien anzumelden, hängen von sehr vielen Faktoren ab. Es ist daher unmöglich eine genaue Aussage diesbezüglich zu treffen.

Diese Kostenaufstellung soll Ihnen eine Orientierung geben.

Kostenfaktor Kosten in €
Homologisierung/Typenprüfung des Fahrzeuges:
– mit COC
– mit Ficha reducida ohne COC
– bei Typenprüfung

0,-
~120,-
~300,- bis 1.500,-
ITV in Andalusien~140,-
Kfz-Steuer:
– Auto 85 KW/115 PS
– Motorrad 650 cc

~130,-
~60,-
Anmeldesteuer:
– bei Steuerbefreiung
– Auto Marktwert (Restwert) von 10.000,-
– Motorrad Marktwert von 2.500,-

0,-
~380,-
~95,-
Gebühr beim Verkehrsamt99,77
Kfz-Kennzeichentafeln:
– Auto
– Motorrad
~25,-
~10,-
Konsulatsgebühren:
– Wohnsitzbescheinigung bei Befreiung
– Kfz-Abmeldung

25,-
50,-
Übersetzungskosten:
Wohnsitzbescheinigung und Kaufvertrag
~50 bis 100,-
pro Übersetzung
Tabelle Kosten

Schlussfolgerung

Ein Kfz in Spanien anzumelden, ist mit viel Bürokratie und Laufarbeit verbunden. Sie sollten daher bevor Sie Ihr Auto nach Spanien einführen oder Ihr mitgebrachtes Kfz in Spanien ummelden, die Möglichkeit in Betracht ziehen, in Spanien ein gebrauchtes oder neues Auto zu kaufen. Diese Überlegungen sollten Sie auch anstellen, wenn Sie ein Auto im Ausland kaufen wollen, um es dann in Spanien anzumelden.

Die Fahrzeuge sind außerhalb von Spanien vielmals billiger, doch wenn man die Überführungs- und Anmeldekosten berücksichtigt, ist der Endpreis vielleicht in Summe höher.

Beim Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges in Spanien ist Steuer für die Umschreibung der Fahrzeugpapiere verhältnismäßig gering.

Kauft man ein neues Auto in Spanien, übernimmt der Händler gewöhnlich die Anmeldung und sonstigen Papierkram.

Sollten Sie Ihr Auto aus welchen Gründen auch immer behalten wollen und ist Ihnen der Aufwand für die Ummeldung zu hoch, können Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Spanien auch eine Person bevollmächtigen oder ein kostenpflichtiges Dienstleistungsbüro (“Gestoría”) in Anspruch nehmen.

Doch ich habe diesen Fachbeitrag geschrieben, um Sie zu ermutigen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Kfz in Spanien ohne zusätzlich hohe Unterstützungskosten anzumelden. Probieren Sie es einfach.

Sind Sie immer noch unsicher?

Dann nehmen Sie einfach meine kompetente Hilfe in Anspruch und melden Ihr Fahrzeug mit meiner professionellen Unterstützung richtig und erfolgreich an.

Einfach und bequem von Zuhause aus erhalten Sie zuverlässig eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Überblick und mehr Zeit zum Entspannen.

Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar oder eine Nachricht von Ihnen freuen.

Hat Ihnen dieser Fachbeitrag gefallen? Teilen Sie Ihn bitte mit Ihren Freunden.

Werden Sie Mitglied einer erlesenen Fachgruppe und bleiben Sie mit hilfreichen Fachbeiträgen am Laufenden

Eine kostenlose Infografik wartet auf Sie:

Das Aufenthaltsrecht in Spanien: 

Ein Überblick mit den wichtigsten Fakten

Sie können sich jederzeit über eine Link in meinem Newsletter formlos wieder abmelden. 

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren

Bewertungen zu magwilhelm.eu

82 Gedanken zu „Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!

  1. Hallo Habellöcker,
    herzlichen Dank für den aufschlussreichen Beitrag. Damit fühle ich mich bei den Behördengängen wesentlich sicherer.
    Eine Sache die mich interessiert wurde in diesem Beitrag nicht angesprochen. Diese Information habe ich aus dem Netz.

    Angeblich müssen Fahrzeughalte eine Art Klimasteuer zahlen, die aber nicht so ganz offen kommuniziert wird bei den Ämter, sondern nach ein paar Jahren also hohe Summe vom spanischen Staat gefordert wird. Da ich hier einen Trick von einer Agentin vermute. Hoffe ich, haben Sie dazu bereits Erfahrung und können diesen Aspekt aufgreifen.

    Ich freue mich auf weitere Beiträge von magwilhelm.eu

    Beste Grüße

  2. Sehr geehrter Herr Habellöcker,
    vielen dank für ihre ausführlichen Beiträge.
    Können sie eine zuverlässige und bezahlbare Gastoria empfehlen, die die Ummeldung des Fahrzeugs für einen übernimmt?
    Mit lieben Grüßen, Manuela

  3. Hola Herrn Mag Wilhelm
    Wir sind Schweizer, Wohnsitz Schweiz und haben eine Immobilie in Estepona. Wir möchten unser Schweizer Auto in Spanien einführen, um nicht alle zwei Jahre in die Schweiz zur Strassenverkehrskontrolle fahren zu müssen. Was kostet uns das? Danke auch für die super hilfreichen Informationen, leider sind wir als Nicht-EU Ländler etwas benachteiligt.

    1. Hola, was die Anmeldung eines Fahrzeuges in Spanien kostet, hängt von einigen Faktoren ab (wie z.B. Wert des Autos, Steuerbefreiung, usw.). Daher kann ich hier keine allgemeine Aussage tätigen. Wenn Sie an eine Berechnung im Detail interessiert sind, können Sie gerne mein Hilfsangebot in Anspruch nehmen. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm

  4. Guten Tag Herr Habellöcker,
    ihre Beiträge sind sehr informativ, übersichtlich und bestimmt besonders für “Neulinge” in Spanien eine echte Hilfe. Ich lebe seit 2007 hier mit meiner spanischen Ehefrau. Ihre Informationen hätten mir damals viele Missverständnisse und sicher auch Geld und Zeit erspart.
    Da ich zum 4. oder 5. Mal ein Auto aus Deutschland einführe, habe ich jetzt im Netz gesucht, was es Neues gibt. Ich hatte schon von der Vereinfachung bei ITV, bei bestehendem TÜV gehört. Als ich es dann auch in Ihrem Text hier las, suchte ich mir das passende Real Decreto 920/2017 heraus. Endlich die Umsetzung des europäischen Rechtes – dachte ich.
    Hier im örtlichen ITV wird das, trotz Vorlage des Gesetzestextes einfach ignoriert.
    O-Ton ITV “Egal was irgendwo im Internet steht, bei uns muss der Wagen technisch überprüft werden”
    Lieber Herr Habellöcker, sollten Sie eine sinnvolle Lösung haben, können Sie mir gerne ein Angebot machen. Da ich keinen Begriff davon habe, in welcher Richtung ich weiterkomme, konnte ich keine konkrete Anfrage an Sie starten.

    1. Guten Tag Herr Thomas, vielen herzlichen Dank erstmal für Ihr wertschätzende Rückmeldung zu meinen Fachbeiträgen. Sie können versuchen, eine andere ITV Station in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu finden, die entgegenkommender ist und die Gesetze respektiert. LG mag wilhelm

    2. Ich hatte die gleiche Einschätzung, dass nun eine deutsche technische Inspektion (aka TÜV) bis zum Ablauf anerkannt wird, ebenfalls sowohl hier als auch auf anderen Seiten gelesen. Jedoch wurde auch ich gestern abgelehnt. Zuerst wollte ich mir in dem Decreto die genaue Stelle heraussuchen, aber auch Trafico sieht es so, dass die ITV neu gemacht werden muss: https://www.dgt.es/nuestros-servicios/tu-vehiculo/quieres-traer-o-llevarte-un-vehiculo-del-extranjero/matricular-un-vehiculo-proveniente-de-la-ue/ Von daher glaube ich zwar, dass es gegen EU-Recht und ggf. sogar gegen Spanisches Recht verstößt, aber wir uns letztlich doch beugen müssen.

  5. Vielen Dank für den Beitrag.
    Ist es also so, dass es darauf ankommt, wie lange sich der Fahrzeughalter pro Jahr in Spanien aufhält, nicht wie lange das Fahrzeug selbst in Spanien aufhält?
    Wenn man also ein deutsches Fahrzeug nach Spanien verbringt und dort länger als 6 Monate belässt, man selbst als Fahrzeughalter aber alle paar Monate zurück nach Deutschland fliegt und darauf achtet, sich nicht länger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufzuhalten (und dies durch Tickets beweisen kann), muss man das Fahrzeug demnach nicht in Spanien anmelden?
    Gibt es irgendein Gesetz, wo man das schwarz auf weiß nachlesen kann?
    Vielen Dank.

  6. Hallo Herr Habellöcker,

    zunächst ziehe ich meinen Hut vor dieser äußerst informativen und exzellent strukturierten Webseite! Herzlichen Dank!

    Meine Frage an Sie bezieht sich auf die zeitliche Kontinuität der Schritte, die man bis zur erfolgten Ummeldung des Kfz in Spanien gehen muss. Personen, die ein deutsches Kfz ummelden möchten, in Spanien aber nur ein Ferienhaus nutzen, haben ja möglicherweise nicht die Zeit, alle Gänge in einem Aufwasch zu erledigen, deswegen wüsste ich gerne, ob Ihnen bekannt ist, wie viel Zeit zwischen der Ausstellung der Dokumente beim itv (dem spanischen TÜV) und der eigentlichen Beantragung der Zulassung vergehen darf. Ich hätte ein Interesse daran, dies in zwei Etappen zu erledigen (das Auto nach Spanien bringen, eventuell schon TÜV regeln und lokale Steuern bezahlen und dann binnen sechs Monaten nochmal nach Spanien reisen und die restlichen Formalitäten erledigen).

    Haben Sie Kenntnis über mögliche Fristen?

    Danke und ganz herzliche Grüße,
    Gregor Buchtmann

    1. Hola, vielen lieben Dank erstmals für die sehr anerkennende Rückmeldung. Die gesamte Ummeldung hat grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen. Fristen hinsichtlich der einzelnen Verfahrensschritten sind gesetzlich nicht geregelt. LG mag wilhelm

  7. Vielen Dank für die prägnante Darstellung.
    Sie nennen als Pflichtbelege den spanischen Führerschein und die Wohnsitzanmeldung.
    Der span. Führerschein wurde in 2021 auf Teneriffa von keinem angefragten Gestor oder Händler gefordert, die Wohnsitzanmeldung nicht von allen.
    Ein Ihnen bekannter Unterschied zum Festland ?
    Oder liegt es daran, daß es sich damals um einen Neukauf auf Teneriffa handelte ?

    1. Hola, ich danke Ihnen für das Interesse. Ich habe in meinem Fachbeitrag nichts von einem spanischen Führerschein als Pflichtbeleg erwähnt. Was die Wohnsitzanmeldung betrifft, so ist Sie grundsätzlich bei der Zahlung der KfZ-Steuer bei der Gemeinde erforderlich. Manchmal wird sie auch von der Verkehrsbehörde verlangt. LG mag wilhelm

  8. Erst einmal gratulation zu den tollen, fachlich klaren und fundierten Beiträgen!
    Hier dennoch zwei Fragen:
    1. Die Diskussion kommt ja immer wieder auf. In einigen Foren wird die strenge Meinung vertreten, dass das Fahrzeug nach mehr als 6 Monaten in Spanien umgemeldet werden muss.
    Bislang habe ich immer Deinen Beitrag als den schlüssigsten empfunden und klar die Meinung vertreten das das abhängig von meinem Aufenhaltsstaut ist.
    Insbesondere hier wird (auch schlüssig) dargelegt, warum es gerade doch so ist, dass ich nach 6 Monaten des Fahrzeuges in Spanien unbedingt ummelden muss:
    https://www.dr-reichmann.com/de/beitrage/auto-mit-deutschem-kennzeichen-in-spanien
    Mich würde interessierern wie Du das siehst?
    2. Mal davon ausgehend, dass ich das Fahrzeug trotz ggf. nicht bestehender Pflicht ummelden möchte (weil die anderen Probleme (TÜV etc.) überwiegen). Kann ich das überhaupt, ohne Meldebestätigung des spanischen Wohnortes (“Volante de Empadronamiento”), da ich mich ja nicht anmelden muss, wenn ich nie länger als 3 Monate im Land bin? Und wie verhält es sich dann mit der Anmeldesteuer, da ich ja nach wie vor in D. nicht abgemeldet bin?
    Vielen Dank für Deine Einschätzung!!

    1. Hola, erstmals vielen herzlichen Dank für die positive Rückmeldung zu meinen Fachbeiträgen. Was Ihre Fragen betrifft, so bedarf das eine eingehende Beantwortung. Wenn Sie daher meine Einschätzung zu Ihren Fragen wollen, dann nehmen Sie bitte unverbindlich mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm

  9. Wenn man ein deutsches Fahrzeug innerhalb von 30 bzw. 60 Tagen ab Wohnsitznahme in Spanien anmelden muss, wozu man ja NIE und Bankkonto etc braucht….
    Wie verhält es sich denn dann, wenn alleine die Ausstellung von NIE und/oder Residencia schon ca. 60 Tage oder länger dauert? ( Trotz umgehender Beantragung nach Einreise ) Dann KANN man ja gar nichts an/ummelden. Was passiert in so einem Fall?

    Vielen Dank,
    Stephanie Kämmerer

    1. Das hängt von der zuständigen Behörde ab. Je nachdem, ob man in so einem Ausnahmefall schlüssig nachweisen kann, dass die verspätete Ummeldung nicht im Verschulden des Antragsstellers lag. Grundsätzlich sind die Fristen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung droht im schlimmsten Fall eine Verwaltungsstrafen bzw. die Nichtanerkennung der Befreiung.

      1. Danke für Ihre Rückmeldung zu meinem Kommentar. Eine Info habe ich auch noch für Sie. 🙂
        Ich habe grade erfahren, das wenn eine Behinderung von min 33 % vorliegt, man von der so genannten Anmeldesteuer wohl auch befreit ist. Eventuell möchten Sie das ja noch ergänzend zu Ihrer absolut hervorragenden Dokumentation hinzufügen.

        Vielen Dank und liebe Grüße,
        Stephanie Kämmerer

  10. Guten Tag Herr Habellöcker,
    ich hätte auch noch eine Frage zum Erwerb eines Fahrzeuges in Spanien:
    Ich bin im Jahr nur zwei Mal für 1-2 Wochen in der Ferienwohnung meiner Eltern und überlege trotzdem, mir in Spanien ein Fahrzeug anzuschaffen.
    Eine NIE-Nummer habe ich, gemeldet bin ich allerdings aufgrund der kurzen Aufenthalte in Spanien nicht.
    Kann ich auch mit meiner deutschen Heimatadresse ein Fahrzeug kaufen oder wie müsste ich vorgehen?
    Besten Dank im Voraus.
    PS: Ich werde über Ihr Hilfsangebot zeitnah auch mit einer komplexeren Frage auf Sie zukommen, hier wird es die Immobilie betreffen.
    Schöne Grüße,
    André Philipp

  11. Guten Tag Herr Mag. Habellöcker
    ich schätze Ihre strukturierte Anleitung inkl. Gesetzesgrundlagen und Links zu spanischen Webseiten sehr. Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Anleitung, die dennoch einige Verständnisfragen bei mir aufgeworfen hat.

    Verständnisfrage/n mit Bezug auf folgende Ihrer Abschnitte

    Befreiung von der Anmeldesteuer wegen Übersiedlung Art. 66.1.n) Ley 38/1992
    (…)
    3. Durchgehenden gewöhnlichen Wohnsitz von mindestens 1 Jahr im Ausland bevor der
    Übersiedlung nach Spanien. Wichtig: Abmeldung des Wohnsitzes im Ursprungsland
    4. Nutzung des Fahrzeuges (als Fahrzeughalter) von mindestens 6 Monaten am
    alten Wohnsitz während der vorher genannten Zeitdauer.
    –> FRAGEN zu 3.:
    Mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt im Ursprungsland besteht doch kein Kfz-Versicherungsschutz mehr durch das Ursprungsland, weil eine Meldeadresse=Wohnsitz Voraussetzung für eine Kfz-Versicherung ist, richtig?

    Wie soll man ein Auto in Spanien anmelden, wenn man damit in Spanien nicht zum ITV fahren darf, weil man aufgrund der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt im Ursprungsland keinen ausländischen Versicherungsschutz mehr hat und man in Spanien noch keine Kfz-Versicherung abschließen kann, weil man noch keine spanische Zulassung hat? Mit welchen konkreten Schritten in welcher Reihenfolge löst man diese Zwickmühle?

    –> FRAGE zu 4.:
    Wie ist dies nachzuweisen? Wer stellt so eine Bescheinigung aus?

    Abschnitt: Wann muss ich mein Kfz in Spanien anmelden?
    „Diese Anmeldung muss innerhalb 30 Tage ab der Nutzung des Fahrzeuges in Spanien erfolgen. Wobei sich diese Frist auf 60 Tage verlängert, wenn das Fahrzeug im Zuge einer Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Spanien genützt wird und die Voraussetzungen der Befreiung von der Anmeldesteuer zur Anwendung kommen. Art. 65.1.d) Ley 38/1992“
    –> FRAGE:
    D.h., wenn man die Voraussetzungen für die Befreiung von der Anmeldesteuer nicht erfüllt, hat man nur 30 Tage innerhalb derer man ein Auto ummelden muss?

    Abschnitt: Was bzw. welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
    (…) Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges (Original und Kopie) oder einen Kaufvertrag (übersetzt in die spanische Sprache)
    –> FRAGE:
    Eine Rechnung muss nicht ins Spanische übersetzt werden, aber ein Kaufvertrag schon?

    ALLGEMEINE FRAGE:
    Welche Dokumente müssen für die Anmeldung eines Autos in Spanien ins Spanische übersetzt werden?

    Vorab schon mal herzlichen Dank für Ihre Antworten in Ergänzung zu Ihrem Artikel und zur Klarstellung.

    Beste Grüße
    Skorzewski

    1. Guten Tag. Vielen Dank für Ihre wertschätzende Rückmeldung zu meinen Beiträgen. Wenn Sie meine Einschätzung zu all Ihren Fragen wollen, dann nehmen Sie bitte unverbindlich mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm

  12. Besten Dank für diese tolle Anleitung! Eine sehr spezifische Rückfrage: Nach Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland wurde mir von meiner Gestoria kurzfristig ein ITV termin im Nachbarort mitgeteilt. Allerdings ist das Auto ausser Betrieb gesetzt (dt. Kennzeichen verfügbar ohne Stempel). Kann ich die Fahrt zum 15km entfernten ITV trotz abgemeldeter dt. Kennzeichen (Versicherung!) antreten? In D sind Fahrten in direktem Zusammenhang mit der Anmeldung m.W. erlaubt. Haben sie Erfahrungen bzw. eine Empfehlung zum Vorgehen in Spanien? Meine Sorge auch, wie stelle ich sicher dass das Auto trotz Abmeldung für die Hin- und Rückfahrt zum ITV Versicherungsschutz hat? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Besten Dank!

    1. Für die ITV in Spanien braucht man eine aufrechte Versicherung. Für mehr Information können Sie gerne mein Hilfsangebot in Anspruch nehmen. Dort helfe ich Ihnen kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm

  13. Eine Ergänzung zu dem sehr gelungenen Artikel:
    Wurden an dem zu importierenden Fahrzeug Änderungen durchgeführt, so reicht bei einem Wohnsitzwechsel (Residencia) lt. Real Decreto 750/2010 Abs. 5 eine ficha reducida aus.
    Sachverhalt bitte mit dem Fahrzeug vor Ort beim ITV klären und sich dort auch eine paar Ingenieure für die ficha reducida empfehlen lassen.

    So konnte ich meinen selbst ausgebauten Camper zulassen.
    Diese Vorgehensweise macht auch Sinn:
    Meine Standheizung hat eine ECE-Homologation und muss in D nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden – in ES ist es anders und die Standheizung muss in den Papieren stehen.

    Die Gestorias wussten alle nichts vom Real Decreto 750/2010 bzw. konnten es nicht verstehen.

  14. Guten Tag Wilhelm
    Besten Dank für die Erläuterungen.
    Wir sind aus der Schweiz nach Spanien übersiedelt.
    In der Schweiz haben wir uns offiziell abgemeldet und in der neuen Wohngemeinde entsprechend angemeldet. (Noch keine Residencia).
    Ist es wirklich korrekt, dass wir für den Prozess (Umzugsgut/Zollfreie Einführung) vom Fahrzeug 60 Tage zeit hat? Wir haben uns bereits bei ITV für den spanischenTèV gemeldet. Wir sollten in ca. 2 Wochen den Termin hierfür kriegen.

    Besten Dank und Gruss
    Stefan

    1. Guten Tag, wenn man das Fahrzeug als Umzugsgut deklariert und die weiteren Voraussetzungen für die Befreiung der Anmeldesteuer zutreffen, dann hat man für Ummeldung bzw. Anmeldung in Spanien 60 Tage Zeit. LG mag wilhelm

  15. Herzlichen Dank für diese sehr umfangreiche und detaillierte Anleitung! Eine Rückfrage: Mir wurde mitgeteilt dass im Rahmen der Anmeldung (*Matriculación Ordinaria“) beim Provinz-Verkehrsamt Fahrzeugschein I+II von der Behörde einbehalten werden. Ist das korrekt? Ich meine mich zu erinnern dass insbesondere der II (Fahrzeugbrief) beim Weiteverkauf eines Gebrauchtwagens auf jeden Fall vorliegen muss und habe Bedenken dass ich die Originale in Spanien abgenommen bekomme. Wie ist ihre Erfahrung hier? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

  16. Vielen Dank für die umfassende und sehr hilfreiche Darstellung! Noch eine Frage dazu: ich habe verstanden, dass ich als nicht-residente ein Kfz mit deutschem Kennzeichen in Spanien ohne Ummeldung in die Garage stellen kann, wenn ich es nur einige Wochen im Jahr für Urlaub nutzen möchte. Auch, dass ich mich dann auf den Nachweis all dieser Umstände einstellen muss, der u.U. muehevoll sein kann. Brauche ich dann dennoch regelmäßige ITV-Prüfung? Muss ich (ggfs. zusätzlich?) alle zwei Jahre zum deutschen TÜV? Danke für die Klärung!
    Felix

    1. Wenn man auf spanischen Straßen unterwegs ist, muss das Fahrzeug verkehrstauglich sein. Stellt die spanische Polizei bei abgelaufenem TÜV erhebliche technische Mängel fest, kann eine Ahndung vorgenommen werden. Insofern könnte es ratsam sein, das Fahrzeug in Spanien oder Deutschland der Hauptuntersuchung zu unterziehen. Ferner ist zu klären, ob bei abgelaufenem TÜV noch ein Versicherungsschutz besteht. LG mag wilhelm

  17. Hallo mag,
    Respekt für die umfassende Zusammenstellung und Dokumentation der notwendigen Schritte. Auch wenn ich noch etwa unschlüssig bin ob ich mir den Aufwand antun möchte ein Auto nach Spanien zu überführen, hätte ich noch eine Nachfrage.
    Wenn ich deine Hinweise richtig interpretiere, ist bei der Einfuhr eines Autos als Nichtresident nach 180 Tagen eine Ummeldung erforderlich.
    Sollte man das nicht machen, ist es zum einen schwer nachweisbar zum anderen scheint es auch keine großen Konsequenzen zu haben.
    Was ist denn aber wenn nach einiger Zeit der deutsche TÜV abgelaufen ist? Würde das Konsequenzen in Spanien nach sich ziehen? Wenn ich mich dann entscheide das Auto umzumelden, müsste ich ja zum spanischen ITV fahren was eben spanische Papiere voraussetzt, oder? Oder gibt es auch die Möglichkeit mit deutschen Papieren den ITV vorzunehmen?
    VG aus Hannover

  18. Die Informationen über die Anmeldung eines deutschen KFZ haben mir noch nicht umfassend erklärt,wie ich die Anmeldung in meinem Fall vornehmen soll.
    Hier die Fakten:
    das Auto ist ein 14 Jahre alter Golf mit neuem TÜV von privater Hand
    ich bin Resident in Vejer/Andalusien im eigenen Haus für einige Monate im Jahr – NIE existiert
    bisher bin ich nicht steuerplichtig außer den Abgaben für das Eigentum
    ich will das Auto mit Überführungskennzeichen nach Andalusien bringen und wenig Zeit mit der Anmeldung / Neuversicherung /ITV verbringen.
    In Deutschland gibt es Unternehmen,die die Zulassung / Anmeldung durchführen.
    Gibt es in Spanien solche Unternehmen – oder kann ich das auch von einem Anwalt in Vejer machen lassen ?

  19. Hallo Herr Habellöcker,
    erstmal Gratulation zu der sehr gelungenen homepage mit vielen Infos. Bei mir ist aber trotzdem noch ein Fragezeichen hinsichtlich der Notwendigkeit von KFZ-Ummeldungen. Hier meine Situation:
    Ich bin Mitte Dezember ´21 mit einem privat genutzten, aber auf meinen Arbeitgeber angemeldeten PKW mit einem Motorradanhänger und dem dazugehörigen Motorrad nach Gran Canaria gefahren mit dem Ziel hier max. 6 Monate zu bleiben. Mittlerweile trage ich mich mit dem Gedanken länger zu bleiben und mir stellt sich nun die Frage ob ich die Fahrzeuge ummelden muß da ich länger als 6 Monate hier bleibe. Ich werde weiterhin in Deutschland steuerrechtlich gemeldet sein und habe Ihre Ausführungen so verstanden, dass Fahrzeuge dann nicht umgemeldet werden müssen wenn man weiterhin in D gemeldet ist, es aber empfohlen wird eine Meldebescheinigung aus D bei Polizeikontrollen verfügbar zu haben. Ist das richtig, dass unter den o.g. Bedingungen mit deutschen Kennzeichen weitergefahren werden kann und trifft dies nicht nur für das Motorrad sondern auch für den Firmenwagen zu, den ich ausschließlich nur privat nutze und bei dem ich nicht als Fahrzeughalter in den Papieren genannt bin (und daher sowieso nicht ummelden könnte). Wenn ja, reicht der Personalausweis als Meldebescheinigung aus da aus ihm alle melderechtlichen Daten hervorgehen ?

    Danke für ein kurzes feedback…Manfred K.

    1. Hola, vielen Dank erstmal für die positive Rückmeldung zu meiner Homepage. Wenn man sich länger als 6 Monate in Spanien aufhält, muss man auf alle Fälle das Fahrzeug ummelden, egal ob man weiterhin woanders gemeldet ist. Solange man mit dem deutschen Kennzeichen unterwegs ist und einen weiteren Wohnsitz in Deutschland hat, ist es immer empfehlenswert, eine deutsche Meldebescheinigung mit sich zu führen. Der Personalausweis kann im Zweifelsfall nicht akzeptiert werden. LG mag wilhelm

  20. Hallo Herr Willhelm,
    vielen Dank für Ihre Informative Seite . Super einfache Anleitungen und Infos für Neulinge. Wir haben eine Finca in Andalusien seit 2 Jahren, sind aber noch nicht Resident. Anfang 2023 steht der Umzug nach Spanien an. Zwei Fragen zum Thema KFZ.
    1. Ich möchte gerne meinen VW California Camper (in D Nutzfahrzeug also KFZ) mit nach Spanien nehmen. Gilt der VW in Spanien als Wohnmobil oder als KFZ? evtl. Begünstigung der Anmeldesteuer?
    2. Ich habe in meinem VW an allen Rädern Spurplatten (Verbreiterung der Reifen) eingebaut, die auch im KFZ Schein aufgeführt und vom TÜV mit Bescheinigung zugelassen sind. Wird das von den spanischen TÜV anerkannt oder gibt es da Probleme?
    Vielen Dank für die Anwort
    Thomas

    1. Hola, freut mich zu hören, dass Sie meine Seite informativ finden. Ihre Fragen sind sehr speziell und individuell. Wenn Sie wollen, dass ich mich näher damit beschäftige, dann nehmen Sie bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm

  21. Guten Tag Herr Mag Wilhelm Habellöcker,
    vielen Dank für ihren super ausführlichen Beitrag. Es ist wirklich schwer Informationen über diese Problematiken zu erhalten.

    Uns geht es ähnlich: Wir haben seit circa 30 Jahren eine kleine Ferienwohnung in Lloret de Mar. (nicht resident quasi). Sind dort nur mit unseren Familien zum Urlaub machen einmal im Jahr jeweils für 2 Wochen.
    Seit circa 5 Jahren haben wir einen kleinen 50 ccm Motorroller mit rüber gebracht nach Spanien. Jedes Jahr bringen wir ein neues deutsches Saisonkennzeichen mit rüber und fahren dann damit in Spanien herum. Das ganze funktionierete auch ohne Problemes bis vor 6 Monaten circa.

    Vergangenen Herbst 21 sind wir von der Polizei angehalten worden und mussten eine Strafen von 300 Euro zahlen. Der Roller wurde beschlagnahmt und wir sollten ihn mit einem Hänger abholen! Fahren war nicht mehr erlaubt.
    Wir erklärten den Polizisten das wir den Roller hier nur zum Urlaub haben und unser Hauptsitz in Deutschland ist.
    Sie meinten zu uns aber auf schwammiges Spanisch/englisch das der roller kein Tüv hat und keine spanischen Nummerschilder! deshalb darf er hier nicht fahren…
    Ich glaube Sie haben uns aber nicht richtig verstanden und wir hatten leider unsere Versicherungspapiere vom Roller nicht dabei was natürlich auch blöd war.

    Oben hatten Sie geschrieben:” Es ist sehr zu empfehlen bei Polizeikontrollen den Nachweis über den gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland zu erbringen. Also eine deutsche Meldebescheinigung richtig?
    Zusätzlich habe ich gelesen, das man immer eine grüne Versicherungskarte mit führen und an unserem deutschen Kennzeichen noch ein zusätzliches Länderkennzeichen “D” versehen werden soll.
    Wenn ich diese Dinge alle mit mit mir führe und einhalten + den Fahrzeugschein natürlich dürfte ich doch normal in Spanien fahren oder? Solange es nur für den Urlaub ist.

    Sie würden uns wirklich sehr weiterhelfen – vielen DAnk schon jetzt für Ihre zeit.

    Mfg Familie Schmitt

    1. Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihre Situation zeigt sehr gut auf, zu welchen Problemen es kommen kann, wenn man mit einem ausländischen Kennzeichen in Spanien unterwegs ist. Wichtig ist daher, dass man der Polizei so gut es geht nachweisen kann, dass man seinen gewöhnlichen Aufenthalt (dh. steuerlichen Wohnsitz) in Deutschland und nicht in Spanien hat. Vor allen dann, wenn man in Spanien gemeldet ist. Eine deutsche Meldebescheinigung sollte man auf alle Fälle dabei haben. Ferner hilft eine Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Inwieweit die anderen Dinge, die Sie angeführt haben, nützlich sind, kann ich Ihnen nicht sagen. LG mag wilhelm

  22. Hallo Wilhelm,
    vielen Dank für den tollen Artikel. Ich bin Resident in Spanien und fahre noch mein Auto mit deutschem Nummernschild hier in Spanien. Um mir das ganze Umgemelde zu ersparen, möchte ich das Auto hier in Spanien verkaufen. Wie gehe ich denn hierbei vor? Zuerst in Deutschland abmelden oder was wäre der einfachste Weg.
    Vielen Dank schonmal für die Hilfe
    Björn

    1. Hola Björn, wenn Sie Ihr Auto in Spanien verkaufen wollen, müssen Sie es vorher auf ein spanisches Kennzeichen ummelden bzw. anmelden. Das bedeutet, das Ummelden bleibt Ihnen auch in diesem Fall nicht erspart.

  23. Guten Tag,
    Folgende Situation:
    Ein junger Mann studiert in Spanien und fährt momentan noch ein Auto mit deutschem Kennzeichen, muss dieses aber jetzt ummelden, weil ihm die spanischen Behörden langsam Stress machen (Er wohnt in einem Studentenwohnheim und ist deutscher Staatsbürger). Jetzt stellt sich die Frage was für diese Ummeldung alles nötig ist, z.B. ob er eine eigene Wohnung in Spanien braucht oder eine dort gemeldete Firma reichen würde.
    Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus!

    1. Hola, wenn Sie im Einzelfall wissen wollen, was Sie für die Ummeldung des Autos alles brauchen, dann nehmen Sie bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm

  24. Mein Hauptwohnsitz ist in Spanien, dort bin ich Resident und dort arbeite ich und zahle als Selbständiger meine Steuern. Ich habe immer noch einen weiteren Wohnsitz in Deutschland, an diesem halte ich mich 2-3 mal im Jahr für einige Tage auf. Ich habe jetzt vor mein Pkw nach Spanien zu überführen und möchten diesen auch ordnungsgemäß ummelden. Würde unter diesen Voraussetzungen eine Einfuhrsteuer fällig werden? Ich habe verstanden das diese nur dann nicht fällig wird, wenn ich mich ganz aus Deutschland abmelde und diesen Bescheid der spanischen Finanzbehörde vorlegen kann. Es wäre großartig etwas dazu zu erfahren, ich denke das das auch keine Einzelfall ist.

    1. Hola, es gibt von Deutschland aus keine “Einfuhrsteuer”. Wenn Sie die Anmeldesteuer bzw. Zulassungssteuer bei der Ummeldung eines Fahrzeuges in Spanien meinen, dann muss man sich, unter anderem, in Deutschland abmelden, um von dieser Steuer befreit werden zu können. LG mag wilhelm

  25. Vielen Dank für den ausführlichen Bericht. Das hätte ich eher lesen sollen , dann hätte ich mir so einige Sorgen erspart. Wir haben im Spätsommer eine Vespa bei meinem Sohn in Barcelona gelassen . Im November hat mein Sohn versucht sie in Barcelona umzumelden . Leider nicht geschafft. Er lebt dort seit 4/5 Jahren . Wir haben nur die COC Bescheinigung und den Versicherungsnachweis. Nun habe ich schon mehrfach im Netz gelesen, dass er als Resident nicht mit der Vespa fahren darf ? Ich besorge nun eine Unbedenklichkeitkeitsbescheinigung und werde dann bei Piaggo die Betriebserlaubnis anfordern und einen Kaufvertrag zwischen meinem Sohn und mir aufsetzen. Den dann übersetzten lassen und hoffe , dass er dann die Vespa ummelden kann. TÜV und grüne Kennzeichen kommen dann wohl auch noch dazu … das ist wirklich ein ziemlich großer Aufwand und hier in Deutschland kann man die Vespa einfach versichern und losfahren.

    1. Hola, schön zu hören, dass Ihnen mein Fachbeitrag gefallen hat. Ja, solange die Vespa auf Sie mit deutschen Kennzeichen zugelassen ist, darf Ihr Sohn als Residente in Spanien die Vespa alleine nicht fahren. Ich wünsche Ihnen auf alle Fälle viel Erfolg bei der Ummeldung- LG mag wilhelm.

  26. Guten Tag !
    Ein sehr ausführlicher, konrekter Beitrag. Super. Muchas gracias.
    Vielleicht noch eine Anmerkung dazu:
    Immer wieder tritt die Frage nach dem Eigentumsnachweis auf. Nach deutschen Recht: Käufer lt. Kaufvertrag ist Eigentümer und muss nicht im Kfz-Brief Teil II eingetragen sein. Gilt das auch weiterhin nach einer Einführung eines Fahrzeuges ?? Sehr, sehr oft stellt sich diese Frage.
    Über eine Rückantwort besten Dank.
    Liebe Grüsse aus Spanien

  27. Hallo Herr Habellöcker,
    ich habe diese interessante Webseite gerade entdeckt und stelle Ihnen zu meinem Problem folgende Fragen:
    Ich selber habe von meiner verstorbenen Mutter ein Fahrzeug in Spanien mit spanischen Kennzeichen übernommen. (Halter und Zulassung auf dem Namen meiner Mutter)
    Jetzt möchte ich das Fahrzeug verkaufen (wenn nicht, dann in Spanien verschrotten)
    Schrottplatz befindet sich vom spanischen Wohnsitz ca. 30km.
    Kann ich als Sohn diesen Wagen ohne weiteres Abmelden/Verschrotten ? Welche Unterlagen braucht der Schrottplatz? Was muss ich der Suma und der Versicherung abgeben/Melden ?
    Irgendwie sind die z.Zt. „Möchte-gern-käufer“ zu diesem Thema mir gegenüber merkwürdig in der Abwicklung. (Wenn ich dass so sagen kann) Ich möchte in der Zukunft keine Steuer von der Suma oder Protokolle von fremden Leuten bezahlen.
    Für Ihre Antwort und Tipps würde ich mich freuen, da mein Anliegen gerade aktuell ist.
    Saludos cordiales Bernd

  28. Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich” Aufgrund einer Gesetzesänderung anerkennt die Prüfstelle grundsätzlich die ausgestellte Prüfbescheinigung eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs, sofern diese Prüfbescheinigung noch gültig ist.” Wenn es so ist, muss den deutschen TÜV ins spanische übersetzt werden? Und allgemein welche Papiere für die Ummeldung des Gebrauchtwagens in Spanien ins spanische übersetzt werden müssen? Danke Gress

  29. Zu meiner Frage von :Stefan
    21. Juli 2021 um 14:25 Uhr :

    Vielleicht war es etwas umständlich formuliert. Letztlich war unsere Frage, ob wir den Smart und das Quad mit deutschen Kennzeichen auf spanische ummelden müssen, wenn wir diese Fahrzeuge auf Ibiza in der Garage stehen lassen und nur nutzen, wenn wir dort sind?! Mir geht es insbesondere um das Quad, da Quads zumindest auf den Balearen scheinbar ausgestorben sind und daher sicher bei Polizeikonteollen deutlich auffallen dürften. Daher auch die Frage nach dem Mitführen der Steuer-Wohnsitzbescheinigung. Vielen Dank

    1. Hola. Sie sind nicht verpflichtet eine Wohnsitzbescheinigung mitzuführen. Doch es ist sehr zu empfehlen, da bei Polizeikontrollen der Nachweis über den gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland erbracht werden muss. LG mag wilhem

  30. Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Ich habe 1) die Homologisierung gemacht, 2) die ITV gemacht, 3) den “impuesto de circulación” bezahlt, und 4) ein offizielles Schreiben von der deutschen Botschaft bekommen, dass ich in Deutschland gewohnt habe, bevor ich nach Spanien gezogen bin. Ich hoffe daher, von der Zahlung der Einfuhrsteuer befreit zu werden, aber da alles so lange gedauert hat bis ich alles herausgefunden habe.. bin ich nun schon seit 3 Monaten in Spanien registriert. Müsste ich jetzt mit dem Formular 576 dan doch die Einfuhrsteuer bezahlen? Oder weil ich innerhalb des Zeitfensters 1-4 gemacht habe, brauch ich das nicht zu tun und kann ich stattdessen Formular 6 machen? Ich hoffe, Sie können helfen, dies zu klären… Vielen Dank!

    1. Hola, vielen Dank für die Rückmeldung. Sie müssen ab der Wohnsitznahme in Spanien innerhalb von 60 Tage den Antrag auf Befreiung der Anmeldesteuer stellen, um von dieser Steuer befreit zu werden. Dabei spielt es keine Rolle, was Sie schon erledigt haben. LG mag wilhelm

  31. Vielen Dank für die m.E. fundierte und strukturierte Anleitung.

    Im Moment (da kommt sicherlich noch einiges auf mich zu 😉 bewegt mich die Berechnung der Anmeldesteuer auf ein neues Motorrad, das ich in ca. Sep21 für ca. 8.000€ auf Teneriffa privat vom Vertragshändler kaufen möchte
    Dazu finde ich in google nicht zu Motos, lediglich dr-reichmann.com/de/beitrage/auto-mit-deutschem-kennzeichen-in-spanien:
    “Dabei ist die Bemessungsgrundlage der Kaufpreis (ohne USt) … Der darauf anzuwendende Steuersatz ist abhängig vom Co2 Ausstoß: 0% = bis 120 g/km und Elektrofahrzeuge: Smart, VW Polo,
    4,75% = 120 g/km bis 160 g/km: VW Golf, Audi A3, Mercedes A-Klasse”

    Wie kommen Sie in Ihrer Kostenaufstellung auf “Motorrad Marktwert von 2.500,- ~95,-” und ich in meiner auf die realen Kosten ?

  32. Hola,
    Ich besitze seit ca. 5 Jahren eine kleine Ferienwohnung auf Mallorca . ( Nicht – Residente)
    Jetzt würde ich gerne meinen Golf ( Bj 2008 auf die Insel bringen ( keine Lust mehr auf Mietwagen) , den ich dann auf Mallorca stehen lasse um ihn die Wochen im Urlaub vor Ort nutzen zu können.
    Muss ich dieses Fahrzeug ummelden ?
    Vielen Dank.
    Viele Grüsse
    Renate

    1. Hallo,
      Wir überlegen auch als Nicht-Residenten unser in Deutschland gemeldetes Auto an der Costa Blanca am Ferienhaus dauerhaft stehen zu lassen. Worauf müssen wir wegen TÜV und Versicherung sowie Kfz-Steuer achten? Alles weiter in Deutschland zahlen und wegen TÜV alle 2 Jahre nach Deutschland fahren oder können wir das auch in Spanien regeln?
      Darf ich überhaupt mit abgelaufenem deutschen TÜV noch in Spanien fahren?
      Vielen Dank
      Enrique Herold

  33. Hallo ich befolge zzt. Ihre Anleitung meine Fragen: Finanzamt Anmeldesteuer und Export Steuer ein und das gleiche? Wie sie errechnet wird steht hier wie errechnet sich die Export Steuer? LG Inge

    1. Hola, freut mich, dass Sie meiner Anleitung folgen. Ich hoffe, Sie hilft Ihnen Ihr Fahrzeug erfolgreich anzumelden. Würde mich über eine Rückmeldung freuen. Die Anmeldesteuer ist die Zulassungssteuer für KFZ in Spanien und hat nichts mit dem Export bzw. Import zu tun. Wenn Sie als Privatperson einen EU-Gebrauchtwagen nach Spanien einführen, fallen in Spanien für den Import keine Steuern (z.b MwST) an. Lg mag wilhelm

      1. Hallo nochmal sind seit 1,5 Jahren Residencia Erstwohnsitz haben jetzt Anfang April ein Fahrzeug eingeführt welches ich nun versuche anzumelden, muss ich da nur die Anmeldesteuer zahlen keine Importsteuer? LG Inge

  34. Danke für die Antwort! Wie ich gerade selbst erfahren habe, stimmt auch der Hinweis auf die Gestoria. Sie übernimmt die Formalitäten, für die konkreten technischen Fragen sind jedoch freie KFZ-Gutachter zuständig. Aktuell habe ich bei der Zulassung meines Citroen Berlingos folgendes Problem, zu dem Sie vielleicht eine Idee hätten? Für die Zulassung benötige ich eine “ficha xxxx”, eine Art Kurzversion der CoC, die von einem Gutachter ausgestellt wird. Diese ficha verweigert mir mein Gutachter vor Ort, da vor 5 Jahren der defekte Fahrersitz von einem Fachbetrieb durch einen Recaro Sitz ausgetauscht wurde. Selbstverständlich erfolgte eine TÜV Abnahme und der Eintrag des Sitzes in die Fahrzeugpapiere. Der örtliche spanische Gutachter ist der Meinung, dass durch den Austausch des Fahrersitzes die CoC des Fahrzeuges erloschen ist und eine individuelle Homologation des Fahrzeuges erfolgen muss. Diese dürfte ca 1500€ kosten. Ich bin jedoch der Ansicht, dass ein Fahrzeug mit europaweit gültiger TÜV Zulassung auch in Spanien zulassungsfähig sein sollte. Allerdings bin ich momentan etwas unschlüssig, was ich tun soll. Ich würde mich freuen, wenn Sie einen Tipp für mich hätten. Danke + beste Grüße, Fabian Steegmann

    1. Haben Sie eine gültige Prüfbescheinigung aus einem EU-Land, sollte keine technische Überprüfung Ihres Autos in Spanien erfolgen. Es wird lediglich die Gültigkeit der Prüfbescheinigung vor einer Anerkennung überprüft. Mein Tipp ist daher, einen Termin bei der spanischen ITV-Servicestelle zu vereinbaren und dort Ihre Prüfbescheinigung (TÜV) überprüfen zu lassen. Je nach Ergebnis, werden Sie erfahren, was weiterhin zu tun ist. Lg magwilhelm

      1. Vielen Dank für diese Anleitung, ich habe jetzt schon Angst, aber hiermit traue ich mich gegebenenfalls… xD
        Mich beunruhigt der Punkt Kaufnachweis. Es war ein Kauf von privat der über 10 Jahre her ist, davon haben wir leider keine Belege mehr. Habe ich auch ohne diese eine Chance?

    2. Hallo Herr Habellöcker.
      Wir haben eine Frage.
      Wir haben eine Ferienwohnung auf Ibiza. Wir sind Nicht-Residenten, jedoch aufgrund der Ferienwohnung steuerabgabepflichtig ( INFORMACIÓN DE LA PRESENTACIÓN DE LA
      DECLARACIÓN Modelo 210).
      Zählt diese Steuerpflicht dahingehend, dass wir einen Smart mit deutschen Kennzeichen und ein Quad mit deutschen Kennzeichen auf spanische Kennzeichen ummelden müssten?
      Wir sind keine 183 Tage im Jahr auf Ibiza , wohnen und arbeiten steuerpflichtig in Deutschland.
      Ein Quad selbst in Spanien zuzulassen scheint ja eher eine Ausnahme zu sein.
      Daher das deutsche Kennzeichen.
      Bin ich dann verpflichtet, einen Steuernachweis bzw. Wohnsitznachweis des Finanzamtes für evtl.Kontrollen mitzuführen?
      Vielen Dank für eine Antwort
      Grüße Anette und Stefan

  35. Danke!!! Das ist die wahrscheinlich beste und verständlichste Anleitung, die das Internet für den Import eines Fahrzeugs von Deutschland nach Spanien zu bieten hat. Nachdem ich noch mitten in der Prozedur stecke, kann ich allen nur empfehlen, sich den Stress zu ersparen und sich lieber in Spanien einen Gebrauchten zu kaufen. Was ich im Beitrag vermisse ist ein Hinweis darauf, ob spanische KFZ Zulassungsbüros evtl. einem die Arbeit erheblich erleichtern könnten, gerade, was die Bürokratie betrifft?

    1. Ich danke Ihnen für die äußerst positive Rückmeldung. KFZ Zulassungsbüros in dem Sinne gibt es in Spanien nicht. Man kann Sich, wie in meiner Schlussfolgerung erwähnt, an eine sog. Gestoria wenden, die bestimmte Formalitäten übernimmt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen