Kfz-Steuer in Spanien

Wo und wie Sie die Kfz-Steuer in Spanien zahlen?

Die Kfz-Steuer in Spanien, auch “impuesto de circulación” genannt, ist eine Pflichtabgabe für alle Fahrzeuge (wie Autos und Motorräder), damit diese in Spanien auf öffentlichen Straßen verkehren dürfen.

Die Nichtzahlung bzw. nicht rechtzeitige Entrichtung dieser Steuer kann zu erheblichen Konsequenzen führen.

Daher führe ich hier alle wichtigen Aspekte an, die bei der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer in Spanien zu beachten sind.

Sollten Sie noch nach einer Sprachschule suchen, kann ich Ihnen Mosalingua sehr empfehlen (Werbung).

MosaLingua

Welche Fahrzeuge sind steuerpflichtig?

Artikel 92, Real Decreto Legislativo 2/2004

Die Kraftfahrzeugsteuer (“Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica” – kurz IVTM) in Spanien ist eine direkte Steuer, die auf das Eigentum an Fahrzeugen erhoben wird, welche geeignet sind, auf öffentlichen Straßen zu verkehren, unabhängig von ihrer Klasse und Kategorie.

Ein Fahrzeug gilt als verkehrstauglich, wenn es in den entsprechenden öffentlichen Registern eingetragen ist und solange es nicht abgemeldet wurde.

Nicht steuerpflichtig sind

  • Fahrzeuge, die aufgrund des Alters ihres Modells aus den Registern gestrichen wurden, die aber ausnahmsweise zum Verkehr zugelassen werden können.
  • Anhänger und Sattelanhänger, die von Kraftfahrzeugen gezogen werden und deren Nutzlast 750 kg nicht übersteigt.

Welche Fahrzeuge sind von der Steuer befreit?

Artikel 93, Real Decreto Legislativo 2/2004

Folgende Kraftfahrzeuge sind von der Kfz-Steuer in Spanien befreit:

  • Dienstfahrzeuge des Staates, der autonomen Gemeinschaften und der Gebietskörperschaften, die der nationalen Verteidigung oder der öffentlichen Sicherheit dienen.
  • Fahrzeuge der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen
  • Fahrzeuge, für die die Bestimmungen internationaler Verträge oder Konventionen dies vorsehen.
  • Krankenwagen und andere Fahrzeuge, die unmittelbar für die medizinische Hilfe oder den Transport von Verletzten oder Kranken bestimmt sind.
  • Omnibusse, Kleinbusse und andere Fahrzeuge, die für den öffentlichen Personennahverkehr bestimmt sind.
  • Traktoren, Anhänger, Sattelanhänger und Maschinen mit einer landwirtschaftlichen Inspektionskarte.
  • Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität, und die auf den Namen von Personen mit Behinderung (mindestens 33 %) zur deren ausschließlicher Nutzung zugelassen sind.

Um die letzte genannte Befreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Betroffenen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einen Antrag stellen.

Wer muss die Kfz-Steuer abführen?

Steuerpflichtig sind die natürlichen oder juristischen Personen, auf deren Namen das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung (“permiso de circulación”) eingetragen ist. Artikel 92, Real Decreto Legislativo 2/2004

Eine passende Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug, finden Sie hier (Werbung):

AXA/Agrupació Internationale Versicherung für all Ihre Bedürfnisse

Fahrzeugversicherungen für alle Kraftfahrzeuge
Haftpflichtversicherungen (wie für Hunde, verpflichtend in ganz Spanien)
Versicherungen für Haus & Wohnung
Altersvorsorge & Existenz (wie Renten-, Lebens,- Unfall,- Sterbegeldversicherung)

Wo ist die Steuer zu zahlen?

Die Verwaltung, Abrechnung, Kontrolle und Erhebung sowie die Überprüfung der Kfz-Steuer in Spanien obliegt der Kommunalverwaltung (Gemeinde), wo das Fahrzeug steuerlich registriert ist. Artikel 97, Real Decreto Legislativo 2/2004

Wie hoch ist die Kfz-Steuer in Spanien?

Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer in Spanien ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.

Die Steuerbeträge richten sich nach verschiedenen Kriterien, wie Klasse und Leistung des Fahrzeuges und Schadstoffausstoß.

Die Gemeinden orientieren sich bei der Berechnung der Steuer an folgender Tabelle, wobei sie die Beträge bis um das Zweifache erhöhen können: Artikel 95, Real Decreto Legislativo 2/2004

Steuertabelle Kfz-Steuer in Spanien

Fahrzeuge, die weniger Emissionen verursachen, können Steuervergünstigungen von bis zu 75 % erhalten, je nach Kraftstoffklasse, Motoreigenschaften und Umweltverträglichkeit.

Ferner gibt es Ermäßigungen von bis zu 100 % für Fahrzeuge, die als historische Fahrzeuge gelten und mehr als 25 Jahre alt sind. Dazu muss das Fahrzeug bei der zuständigen Provinzialverkehrsdirektion als historisch registriert sein.

Wann ist die Kfz-Steuer zu entrichten?

Artikel 96, Real Decreto Legislativo 2/2004

Der Steuerzeitraum stimmt mit dem Kalenderjahr überein, es sei denn, es handelt sich um den Ersterwerb von Fahrzeugen.

In diesem Fall beginnt der Steuerzeitraum an dem Tag, an dem der Erwerb erfolgt.

Werbung

Die Steuer wird am ersten Tag des Steuerzeitraums (1. Januar) fällig.

Der genaue Zeitraum jedoch, in dem die Kfz-Steuer in Spanien zu zahlen ist, wird ausschließlich von der jeweiligen Gemeinde bestimmt, in der das Fahrzeug ansässig ist.

Wie ist die Kfz-Steuer zu zahlen?

Die Gemeinden können diese Steuer auf der Grundlage einer Selbstveranlagung (“Autoliquidación”) einheben/einfordern. Artikel 98, Real Decreto Legislativo 2/2004

In den jeweiligen Steuerverordnungen legen die Gemeinden die Art und Weise fest, wie die Zahlung der Steuer nachweislich zu erfolgen hat.

Die wichtigsten Zahlungsmöglichkeiten der Kfz-Steuer in Spanien sind folgende:

  • Entrichtung direkt im Rathaus
  • Zahlung bei der Bank nach Erhalt der Benachrichtigung oder des Zahlungsschreibens (“notificación o carta de pago”) von der Gemeinde
  • Zahlung per Lastschriftverfahren, so dass die Zahlung jedes Jahr automatisch vom Konto des Eigentümers abgebucht wird
  • Die Zahlung via Internet oder Telefon

Fazit

Die Kfz-Steuer in Spanien ist von jedem Fahrzeughalter jährlich zu entrichten.

Sie wird in der Gemeinde (“ayuntamiento”) gezahlt, in der das Fahrzeug seinen Steuerwohnsitz hat.

Dieser sollte mit der Gemeinde übereinstimmen, in der der Fahrzeughalter angemeldet ist.

Wenn Sie als Eigentümer eines Fahrzeuges in eine andere Gemeinde umgezogen sind, ist es daher wichtig, dass Sie eine Änderung der Steueradresse für Ihr Fahrzeug beantragen, damit dieses in Ihrer neuen Gemeinde registriert wird.

Die Höhe der Steuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, und jede Gemeinde kann Ausnahmen und Ermäßigungen festlegen.

Wollen Sie Ihr Fahrzeug in Spanien anmelden bzw. ummelden, dann müssen Sie bei der Provinz-Verkehrsbehörde (“Jefatura Provincial de Tráfico”) zuvor die Entrichtung der Kfz-Steuer in Spanien nachweisen.

Näheres dazu erfahren Sie in meinem Fachbeitrag über Kfz in Spanien anmelden: Alles was Sie dazu brauchen.

    Sind Sie immer noch unsicher?

    Und haben noch offene Fragen, dann nehmen Sie einfach meine kompetente Hilfe in Anspruch.

    Schnell und sparsam von zu Hause aus erhalten Sie eine sachgerechte Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

    Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Überblick und mehr Zeit.

    Hat Ihnen dieser Fachbeitrag gefallen? Teilen Sie Ihn bitte mit Ihren Freunden und der Welt.

    Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar von Ihnen freuen, und wenn Sie sich für meinen Newsletter anmelden.

    Werden Sie Mitglied einer erlesenen Fachgruppe und bleiben Sie mit hilfreichen Fachbeiträgen am Laufenden

    Eine kostenlose Infografik wartet auf Sie:

    Das Aufenthaltsrecht in Spanien: 

    Ein Überblick mit den wichtigsten Fakten

    Sie können sich jederzeit über eine Link in meinem Newsletter formlos wieder abmelden. 

    Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren

    3 Gedanken zu „Wo und wie Sie die Kfz-Steuer in Spanien zahlen?

    1. Ich habe ein Auto, es ist 28 Jahre und wollte die Autosteuer bezahlen, mir wurde gesagt, an 25 Jahre ist keine Steuer mehr zu bezahlen.

    2. Hallo… Steuerbefreiung für Behinderte…. reicht da der Grad der Behinderung über 33% oder braucht es noch was dazu?… also in Deutschland braucht man zusätzlich eine stark eingeschränkte Mobilität…. ich habe 60% aber sonst keine besonderen Einschränkungen… vielen Dank und liebe Grüße Clemens

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Nach oben scrollen