Pflegeleistungen in Spanien

Wie Sie Pflegeleistungen in Spanien erhalten?

Pflegebedürftige Personen haben seit 2007 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegeleistungen in Spanien.

Das öffentliche Pflegesystem in Spanien beinhaltet eine Anzahl von Leistungen, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger beitragen sollen.

Doch wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen, wann wird man in Spanien als pflegebedürftig betrachtet und welche Arten von Pflegeleistungen können bezogen werden?

Wie läuft das Verfahren hinsichtlich der Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und den entsprechenden Leistungen dazu ab?

Lesen Sie weiter und Sie erfahren alles Wesentliche über die Pflege in Spanien.

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Woraus besteht das spanische Pflegesystem?

Seit in Spanien das sogenannte Pflegegesetz (“Ley de Dependencia”) in Kraft getreten ist, gibt es in Spanien ein öffentliches Schutzsystem für pflegebedürftige Personen (“personas dependientes”).

Bei diesem System für Autonomie und Betreuung bei Pflegebedürftigkeit (“Sistema para la Autonomía y Atención a la Dependencia”- kurz SAAD) handelt sich um eine Summe von Sachleistungen und finanzieller Zuwendungen, die darauf abzielen, die persönliche Autonomie, die Betreuung und den Schutz von pflegebedürftigen Personen durch öffentliche und subventionierte private Dienstleistungen zu fördern.

Die staatliche Regelung gibt die Grundlagen vor, aber alle Einzelheiten des Verfahrens werden durch die Vorschriften der einzelnen Autonomen Gemeinschaften geregelt, denen die Befugnisse im Bereich der Pflege übertragen wurden.

Die Sachleistungen werden im Rahmen des öffentlichen Angebots des Netzes der sozialen Dienste von den jeweiligen Autonomen Gemeinschaften durch ordnungsgemäß zugelassene öffentliche oder subventionierte private Zentren und Dienste erbracht.

Es gibt gravierende Ungleichheiten zwischen den Gebieten, und zwar sowohl in Bezug auf die Deckung als auch auf die Modelle für die Abwicklung der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Was versteht man unter “Autonomie”?

Die persönliche Autonomie wird gesetzlich definiert als “die Fähigkeit zu kontrollieren, zu bewältigen und aus eigener Initiative persönliche Entscheidungen darüber zu treffen, wie man in Übereinstimmung mit den Regeln und eigenen Präferenzen lebt und die grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens ausführt”. Artikel 2.1 Ley 39/2006

Was ist die “Pflegebedürftigkeit”?

Die Pflegebedürftigkeit (“Dependencia”) ist der dauerhafte Zustand von Menschen, die aus verschiedenen Gründen (Alter, Krankheit, Behinderung usw.) ihre körperliche, geistige, intellektuelle oder sensorische Autonomie ganz oder teilweise verloren haben und bei den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens auf die Hilfe einer anderen Person oder auf andere Unterstützungen für ihre persönliche Autonomie angewiesen sind.

Was sind “grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens”?

Diese Tätigkeiten ermöglichen einer Person mit einem Mindestmaß an Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu leben.

Dazu zählen vor allem die Körperpflege, grundlegende häusliche Tätigkeiten, wesentliche Mobilität, das Erkennen von Personen und Gegenständen, das Zurechtfinden in der Umgebung, das Verstehen und Ausführen einfacher Anweisungen oder Aufgaben.

Welche Pflegeleistungen umfasst das Gesetz?

Pflegeleistungen in Spanien (“prestaciones de atención a la dependencia”) können in Form von Sachleistungen (“servicios”) und finanzieller Zuwendungen (“prestaciones económicas”)” erbracht werden, wobei den Pflegesachleistungen der Vorrang eingeräumt wird.

Der Vorrang beim Zugang zu den Sachleistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und in gleichem Maße nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

Was sind die Pflege-Sachleistungen?

Der Leistungskatalog des Pflegesystems beinhaltet folgende Dienste: Artikel 15

  • Dienstleistungen zur Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit und zur Förderung der persönlichen Autonomie.
  • Dienst der Telebetreuung
  • Dienst für häusliche Hilfe:
    • Häuslicher Pflegebedarf
    • Persönliche Pflege
  • Dienst im Tages- und Nachtzentrum:
    • Tageszentrum für ältere Menschen
    • Tageszentrum für Menschen unter 65 Jahren
    • Tageszentrum für spezialisierte Pflege
    • Nachtzentrum.
  • Dienst der Heimpflege:
    • Wohnheim für ältere Menschen, die auf Pflege angewiesen sind
    • Betreuungszentrum für pflegebedürftige Menschen, entsprechend den verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen

Welche Finanzleistungen sind vorgesehen?

Das Gesetz selbst sieht eine Reihe von Geldleistungen (sog. Pflegegeld) vor, die in drei Kategorien unterteilt werden können:

a) Pflegegeld in Verbindung mit der Sachleistung:

Diese periodische finanzielle Unterstützung wird nur dann anerkannt, wenn der Zugang zu einem öffentlichen oder subventionierten Pflegedienst nicht möglich ist.

Sie ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Leistungsberechtigten.

Dieser Zuschuss hat persönlichen Charakter und muss in jedem Fall mit dem Erwerb einer Sachleistung verbunden sein.

b) Pflegegeld für die Pflege im familiären Umfeld und für nicht beruflich tätige Pflegepersonen:

Diese Geldleistung wird ausnahmsweise dann anerkannt, wenn der Leistungsberechtigte von Familienangehörigen gepflegt wird.

Die wichtigsten Merkmale dieser Leistung sind:

  • Außergewöhnlichkeit
  • Betreuung von nicht-professionellen Pflegekräften, sofern die Voraussetzungen für das Zusammenleben und die Bewohnbarkeit der Wohnung gegeben sind.
  • Sie sind im Rahmen des individuellen Pflegeprogramms (PIA) festgelegt.
  • Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Empfängers.

Die pflegende Person muss die gesetzlich festgelegten Regeln für die Mitgliedschaft, die Anmeldung und die Beiträge zur Sozialversicherung erfüllen.

Der Begünstigte muss von einer dieser Personen während eines Zeitraums von einem Jahr vor dem Datum der Antragstellung gepflegt worden sein.

Was ist der Unterschied zw. professioneller und nicht-profesioneller Pflege?
  • Nicht-professionelle Pflege: Pflege von pflegebedürftigen Personen zu Hause durch Familienangehörige oder deren Umfeld.
  • Professionelle Pflege: Pflege durch eine öffentliche Einrichtung oder Körperschaft mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht oder durch eine selbständige Fachkraft, deren Zweck die Erbringung von Dienstleistungen für pflegebedürftige Personen zu Hause oder in einem Zentrum ist.

c) Pflegegeld für persönliche Betreuung:

Hier besteht der Zweck darin, die Autonomie von Personen zu fördern, die sich in einer Situation der Pflegebedürftigkeit befinden, und dies unabhängig vom Pflegegrad.

Ziel ist es, für eine bestimmte Anzahl von Stunden persönliche Betreuung zur Verfügung zu stellen, die dem Begünstigten den Zugang zu Bildung und Arbeit sowie ein selbständigeres Leben bei der Ausübung der grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens erleichtert.

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Wie hoch ist das Pflegegeld in Spanien?

Die Regierung veröffentlicht jedes Jahr einen königlichen Gesetzeserlass über die finanziellen Zuwendungen bei Pflegebedürftigkeit abhängig von der Pflegestufe.

Wobei die Geldleistungen zwischen 150,- € und 715,- € liegen können.

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Sind die Sach- und Geldleistungen vereinbar?

Die finanziellen Leistungen sind untereinander und mit den oben genannten Sachleistungen unvereinbar, mit Ausnahme der Leistungen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit, zur Förderung der persönlichen Autonomie und der Telebetreuung.

Die Pflegesachleistungen sind miteinander unvereinbar, mit Ausnahme des Dienstes der Telebetreuung, der mit dem Dienst zur Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit, der Förderung der persönlichen Autonomie, der Haushaltshilfe und im Tages- und Nachtzentrum vereinbar ist.

Ungeachtet dessen können die zuständigen öffentlichen Verwaltungen die Vereinbarkeit von Beihilfen für Unterstützung, Pflege und Betreuung, die den Aufenthalt der Pflegebedürftigen zu Hause erleichtern, so festlegen, dass die Summe dieser Zahlungen insgesamt die für den Grad der Pflegebedürftigkeit anerkannten Höchstbeträge nicht überschreitet.

Sind die Pflegeleistungen in Spanien gratis?

Nein, denn die Begünstigten beteiligen sich an der Finanzierung der Leistung, die sie erhalten können, entsprechend der Art und Kosten der Leistung und ihrer persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet dabei sich nach dem Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten.

Bei der Prüfung des Vermögens sind das Alter des Begünstigten und die Art der erbrachten Leistung zu berücksichtigen.

Jede Autonome Region hat ihre eigenen Vorschriften für die Berechnung der Pflegeleistungen in Spanien entwickelt, so dass es unerlässlich ist, die regionalen Vorschriften zu konsultieren.

Welche Pflegestufen gibt es?

Die Situation der Pflegebedürftigkeit wird in die folgenden 3 Grade bzw. Stufen (“grado de dependencia”) eingeteilt:

  1. Stufe I: Mäßige Bedürftigkeit: Die Person benötigt mindestens einmal pro Tag Hilfe bei verschiedenen grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens oder hat einen Bedarf an zeitweiser oder begrenzter Unterstützung für die persönliche Selbständigkeit.
  1. Stufe II: Schwere Bedürftigkeit: Die Person benötigt zwei- bis dreimal täglich Hilfe bei verschiedenen grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens, möchte aber nicht ständig von einer Pflegeperson unterstützt werden oder hat einen Bedarf an umfassender Unterstützung für ihre persönliche Selbständigkeit.
  1. Stufe III: Starke Abhängigkeit: wenn die Person mehrmals täglich Hilfe bei verschiedenen grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt und aufgrund des völligen Verlustes ihrer körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Selbstständigkeit auf die unentbehrliche und ständige Unterstützung einer anderen Person angewiesen ist oder einen Bedarf an allgemeiner Unterstützung für ihre persönliche Selbstständigkeit hat.

Wie erfolgt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit?

Die verschiedenen Autonomen Gemeinschaften legen die Organe zur Prüfung der Situation der Pflegebedürftigkeit fest.

Diese Organe geben ein Gutachten über den Grad der Pflegebedürftigkeit ab, in dem sie bestimmen, welche Betreuung die Person gegebenenfalls benötigt.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird anhand einer Skala bestimmt, die unter anderem die objektiven Kriterien für die Bewertung des Grades der Autonomie der Person und ihrer Fähigkeit, die verschiedenen Aktivitäten des täglichen Lebens auszuführen, festlegt.

Die Begutachtung erfolgt unter Berücksichtigung der entsprechenden Berichte über den Gesundheitszustand der Person und über die Umgebung, in der sie lebt, sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der technischen Hilfsmittel, Orthesen und Prothesen, die ihr verordnet worden sind.

Die Organe begeben sich diesbezüglich in die Wohnung des Antragstellers, um den Betroffenen und die Umgebung, in der die Aktivitäten des täglichen Lebens und die körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Bedingungen stattfinden, direkt zu untersuchen.

Ausnahmsweise können die Begutachtungsorgane die Beurteilung auch in anderen Räumlichkeiten als der Wohnung des Antragstellers vornehmen.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit und der Anspruch auf die Pflegeleistungen anerkannt?

Das Verfahren zur Anerkennung des Anspruchs auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag der Person, die von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sein kann, oder der Person, die diese Person vertritt, eingeleitet.

Der Antrag wird bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde der Autonomen Gemeinschaft, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, vorgelegt.

Nach der Begutachtung des Antragstellers erlässt die autonome Verwaltung oder die territoriale Direktion des Imserso einen Beschluss, in dem die dem Antragsteller zustehenden Leistungen und finanzielle Unterstützung entsprechend dem Grad seiner Pflegebedürftigkeit festgelegt werden; dieser Beschluss ist im gesamten Staat gültig.

Wer kann den Antrag auf Anerkennung der Pflegeleistungen stellen?

Insbesondere können Personen, die unter eine der folgenden Gruppen fallen, einen Antrag auf Anerkennung der Situation der Pflegebedürftigkeit stellen:

  • Spanier: mit Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet seit fünf Jahren, wovon zwei Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen.
  • Ausländer: die sich rechtmäßig in Spanien aufhalten.
  • Minderjährige: spanische oder ausländische Staatsangehörige unter 18 Jahren. Bei Kindern unter 5 Jahren ist der Wohnsitz der Person erforderlich, die das Sorgerecht und die Vormundschaft für das Kind hat.
  • Zurückgekehrte spanische Emigranten.

Was ist das Individuelle Pflegeprogramm?

Im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und der entsprechenden Leistungen erstellen die entsprechenden Sozialdienste des öffentlichen Systems ein individuelles Betreuungsprogramm (“Programa Individual de Atención” – kurz PIA).

In diesem Programm werden unter den Sachleistungen und finanziellen Zuwendungen (vorgesehen in der Entscheidung entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit) die Maßnahmen festgelegt, die für die Bedürfnisse des Leistungsberechtigten am besten geeignet sind.

Wobei die vorgeschlagenen Alternativen des Leistungsberechtigten oder gegebenenfalls seiner Familie nach vorheriger Anhörung einzubeziehen sind.

Wann erfolgt die Entscheidung der Anerkennung?

Der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und der Entscheidung über die Anerkennung der Pflegeleistung beträgt höchstens sechs Monate.

Kann der Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. die Pflegeleistung revidiert werden?

Die Pflegestufe kann überprüft werden bei

  • Verbesserung oder Verschlimmerung der Situation der Bedürftigkeit
  • vorhandener Fehler bei der Diagnose oder bei der Anwendung der entsprechenden Skala

Die Leistungen können geändert oder beendet werden, wenn dies erforderlich ist, wie bei:

  • Veränderungen in der persönlichen Situation des Begünstigten
  • Änderung der für ihre Anerkennung festgelegten Anforderungen
  • Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen

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5 Gedanken zu „Wie Sie Pflegeleistungen in Spanien erhalten?

    1. Ich, Evelyn Blase, suche für meine Mutter (93 Jahre) in Velez de Benaudalla
      Prov. Granada eine Vollzeit Pflegekraft. Vorraussetzung Führerschein und
      Auto, da sich der Wohnort 2 Kilometer vom nächsten Ort entfernt befindet.
      Bitte teilen Sie mir mit, wie die Modalitäten sind.
      Freundliche Grüße aus Ulm
      Evelyn Blase

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