Wann bin ich resident und in Spanien steuerpflichtig?
Sind Sie in Spanien resident (d.h. steuerlich ansässig), dann sind Sie auch in Spanien steuerpflichtig.
Das ist sehr vereinfacht ausgedrückt.
Doch wann habe ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien?
Und welche Auswirkungen hat die Steueransässigkeit in Spanien für mich?
Diese Fragen beantworte ich nun hier umfassend anhand von steuerrechtlichen Bestimmungen.
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Allgemeine Erläuterung
Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich hier folgende Begriffe näher definieren:
- “in Spanien steuerpflichtig” – Hiermit beziehe ich mich auf die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht natürlicher Personen in Spanien.
Ich spreche in diesem Zusammenhang nicht von der beschränkten Steuerpflicht nicht ansässiger Steuersubjekte in Spanien oder anderen Steuern, wie der KFZ-Steuer, Mehrwertsteuer, usw.
- “resident” – Mit diesem Begriff meine ich die Ansässigkeit im Sinne des Steuerrechts und nicht die verwaltungstechnische “Residencia” durch die Eintragung in das Ausländerregister in Spanien oder die Wohnsitzanmeldung bei der spanischen Gemeinde.
Wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?
Als natürliche Person sind Sie in Spanien steuerpflichtig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (“residencia habitual”) in Spanien haben. Art. 8 Ley 35/2006.
Wann habe ich einen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien?
Laut spanischem Gesetz zur Einkommensteuer natürlicher Personen (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas”) wird ein gewöhnlicher Aufenthalt unter folgenden zwei Umständen begründet. Art. 9 Ley 35/2006 :
- Sie halten sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf oder
- Der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit oder Interessen befindet sich direkt oder indirekt in Spanien (wie Angestellte, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten)
Trifft eine dieser Bedingung auf Sie zu, sind Sie steuerrechtlich in Spanien ansässig und somit in Spanien steuerpflichtig.
Sporadische Abwesenheiten werden auch als Aufenthalt gezählt, es sei denn, der Steuerpflichtige weist seinen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land nach (mit der sog. Ansässigkeitsbescheinigung).
Vorübergehende Aufenthalte in Spanien aufgrund von eingegangener Verpflichtungen in Bezug auf kostenloser kultureller oder humanitärer Zusammenarbeit mit den spanischen Behörden werden nicht gezählt.
Annahme
Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, wird angenommen, dass Sie (gemäß den oben genannten Regeln) Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben, wenn
- Ihr Ehepartner, von dem Sie nicht gerichtlich getrennt sind, und
- Ihre unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben (vor allem wenn sie in Spanien zur Schule gehen).
Welche Auswirkung hat der gewöhnliche Aufenthalt für mich?
Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien, gelten Sie dort als steuerlich ansässig (d.h. steuerlich resident in Spanien)
Sie begründen einen steuerlichen Wohnsitz in Spanien und sind somit mit Ihrem gesamten Welteinkommen und -vermögen, egal aus welchem Land es stammt, in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig.
Das bedeutet auch, dass Sie in Spanien unter bestimmten Bedingungen eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen.
Ferner haben Sie die Verpflichtung, die spanische Steuerbehörde mittels “Modelo 720” über Ihr ausländisches Vermögen zu informieren, wenn der Vermögenswert über 50.000,- € beträgt.
Der Begriff der Steueransässigkeit ist in der spanischen Gesetzgebung wichtig für die:
- Einkommenssteuer natürlicher Personen (“Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas“)
- Einkommenssteuer nicht ansässiger Personen (“Impuesto sobre la Renta de No Residentes“)
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer (“Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones”)
Ich bin auch in einem anderem Land steuerrechtlich ansässig? Was nun?
Verlegen Sie z.B. Ihren Wohnsitz nach Spanien und behalten Ihren Wohnsitz im Herkunftsland bei, kann auch im Herkunftsland gemäß dem dort geltenden Steuerrecht eine Ansässigkeit vorliegen.
Wenn Sie die Bedingung der Steueransässigkeit sowohl in Spanien als auch in einem anderem Land erfüllen, wird das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) herangezogen, um den steuerlichen Wohnsitz festzulegen.
Es soll damit eine Doppelbesteuerung vermieden werden.
Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien wird zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit von natürlichen Personen folgenden Reihenfolge angeordnet. Diese Reihenfolge ist strikt einzuhalten:
- Sie gelten als nur in dem Staat ansässig, in dem Sie über eine ständige Wohnstätte verfügen
- Verfügen Sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gelten Sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem Sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen haben (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
- Kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat Sie den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen haben, oder verfügen Sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gelten Sie als nur in dem Staat ansässig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
- Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gelten Sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger Sie sind
- Sind Sie Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.
Was ist die “Ständige Wohnstätte”?
Eine ständige Wohnstätte ist nicht mit dem Wohnsitz identisch.
Dieser Begriff kommt in Abkommensrecht (DBA und OECD Musterabkommen) vor, ist aber dort selbst nicht definiert.
Es gibt aber aufgrund von Kommentaren zu den OECD Musterabkommen und von Gerichtshofentscheidungen Hinweise, die auf eine ständige Wohnstätte hindeuten.
Nach dem BFH stellen alle Räumlichkeiten eine Wohnstätte dar, die nach Art und Einrichtung zum Wohnen geeignet sind (Häuser oder Wohnungen, die der natürlichen Person gehören oder von ihr gemietet sind, oder gemietete möblierte Zimmer)
Eine Wohnung gilt als eine ständige Wohnstätte, wenn folgende Anhaltspunkte vorliegen:
- Ständige Verfügbarkeit: wenn über diese jederzeit ständig verfügt werden kann (sie ständig genutzt werden kann) und
- Dauernde Nutzung: wenn sie tatsächlich regelmäßig genutzt wird.
Das ständige Bewohnen der Wohnung oder ein Mindestmaß an Nutzung in jedem Veranlagungszeitraum ist dabei nicht Voraussetzung.
Doch eine nur gelegentliche Nutzung (z.B. zu Vergnügungs-, Geschäfts- oder Studienreise, Lehrgänge u.Ä.) reicht nicht aus.
Nach dem DBA Verhandlungsprotokoll vom 18.6.1971 gelten eine Wohnung oder Räumlichkeiten, die nach Charakter und Lage ausschließlich Erholungs-, Kur-, Studien- oder Sportzwecken dienen und nachweislich nur gelegentlich und nicht zum Zwecke der Wahrnehmung wirtschaftlicher und beruflicher Interessen verwendet werden, nicht als ständige Wohnstätte.
Der Unterschied zum Wohnsitz liegt darin, dass eine Wohnung tatsächlich nur von Fall zu Fall genutzt wird. Eine ständige tatsächliche Nutzung ist kein Merkmal für einen Wohnsitz.
Wo haben ich den Mittelpunkt der Lebensinteressen?
Haben Sie in beiden Staaten eine ständige Wohnstätte, richtet sich die Steueransässigkeit nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen (dem sog. Lebensmittelpunkt)
Bei der Feststellung des Mittelpunkts der Lebensinteressen werden sowohl die persönlichen als auch die wirtschaftlichen Beziehungen berücksichtigt.
Wobei diese Umstände in ihrer Gesamtheit nach objektiven Kriterien des Einzelfalls überprüft werden. Daraus ergibt sich der Ort, der für Sie die größte Bedeutung hat. Im Zweifelsfall haben die persönlichen Beziehungen Vorrang vor den wirtschaftlichen.
A) Die persönlichen Beziehungen umfassen die gesamte private Lebensführung. Dazu gehören familiäre, gesellschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen.
Kriterien für die persönlichen Beziehungen können sein:
- Ort des Familienwohnsitzes (bei Personen, die nicht getrennt leben): wo der Ehegatte und minderjährige Kinder sich aufhalten; die Kinder zur Schule gehen
- regelmäßige Besuche von Partnern oder anderer Familienangehörigen (z.B. Eltern) zur Betreuung
- Freundes- und Bekanntenkreise; die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (soziale Integration)
- Regelmäßige Arztbesuche; SIP Karte in Spanien
- Bestehende Versicherungen (vor allem Krankenversicherung )
- Bankkonto, Kreditkarte
- Verträge und Mitgliedschaften (Fitnessstudio, Kultur- oder Sportverein, etc.)
- Fahrzeuganmeldung; Führerscheinausstellung
- Haustiere (die vor allem angemeldet sind)
- Registrierung bei der Botschaft; Eintragung in Wahllisten
- die Qualität der Wohnunterkunft
B) Wirtschaftliche Beziehungen bestehen vor allem zu örtlich gebundenen Tätigkeiten, Einnahmequellen und Vermögensgegenständen.
Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Beziehungen zählen Kriterien, wie z.B.
- Ort der Arbeitsausübung bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit oder als Unternehmer
- Sitz der Vermögensverwaltung
Wie wird der steuerliche Wohnsitz nachgewiesen?
Um einen steuerrechtlichen Wohnsitz in einem anderen Land nachzuweisen, muss eine sog. Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, die von der zuständigen Finanzbehörde des Landes ausgestellt wird, in dem sich der Wohnsitz befinden soll. Die Gültigkeitsdauer einer solchen Bescheinigung beträgt ein Jahr.
Hat die spanische Steuerverwaltung den erforderlichen Nachweis über einen ständigen Aufenthalt in Spanien erbracht, müssen Sie im Anschluss die erforderliche Nachweise vorlegen, falls Sie noch über einen anderen Wohnsitz verfügen. Es geht darum, mit ausreichenden Beweismittel den Nachweis der Steuerverwaltung zu entkräften.
Hinsichtlich der 183-Tage -Regel empfiehlt sich eine genaue Buchführung und Dokumentation aller Reisebewegungen und Aufenthalte.
Es ist daher ratsam, möglichst viele und eindeutige Unterlagen (gemäß den oben erwähnten Anhaltspunkten) zu sammeln, die dem Finanzamt die steuerliche Ansässigkeit im anderem Staat belegen. Eine bloße Ansässigkeitsbescheinigung der jeweiligen Behörde reicht oft nicht aus.
Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Überblick und mehr Zeit zum Entspannen.
Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar oder eine Nachricht von Ihnen freuen.
Hallo,
zunächst vielen Dank für die vielen Infos auf Ihren Seiten. Wie verhält es sich mit den Steuern, wenn man bei einer deutschen Firma angestellt ist, in Spanien wohnt dort aus dem Home Office Vollzeit für die deutsche Firma arbeitet?
Danke und herzliche Grüße
Hola, für spezielle Fragen dieser Art stehe ich Ihnen gerne mit meinen Hilfsangebot zur Verfügung. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hallo,
habe eine Frage. Hoffe um Antwort. Schon mal vielen Dank.
Unsere Situation:
Wir (Partner + 1Kind) sind im August 2022 nach Spanien gezogen.
Sind somit alle weniger 183 Tage in Spanien.
Kind war vom September bis Jahresende an einer Privatschule.
Einkommen hatten wir nur in Deutschland. Kein Einkommen in Spanien.
Waren in kurzzeit Mieten in verschiedenen Applikationen untergebracht.
Sind wir in Spanien steuerpflichtig?
(hoffe nicht)
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Hallo, in anderen Quellen habe ich gelesen, dass sich die steuerliche Ansässigkeit in Spanien auch dann ergibt, wenn man sich in einem zusammenhängenden 12Monats-Zeitraum mindestens 183 Tage in Spanien aufhält. Also z.B. von Mai im Jahr X bis April im Jahr X+1. Ist das korrekt ?
Hola, wer in Spanien steuerlich ansässig ist, ergibt sich, wie erwähnt, aus dem Art. 9 Ley 35/2006. Somit ist das Kalenderjahr relevant. LG mag wilhelm
Hallo,
vielen Dank für die nützliche Informationen auf Ihrer Seite.
Ich lebe und arbeite in Detuschland als Physiotherapeut und bin selbstständig und möchte 6 bis 7 mal im Jahr eine Woche in Spanien Ort arbeiten, in dem ich ein Praxisraum anmiete bzw. in einer gemieteten Wohnung für die Zeit meine Leistung anbiete.
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Wenn ja, kann man das evtl. umgehen in dem ich mir meine Leistung vorab in Deutschland per Paypal z.B. bezahlen lasse?
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe.
Hola. Diese Frage kann ich nicht so einfach beantworten. Wenn Sie meine Einschätzung zu Ihren Fragen wollen, dann nehmen Sie bitte unverbindlich mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hallo Wilhelm,
In deinem Artikel ist glaube ich ein Fehler hinsichtlich der steuerrechtlichen Ansässigkeit. Laut EU 883/2004 wird vorrangig die wirtschaftliche Situation herangezogen vor der privaten, da die private i.d.R. Gar nicht objektiv prüfbar ist. Damit entfällt auch die ganze Sammelei an vermeintlichen Beweisen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer mit Arbeitgeber im Ausland wenn der Schwerpunkt-Wohnsitz unklar ist.
Tolle Sammlung an Informationen 👌🏻
VG Mario
Hola, vielen Dank für den Hinweis. Die erwähnte EU-Verordnung 883/2004 dient der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und ist daher nicht für die Beurteilung von steuerrechtlichen Belangen heranzuziehen. LG mag wilhelm
Hallo Herr Habellöcker,
ich hätte gern eine persönliche Beratung, da der Sachverhalt in meinem
Fall recht komplex ist.
Wie können wir uns sehen ?
Mit freundlichen Grüßen
W.Toennies
Hola Herr Wolfgang Tönnies. Vielen Dank für Ihr Interesse. Ich führe meine Hilfeleistung online per Email und nicht persönlich durch. Wenden Sie sich daher bitte an mein Hilfsangebot und teilen Sie mir Ihre konkreten Fragen mit. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hallo lebe in Ungarn seit 17 Jahren, habe alle Papiere, Steuerkarte, etc. Plane im Winter 2x weniger als 3 Monate Urlaub an der costa Blanca in der Wohnung meines Sohnes zu verbringen. Möchte aber doch z.B. ein Roller anschaffen, da dies die kostengünstigste Variante zur Vorbewegung von kürzeren täglichen Fahrten darstellt. Ist dies möglich oder brauche ich die NIE? Kann ich diese ohne resident zu sein erhalten? mfg. H. Schraner
Hola, ohne die NIE können Sie kein Fahrzeug in Spanien auf Ihren Namen anmelden. LG mag wilhelm
Guten Tag Herr Wilhelm,
muss man deutsches Arbeitslosengeld ( für 6 Monate) nach Übersiedlung nach Spanien versteuern? Keine weiteren Einkünfte werden in dem Jahr generiert.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea L.
Hola, wenn in Spanien eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, ist in Spanien Arbeitslosengeld grundsätzlich zu versteuern. LG mag wilhelm
Darf man deutsches Arbeitslosengeld in Spanien überhaupt legal erhalten, oder muss man dafür nicht eher “offiziell” in Deutschland wohnhaft sein?
Hola, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, deutsches Arbeitslosengeld in Spanien zu erhalten. LG
Hola Herr Wilhelm,
ich bin in der gleichen Situation wie Andrea L.
In Deutschland wird das Arbeitslosengeld ja schon nach fiktivem Abzug (20%) der Steuer ausgezahlt, so dass das Arbeitslosengeld nicht steuerpflichtig ist. Sie schrieben ja in Ihrer Antwort, dass das Arbeitslosengeld in Spanien versteuert wird. Aber ist dies denn laut DBA rechtens, das die Steuern ja rechnerisch schon abgezogen wurden?
Lieben Dank und Gruß
Vielen Dank für den interessanten Artikel!
Wir pendeln relativ oft zwischen D und Spanien. Wie gehen die Reisetage in die Zählung der 183 Tage ein?
Vielen Dank!
Hola, ich kann Ihnen nur raten, die 183-Tage-Regel nicht so weit auszureizen, dass man sich am Ende über Stunden streiten muss und somit die Reisetage zum Thema werden. LG mag wilhelm
Ich reise seit einigen Jahren um die Welt und da ich nirgendwo gemeldet bin, bin ich auch nirgendwo steuerpflichtig. Kann ich mir in Spanien eine Wohnung kaufen ohne in irgend einem Land steuerpflicht zu werden, wenn ich darauf achte, dass ich die spanische Wohnung nur zu Erholungszwecken weniger als 183 Tage pro Jahr nutze und bei nicht Nutzung diese vermiete?
Man ist bei einem Immobilienbesitz in Spanien bei Vermietung auch als Nicht-Residente in Spanien in der Regel einkommensteuerpflichtig.
Hallo, vielen Dank für den Artikel. Habe ich das richtig verstanden? Ich kann die residencia in Spanien anmelden und muss keine Steuern in Spanien zahlen solange ich nachweisen kann, dass ich weniger als 183 dort bin und meinen Wohnsitz in Deutschland habe.
Wenn man die Residencia beantragt, ist man in Spanien grundsätzlich steuerlich nicht ansässig, solange man nachweisen kann, dass man in Spanien keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
vielen Dank für den informativen Blogpost!
wenn ich das richtig verstehe, wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht in Spanien ist (mein Lebensmittelpunkt ist in Österreich), dann zahle ich keine Einkommensteuer in Spanien. Wenn ich meine Empadronamiento und Residencia in ES registriere, gibt es dann noch andere Gebühren oder Abgaben, die ich beachten und nach Spanien zahlen muss, z.B. Sozialversicherung, Krankenversicherung?
Situation z.B.:
Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt, Steuerpflichtig, Sozialversicherung: Österreich
Nebenwohnsitz, Empadronamiento & Residencia, angemeldetes Fahrzeug: Spanien
Abgaben Spanien: _____?
Mit freundlichen Grüßen,
Max
Hallo,
vielen Dank für den informativen Beitrag.
Wir (ich + Frau und Kind) überlegen uns gerade, nach Spanien (Valencia) auszuwandern, da wir sowieso beide im Homeoffice arbeiten. Es ist uns aber immer noch unklar, wie unsere Gehälter dort besteiert werden. Laut den Informationen im Internet , wird mein Gehalt (über 60k ) mit ca. 45% und das von meiner Frau ( zwischen 35k und 60k) mit ca. 37% besteuert. Somit hätten wir in Spanien viel weniger netto als in Deutschland (Steuerklassen III und V) :/ Richtig? Oder gibt es für Familien eine andere Steuertabelle?
Hola, es gibt für Familien keine eigenen Steuertabellen. LG mag wilhelm
Hallo,
Ein sehr interessanter Artikel! Danke dafür!
Ich plane nächstes Jahr meinen Job zu kündigen und in Spanien von Kapitaleinkünften (Dividenden) aus einem Depot bei einer deutschen Bank zu leben. Die Aktien sind international gestreut, spanische Unternehmen sind nicht dabei. Einkünfte in Spanien aus Arbeit oder ähnlichem sind nicht geplant.
Wie sieht es mit der Besteuerung aus? Muss ich das Depot auf eine spanische Bank übertragen? Oder kann (muss) ich mich in Deutschland von der
Kapitalertragssteuer befreien lassen (ich wohne ja nicht mehr in Deutschland) und muss die Einkünfte dann bei spanischen Behörden mittels Steuererklärung angeben und gem. der spanischen Kapitalertragsteuer versteuern?
Grüße
Hola, freut mich und danke für Ihr Interesse.
Für persönliche und spezielle Anfragen dieser Art nehmen Sie bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort werde ich gerne Ihre Anliegen kompetent und verständlich beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hallo,
wir sind bald beide Rentner mit kleiner Rente, zu zweit ca 1.500 Euro und planen, ein kleines Haus in Spanien zu kaufen. Neben der Rente haben wir noch Mieteinnahmen aus zwei Wohnungen im Raum Stuttgart, ca. 1000,Euro pro Wohnung. Die Mieteinnahmen müssen in Deutschland versteuert werden oder zusätzlich auch noch in Spanien ?? Da wir in Deitschland keinen ständig zur Verfügung stehenden Wohnraum nachweisen können, müssten wir wohl Residenten werden?
Danke für kurze Auskunft.
MfG
Gisela Glaser
Hola, wenn Sie sich in Spanien gewöhnlich aufhalten, sind Sie in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig (auch mit den Miteinnahmen) und Sie müssen nach den festgelegten Bestimmungen die “Residencia” beantragen. LG mag wilhelm
Hallo
Ich bin als Empadronamiento auf den Kanaren gemeldet, da ich ein Motorrad dort gekauft habe
und angemeldet habe.
Mein Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt habe ich in Deutschland. Was passiert, wenn ich die 183 Tage Regel nicht einhalte und für einige Tage überschreite?
Ich bitte um Antwort, denn durch Corona hat sich mein Abflug verschoben.
Wer überprüft das?
Hola, wenn Sie die 183 Tage Regel nicht einhalten und überschreiten, sind Sie (wie erwähnt) gesetzlich in Spanien steuerpflichtig. Die zuständige Finanzbehörde kann das bei Bedarf überprüfen. Ob diese Behörde hinsichtlich Corona ein Ausnahme macht, liegt in ihrem Ermessensbereich. LG mag wilhelm.
Ein sehr informativer Beitrag!!
Die Frage die ich mir stelle ist. Ich habe meinen Arbeitgeber in Deutschland. Er erlaubt mir in Spanien zu leben. Homeoffice! Mit ab und zu mal vorbei schauen. Wie sieht da die Besteuerung aus? Ich bin alleinerziehend…
Danke im Voraus!
Schönen Dank! Wenn Sie in Spanien leben (d.h. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wie im Beitrag beschrieben, in Spanien haben), dann sind Sie auf alle Fälle in Spanien steuerpflichtig. Wie die Besteuerung im Detail aussieht, hängt von mehreren Faktoren ab (wie Wohnsitz in Deutschland? Höhe des Einkommens?,…). Sie können gerne meine Online-Hilfe in Anspruch nehmen, um mir Ihre Lage bzw. Anliegen näher zu beschreiben. Ich kann Ihnen dann konkret und kompetent Auskunft hinsichtlich der Besteuerung geben. Liebe Grüße. mag wilhelm
Wieder ein sehr informativer Artikel. Ich bin gerade sehr mit diesem Thema beschäftigt und habe einen deutschen und einen spanischen Steuerberater zu Rate gezogen. Mein deutscher Steuerberater sagt, dass, bei Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen in dem Land (D) versteuert werden muss, in dem die Immobilien liegen (D).
Da ich seit 1986 Resident bin und 25 Jahre selbstständig gearbeitet habe und eine spanische Rente bekomme, muss ich sowohl in Spanien mein Einkommen aus D plus meine Rente versteuern und ebenso in D. Also muss ich 2 Steuerbüros beschäftigen! Sehen Sie das auch so?
Und: Wenn ich Spanien als meinen ständigen Wohnsitz angebe, werde ich in D als beschränkt Steuerpflichtiger besteuert, was mich, im Vergleich zu einem unbeschränkt Steuerpflichtigem, um ca. € 6.000 ärmer macht! Ausserdem sind in Spanien die Abzüge, wie Ärzte, zusätzliche Krankenversicherung, Hausmiete nicht absetzbar.
Gibt es da einen Ausweg ?
Danke vorab,
Spiegel
Hola Herr Spiegel,
Vielen Dank für Ihr Interesse. Es ist richtig, dass die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung in Deutschland versteuert werden müssen, wenn die Immobilie in D liegt. Ferner wird die Rente in Spanien besteuert. Doch wie die Besteuerung konkret aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, würde hier zu ausführlich sein. Wenn Sie eine umfassenden Einschätzung Ihrer konkreten Situation wollen, können Sie gerne mein Hilfe-Angebot in Anspruch nehmen. Ich danke für Ihr Verständnis. Liebe Grüße.
Hallo,
ein sehr ausführlicher und informativer Beitrag. Wenn ich dann Residente bin in Spanien, wie sieht dann die Besteuerung aus? Sind die spanischen Abgaben höher als die deutschen?
Vielen Dank
Wie die Besteuerung in Ihren Fall aussieht, kann so generell nicht beantwortet werden. Da dazu die erforderlichen Daten bzw. Sachverhalte fehlen.
Die Steuer- und Sozialabgaben für Durchschnittsverdiener sind in Deutschland im Allgemeinen höher als in Spanien. Je nach Familienstand (Single, mit oder ohne Kind, Familie) ist die Belastungsquote in Deutschland höher oder niedriger.