Spanische Krankenversicherung für Rentner: Der Zugang
Wenn Sie Rentner in einem EU-Land sind und vorhaben, sich in Spanien länger aufzuhalten oder gänzlich dort zu leben, ist die öffentliche spanische Krankenversicherung sicherlich ein sehr wichtiges Thema für Sie.
Vor allem wird Sie interessieren, wo Sie weiterhin versichert sind und wann bzw. wie Sie Zugang zu den Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien haben.
Die Schritte, die erforderlich sind, um die medizinische Versorgung über das spanische Gesundheitssystem zu erhalten, können Sie nun hier nachlesen.
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Allgemeine Information
Wie kann ich die Gesundheitsleistungen in Spanien nutzen?
Die spanische öffentliche Gesundheitsfürsorge (“asistencia sanitaria”) besteht aus den medizinischen und den pharmazeutischen Leistungen, die geeignet sind, die Gesundheit und die Arbeitstauglichkeit der begünstigten Personen aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.
Wie Sie die Leistungen der gesetzlichen spanischen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, hängt von der Aufenthaltsdauer in Spanien ab:
- Bei einem vorübergehenden Aufenthalt (wegen Urlaub, Arbeit, Studium) mit der Europäische Krankenversicherungskarte ( EHIC ). Mit dieser Karte können Sie jedoch nur kostenlos ärztliche Leistungen vom spanischen Gesundheitsdienst oder vom staatlichen Krankenhaus in Anspruch nehmen, welche aus medizinischer Sicht notwendig sind. Siehe dazu meinen Fachbeitrag Wie erhalte ich die Europäische Krankenversicherungskarte?
- Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt mit der spanischen Krankenversicherungskarte (“Tarjeta sanitaria”). Mit dieser Karte haben Sie uneingeschränkten Zugang zu allen öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien. (siehe dazu meinen Fachbeitrag Die Gesundheitsleitungen in Spanien, Kosten u. Rechte)
Außerhalb des staatlichen Gesundheitssystems können Sie auch eine private Krankenversicherung abschließen oder sich bei der speziellen staatlichen Krankenversicherung (“Convenio especial para la prestación de asistencia sanitaria”) freiwillig versichern.
In Spanien gibt es viele private Ärzte und Kliniken, die auch mit einigen Privatversicherungen zusammenarbeiten.
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Sie ist speziell für Residencia Anträge geeignet.

Hinweis
Können Sie keinen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen, wird in jedem Fall von spanischen öffentlichen Krankenhäusern und Ärzten der Sozialversicherung jede ärztliche Behandlung in Rechnung gestellt, wobei eine Betreuung in Notfällen immer sichergestellt ist.
Welches Land ist verantwortlich für meine Krankenversicherung?
Welches Land für Ihren Krankenversicherungsschutz zuständig ist (dh. wo Sie versichert sind und Sie Ihre Beiträge zahlen), hängt nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit, sondern grundsätzlich von von 2 Faktoren ab:
- der Arbeitssituation (Arbeiter, Rentner, arbeitslos, usw.)
- dem Wohnsitzland
Sie können nicht wählen, welches Land Ihre Leistungen zahlt.
Sie genießen Sozialversicherungsschutz entweder über Ihr Herkunftsland oder über Spanien.
Leben in Spanien als Rentner aus einem EU-Land
Wenn Sie als Rentner ihren gewöhnliche Aufenthalt nach Spanien verlegen, ist für den Krankenversicherungsschutz entscheidend, woher Ihre Rente kommt:
- Wenn Sie eine spanische Rente beziehen, sind Sie und Ihre Familienangehörigen durch das spanische Krankenversicherungssystem gedeckt – selbst wenn Sie auch Rentenzahlungen aus anderen Ländern erhalten.
- Wenn Sie keine Rente und kein anderes Einkommen in Spanien erhalten, und Sie beziehen eine Rente aus einem EU-Land, bleibt der Versicherungsschutz in dem Land, woher die Rente kommt und Sie bezahlen weiterhin Ihre Beiträge dort. Sie und Ihre Familienmitglieder haben aber Anspruch auf medizinische Behandlung in Spanien, auf Kosten des Landes, wo Sie versichert sind.
Um diesen Anspruch bei der spanischen Krankenversicherung geltend zu machen, brauchen Sie das S1-Formular (früher 106, E 109 und E 121 – wird von einigen Trägern immer noch ausgestellt). Dieses Dokument bescheinigt Ihren Anspruch auf uneingeschränkte Gesundheitsversorgung in Spanien.
Das S1-Formular beantragen Sie bei der heimatlichen Krankenkasse. Danach müssen Sie das S1-Formular bei der zuständigen Stelle der spanischen staatlichen Sozialversicherung (INSS) vorlegen. Dazu später mehr.
Grundsätzlich haben Sie und Ihre Familienmitglieder nur in dem Land uneingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung, in dem Sie leben. Doch im Fall von einigen EU-Ländern, wie Deutschland, Österreich und Schweiz, haben Sie sowohl in dem Land, das Ihre Rente zahlt, als auch in dem Land, in dem Sie jetzt leben, Anspruch auf medizinische Behandlung (vorausgesetzt dass Sie keine spanische Rente beziehen).
Sie verlieren nicht den Versicherungsstatus durch die Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes EU-Land. Eine Anmeldung bei der spanischen Krankenversicherung hat somit keine Nachteile.
Reisen Sie von Spanien aus in ein anderes EU-Land, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland beantragen, die für Ihren Krankenschutz im europäischen Ausland zuständig ist. Die spanische Sozialversicherung wäre im Falle der EHIC nicht die zuständige Anlaufstelle.
Wann habe ich Anspruch auf die Leistungen der spanischen Krankenversicherung?
Als Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben Sie kostenlosen Zugang zu den Leistungen der öffentlich finanzierte Gesundheitsversorgung in Spanien, wenn Sie
- einen legalen und gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien nachweisen können. Art.3 Real Decreto-ley 7/2018
Grundvoraussetzung für den Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen ist für alle Ausländer, die
länger als drei Monate in Spanien leben, die Registrierung im Ausländerregister. Auch bekannt als Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“). Wie Sie die als EU-Bürger die Residencia in Spanien beantragen, erfahren Sie in meinem Fachbeitrag.
Ferner müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der örtlichen Gemeinde anmelden. Mit der sog. „empadronamiento“, eröffnet sich Ihnen dann der Zugang zum spanischen Gesundheitssystem.
Wie erhalte ich Zugang zu den staatlichen Gesundheitsleistungen in Spanien?
Wie bereits erwähnt brauchen Sie als Rentner zuerst das S1-Formular (ausgestellt von Ihrer Krankenkasse im Herkunftsland).
Mit diesem Formular gehen Sie dann zur zuständigen Sozialversicherungskasse, um sich im spanische Gesundheitssystem (“Sistema Nacional de Salud”) registrieren zu lassen und damit das Recht auf Gesundheitsfürsorge zu erhalten. Mit diesem Recht können Sie die spanische Krankenversicherungskarte (“tarjeta sanitaria”) beim örtlichen Gesundheitszentrum (“centro de salud”), wo Sie wohnen, beantragen.
Mit der “tarjeta sanitaria” haben Sie dann Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien.
Wie sehen nun diese Schritte im einzelnen aus:
1.) Anerkennung des Rechts auf öffentliche Gesundheitsfürsorge
Wo lege ich das S1-Formular vor (zuständige Behörde)?
Bei irgendeinem Kunden- oder Informationszentrum der spanischen Sozialversicherung (“centro de atención e información de la Seguridad Social” -CAISS) Ihres Wohnsitzes:
Zuständig ist grundsätzlich die “TESORERIA GENERAL DE LA SEGURIDAD SOCIAL” (Allgemeine Sozialversicherungsasse)
Termin vereinbaren
Es ist eine Terminvereinbarung (“cita previa”) erforderlich. Auf der Website der “Seguridad Social” können Sie online einen Termin vereinbaren (“para pensiones y otras prestaciones”- INSS).
Erforderliche Unterlagen
- S1 Formular
- Reisepass/Personalausweis
- NIE/Residencia
- Meldebescheinigung der Gemeinde (“volante de empadronamiento”), grundsätzlich nicht älter als 3 Monate
Bearbeitungsdauer und Ausstellung
Spätestens nach 30 Tagen sollten Sie per Post eine Schreiben mit dem Dokument erhalten, das Ihnen das Recht auf die Gesundheitsfürsorge in Spanien bescheinigt und Ihre spanische Sozialversicherungsnummer enthält.
Mit diesem Dokument “Documento acreditativo del derecho a la asistencia sanitaria (Normativa Intenational)” gehen Sie dann zum zuständigen Gesundheitszentrum (“centro de salud”), um die spanische Krankenversicherungskarte (“tarjeta sanitaria”) zu beantragen.
2.) Wie beantrage ich die “Tarjeta sanitaria”?
Die Verwaltung und Bereitstellung der öffentlichen Gesundheitsleistungen obliegt den autonomen Gemeinschaften (“comunidades autónomas”) in Spanien. Die Voraussetzungen und Bestimmungen können daher von einander abweichen.
Welche Behörde in Ihrem Fall zuständig ist, richtet sich daher danach, in welcher autonomen Gemeinschaft Sie wohnen.
Sie beantragen diese Karte in einem Zentrum der ärztlichen Grundversorgung (“centro de salud”), das Ihrem Wohnort am nächsten ist.
Weitere Informationen zur spanischen Gesundheitskarte erhalten Sie in meinem Fachbeitrag Alles Wichtige zur SIP Karte in Spanien!
Wie erhalte ich eine medizinische Behandlung in Spanien?
Die medizinische Betreuung erfolgt durch die Gesundheitszentren bzw. Arztpraxen, die Krankenhäuser und die Zentren von Fachärzten.
In den Gesundheitszentren (“centros de salud”) bzw. Artpraxen (“consultorios”) findet die medizinische Grundversorgung (“atención primaria”) statt. Dort befinden sich die Allgemeinmediziner (“médicos de familia”), Kinderärzte (“pediatras”) und die Krankenschwestern (“enfermerías”).
Wenn Sie eine medizinische Behandlung brauchen, müssen Sie vorher einen Termin mit dem Hausarzt vereinbaren, der Ihnen zugewiesen wurde. Die Terminvereinbarung erfolgt über das Gesundheitszentrum entweder persönlich vor Ort, via Telefon oder online (in Andalusien via ClicSalud+ oder der App de Salud Responde).
In Notfällen können Sie direkt (ohne Termin) die Notaufnahme (“urgencia”) in einem Gesundheitszentrum oder Krankenhaus in Anspruch nehmen.
Der Allgemeinmediziner (Ihr Hausarzt) überweist Sie dann, falls er es für erforderlich hält, an einen Spezialisten oder ein Krankenhaus. Für die Untersuchung durch einen Facharzt ist die Überweisung durch einen Arzt der Grundversorgung notwendig. Sie können sich nicht direkt an einen Spezialisten wenden.
Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Überblick und mehr Zeit zum Entspannen.
Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar oder eine Nachricht von Ihnen freuen.
Die gesetzliche spanische Krankenversicherung oder private Krankenversicherung?
Welche bevorzugen Sie? Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich in Spanien gemacht?
Sehr geehrter Herr Magister Wilhelm,
Ihre Seite ist wirklich sehr hilfreich, vielen Dank.
Es ist sehr schwer , an die richtigen Informationen zu kommen, vor allem, es gibt zu einem Thema verschiedenste Aussagen.
Meine Frage: BRAUCHE ICH DIE GREEN CARD zur ANMELDUNG bei der KRANKENVERSICHERUNG? Ich bin seit März auf Mallorca für die voraussichtliche Dauer bis Dezember 2024. Ich bin Pensionistin.
Meine gesetzliche Krankenkasse hat mir das S -1 Formular bereits ausgestellt und ich wollte es bei der zuständigen Behörde abgeben. Ich habe die N.I.E. Nummer und die Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.
Ich wollte S1 der zuständigen Stelle vorlegen, ich bekam die Auskunft, dass ich zuerst die Green Card brauche. Ist das korrekt?
Vielen Dank für eine Information , liebe Grüße Christiane
Holà Mag. Sehr interessant die Beiträge aber für mein Fall nicht ausreichend.
Ich war erst in D in die GKV versichert , dann 40 Jahren selbständig und privatkrankenversichert. Dann bin ich 2020 nach Spanien ausgewandert und habe, durch Corona, keine Arbeitsstelle mehr bekommen. 2021 habe ich mich hier dann wieder selbständig gemacht und bin dann als pflichtversicherte in die INSS geworden. Jetzt bin ich Rentnerin und beziehe ausschließlich eine Minirente aus Deutschland und bin aus der INSS dadurch “rausgeschmissen” worden. In der KVdR als auch als pflichtversichert in die GKV kann ich nicht, da ich nicht die Vorversicherungszeiten ausweise. Kann ich freiwillig in die GKV oder in die INSS mich krankenversichern lassen oder welche Alternative habe ich noch? Mit einer deutsche Rente ist man nicht grundsätzlich verpflichtet , in Deutschland, krankenversichert zu sein?
Danke für Ihre Erklärungen
Hola, für individuellen Fragen steht Ihnen mein Hilfsangebot zur Verfügung. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hallo Mag,
toll was du alles für Infos gibst. Meine Frage ist: Wenn ich in Spanien lebe und Rente aus Deutschand beziehe greift ja die gesetzliche Krankenversicherung. Bedeudetet das aber trotzdem, dass ich eine Zusatzversicherung brauche wenn ich zum Zahnarzt gehen muß?
Vielen Dank Holger
Hola, die Leistungen des Zahnarztes werden durch die öffentliche KV in Spanien nicht abgedeckt. Entweder man hat eine entsprechende private KV oder zahlt den Zahnarzt privat. LG mag wilhelm
Hallo Mag, eine Frage zu meiner Krankenversicherung. Ich bin weder angestellt noch selbständig beziehe nur eine private BU Rente aus Deutschland. Muss ich mich in Spanien Pflichtversicherung oder reicht eine private KV. Vielen Dank
Hola, übt man in Spanien keine Tätigkeit aus, besteht auch keine Pflicht sich bei der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden. LG mag wilhelm
Hallo Herr Habellöcker
das liest sich alles hier so einfach, aber irgendwie kann ich bzw. meine KV es nicht umsetzen. Ich bin schweizer Rentner, in der CH ab- und seit Oktober in Spanien auf der Gemeinde angemeldet und möchte in die spanische KV. Wie Sie dazu schreiben, muss man sich dafür bei der Ausländerpolizei registrieren lassen und ua. das S1 Formular vorlegen. Von meiner CH Krankenkasse bekomme ich dieses Formular aber nur, wenn ich aus der eh schon teuren Grundversicherung austrete und eine nochmals teurere Auslandsversicherung abschliesse. Ist das berechtigt?
Hola, nein das ist nicht berechtigt. Wenn Sie keine Einkünfte in Spanien haben, sollten Sie das S1-Formular von Ihrer Krankenkasse bekommen. LG mag wilhelm
Hola, ich bin Rentnerin, in Deutschland nicht krankenversichert, da ich mit meinem türkischen Ehemann in der Türkei gelebt und auch dort krankenversichert war. Nach seinem plötzlichen Tod – 2002 kam ich hier nach Spanien. Bis 2020 war ich hier auch in der spanischen Krankenversicherung, bis ich dann “rausgeschmissen” wurde. Leider habe ich eine niedrige Witwenrente und möchte gern wissen, was passiert mit mir, wenn ich den Versicherungsbeitrag nicht zahlen kann? Wie hoch wäre denn überhaupt der Beitrag? LG Inge Henschel
Hallo, ich bin Rentnerin, bin aber nicht in Deutschland krankenversichert, da ich lange im nichteuropäischen Ausland gelebt habe. Lebe jetzt in Spanien. Wo kann ich denn das S1 Formular beantragen?
Herzliche Grüße Rosi
Hola, das S1-Formular ist nur bei einer gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der EU-Staaten relevant. LG mag wilhelm
Sehr geehrter Herr Habellöcker,
Seiten wie Ihre sind ein echter Segen im Rechtsdickicht der EU. Herzlichen Dank!
Wie sieht denn der Weg zum Documento acreditativo aus, wenn man noch kein Rentner ist, noch selbständig arbeitet, ohne S1 Formular? Wenn man in Spanien seinen Kassenbeitrag entrichten möchte, in das spanische Gesundheitssystem wechseln will, z.B. weil man in Deutschland in einer schlechten PKV steckt.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren positiven Kommentar. Hinsichtlich Ihrer Frage nehmen Sie bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Guten Tag, ich werde in Kürze in Rente gehen. Meine Frage: Wenn jemand in Spanien verheiratet ist und über seinen spanischen Ehepartner*in in Spanien krankenversichert ist….muß diese Person dann trotzdem (Bei Rentenbeginn) in Deutschland weiterhin krankenversichert sein? Ständiger Wohnsitz Spanien und auch dort gemeldet.
Gracias y salu2
Guten Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. LG mag wilhelm
Hola sehr geehrter Herr Habellöcker
Ich erlaube mir, Ihnen einen Artikel von 2017 in Sachen Diskriminierung zu übermitteln. Seit diesem Datum ist viel Zeit vergangen und die finanzielle Diskrepanz wird für uns immer höher. Ihr Kommentar zu dieser Ungleichbehandlung seitens der Schweiz würde mich sehr interessieren.
Freundliche Grüsse
Ursula Pfeifer-Rust
Unverständliche Diskriminierung
Neuauflage des Experten-Ratgebers für Deutsche in Spanien: „Dr. Fuchs, die Zweite“– CBN 1.743 (Service)
Costa Blanca Nachrichten26 May 2017Ursula Pfeifer Calp
Mit großem Interesse haben wir die beiden Artikel gelesen. Dazu ein Fallbeispiel: Wir, mein Mann Österreicher und ich Deutsche, lebten und arbeiteten 33 bzw. 44 Jahre in der Schweiz. Mit 60 bzw. 57 Jahre wanderten wir nach Spanien aus und sind Residenten. Bis zur offiziellen Rente (AHV) aus der Schweiz mussten wir privat eine Krankenversicherung abschließen, da zu diesem Zeitpunkt eine Aufnahme in die spanische Seguridad Social nicht möglich war.
Erst zum Zeitpunkt der Rentenzahlungen (vor zehn Jahren) konnten wir uns via Schweiz bei der Seguridad Social versichern. Die Schweiz und Spanien haben ein bilaterales Abkommen. Nach zehn Jahren Beitragszahlungen an eine obligatorische Schweizer Kranken- kasse (in unserem Fall die CSS) wurde uns erst bewusst, dass eine enorme Diskrepanz der Prämien besteht. Aus diesem Grund haben wir bei der KVG in der Schweiz ein Gesuch um Befreiung der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz eingereicht, das mit der Begründung unserer Nationalitäten (ich Deutsche, mein Mann Österreicher) abgelehnt wurde. Somit sind wir nach wie vor gezwungen, höhere Prämien zu bezahlen.
Wir können nicht verstehen, warum in unserem Fall nicht dieselbe Behandlung wie für Schweizer Anwendung findet. Fakt ist, dass wenn man lange Zeit auch als Ausländer in der Schweiz gearbeitet hat und AHV (Altersrente) von der Schweiz bezieht, man der Grundversicherung bei der Krankenkasse (KVG) in der Schweiz beitreten muss. Diese KVG hat bilaterale Verträge zwischen Spanien und der Schweiz abgeschlossen. Diese Verträge sind jedoch für Ausländer, welche in der Schweiz gearbeitet haben, diskriminierend. Es gibt nur für Schweizer und Spanier die Möglichkeit, sich in der Schweiz von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Alle anderen Nationalitäten sind davon ausgeschlossen.
Warum wollten wir uns befreien lassen, um direkt als Residenten in Spanien der „Seguridad Social“beizutreten? Ein Beispiel: Einem Schweizer Ehepaar, Freunde von uns und ebenfalls spanische Residenten wie wir, wurde die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht an- standslos gewährt. Sie sind nun in Spanien in der „Seguridad Social“versichert und bezahlen, wie alle spanischen Bürger, monatlich eine Prämie pro Person von Euro 87,34.
Wir hingegen müssen monatlich bei der CSS (das ist die Krankenkasse in der Schweiz) pro Person 345 Schweizer Franken bezahlen sowie eine Franchise von 300 Franken pro Person pro Jahr. Die Leistungen sind dieselben. Das ergibt in den zehn Jahren, in welchen wir die AHV (Altersrente der Schweiz) erhielten und in die Grundversicherung der Schweiz gemäß den bilateralen Verträgen Schweiz/Spanien einzahlen mussten, eine enorme Mehrbelastung.
Zwischen dem Schweizer Ehepaar oder einem spanischen Ehepaar, versichert in der Seguridad Social, ergibt dies eine Diskrepanz von über 50.000 Euro zu unseren Lasten. Für gleiche Leistungen. Ein Optionsrecht ist lediglich für Rentner mit spanischer oder schweizerischer Staatsangehörigkeit vorgesehen. Dieses Recht ist auf ein Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien zurückzuführen. Diese Ungleichbehandlung ist für uns unverständlich. Zumal es um eine enorme Mehrbelastung geht.
Hola, vielen Dank für die Übermittlung dieses Artikel und für die Aufzeigung der Diskriminierung. Ich kann Ihnen dazu leider nichts sagen, da ich die Hintergründe für dieses gesetzliche Bestimmung nicht kenne. LG mag wilhelm.
Ich besitze seit 11 Jahren eine Immobilie auf Mallorca, bin jetzt Rentner, möchte aus meiner PKV austreten.
Bitte geben Sie mir kurze Hinweise, welche Schritte ich einleiten muss, um in die spanische
Tarjeta sonitaria individual umzusteigen.
Vielen Dank !
Hola. Diese Anfrage kann nicht kurz beantwortet werden. Nehmen Sie daher bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort werde ich gerne Ihre Frage kompetent und verständlich beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hola mag, ich bereite auch meine Auswanderung nach Andalusien vor und das Schritt für Schritt.
Mit Interesse verfolge ich Ihre Berichte und recherchiere natürlich auch bei den Ämtern direkt und über erfahrene Bekannte. Als noch Selbständige in Deutschland hat sich für mich das mit der KV bzw. privaten KV so bestätigt wie Sie es beschrieben haben. Was aber viele Renter nicht wissen, ist die Sache mit der Pflege, und wegen dieser Unwissenheit und nicht rechtzeitiger Vorsorgemaßnahme müssen viele Rentner im Falle der Pflegebedürftigkeit wieder zurück nach Deutschland, auch hier habe ich recherchiert, wie das funktioniert in D und in Verbindung mit Spanien. Ich arbeite seit über 2 Jahrzehnten als Selbständige im Bereich Buchhaltung mit Lohn und Finanzdienstleistung, sowie Existenzgründung. Ich finde Ihre Infos sehr hilfreich und greife gerne darauf zurück. saludos a andalusia, Ilona
Hola, schönen Dank für die informative Rückmeldung und das Interesse an meinen Fachbeiträgen. Wenn sie Ihnen bei Ihrer Vorbereitung helfen, nach Andalusien auszuwandern, dann freut es mich natürlich sehr. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Muchos saludos de Andalucia mag wilhelm
Die Frage der Leistungen im Pflegefall ist tatsächlich ein sehr spannender Punkt, da haben Sie vollkommen recht, Frau Trenkle. Das wäre eigentlich ein interessantes Thema fur einen eigenen Artikel, denn auch dort kommt es ja stark auf den eigenen arbeitsrechtlichen Status an.
Hola, vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mich bei Gelegenheit sicherlich diesem Thema mit einem Fachbeitrag darüber annehmen. LG mag wilhelm
Ein wirklich interessanter und sehr lesenswerter Beitrag. Unklar ist mir allerdings noch Folgendes: Hat auch ein deutscher Pensionär (Beamter) mit fortbestehendem deutschem Anspruch auf Beihilfe (70%) und ergänzender deutscher privater Krankenversicherung (30%), der in Spanien Resident mit Eintrag ins Ausländerzentralregister ist, Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem (Gesundheitszentrum und öffentliches Krankenhaus) oder ist er -weil er kein Pensionist des deutschen Sozialversicherungssystems ist- in Spanien zwingend auf die Konsultation der dortigen privaten Ärzte und Kliniken angewiesen?
Hola, vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Ein deutscher Pensionär hat keinen Zugang zur spanischen öffentlichen Gesundheitsfürsorge als Rentner. Nach Ihrem Umzug nach Spanien bleibt für Sie das Verfahren zur Erstattung der Behandlungskosten aufrecht. LG mag wilhelm
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort, die meine Vermutung bestätigt. Problematisch erscheint mir hinsichtlich der Kostenerstattung bei Auswanderung nach Spanien als Pensionär, dass beispielsweise die bayerische Beihilfestelle im Falle einer Operation in einem spanischen privaten Klinikum Kosten lediglich in Höhe der in Deutschland beihilfefähigen Aufwendungen, also der Aufwendungen eines öffentlichen Krankenhauses, erstatten dürfte. Ein bayerischer Pensionär,der in Spanien anders als ein Rentner des Sozialversicherungssystems ein öffentliches Krankenhaus offenbar gar nicht nutzen darf,weil er am spanischen staatlichen Gesundheitssystem nicht partizipiert, und der deswegen keine andere Wahl haben dürfte als eine deutlich teurere spanische Privatklinik zu konsultieren, wird folglich meiner Vermutung nach auf einem ordentlichen Batzen der Behandlungskosten sitzen bleiben (Umkehrschluss aus Paragraf 45 Abs 1 Satz 3 BayBhV). Mangels Wahlmöglichkeit des spanischen öffentlichen Krankenhauses wäre eigentlich interessant, wie sich dieser zwangsläufige Nachteil letztlich mit der staatlichen Fürsorgepflicht in Verbindung mit dem Freizügigkeitsrecht innerhalb Europas in Einklang bringen ließe.
Danke für dir ausführliche Info
Trotzdem noch eine Frage:
Muss ich als Rentnerin Resident sein um in die spanische kv zu kommen. Bin hier geneldet meine Rente kommt aus Deutschland
Vielen Dank für die Rückmeldung. In der Regel ist die Residencia, dh die Eintragung ins Ausländerregister, Voraussetzung für die öffentliche spanische Krankenversicherung.
Hola Mag.,
vielen Dank für die klaren Worte zum Thema Krankenversicherung. Die kurze Lektüre hat mich wirklich entspannt, denn die paar Formalien sind ruckzuck durch und dann ist alles klar.
Viele Grüße – Henning
Hola Henning, freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte, entspannt an dieses Theman heranzugehen. LG
Hallo “Mag Wilhelm “, danke für ihre ausführlichen Infos. Aber eines ist mir immer noch unklar. Meine Frau bezieht Rente aus deutschland und ist darüber gesetzlich krankenversichert. Wenn wir nach Spanien umziehen wird sie Mitglied der spanischen KV und hat nur Anspruch auf Leistungen dort. In DEutschland kann sie sich nicht mehr behandeln lassen (Von Notfällen abgesehen) Das sagt auch die GKV in D.
Jetzt meine Frage: In Ihrem Artikel “KV der Rentner” sagen sie jedoch: …doch im Fall von einigen EU Länder, D A CH haben sie sowohl in dem Land, das ihre Rente zahlt als auch E Anspruch auf ….
Das widerspricht sich. ich bitte um eine klärung. Vielen Dank Willi Höbel
Hola, danke für die Rückmeldung. Ich weiß nicht, was Ihnen die GKV genau gesagt hat. Doch bei einer Rente aus einem EU-Land, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel in dem Land, woher die Rente kommt und Sie bezahlen weiterhin Ihre Beiträge dort. In Spanien haben Sie mit dem S1 Formular Anspruch auf medizinische Leistung, auf Kosten des Landes (Deutschland), wo Sie versichert sind. Das heißt, Sie bleiben weiterhin in Deutschland gesetzlich krankenversichert und haben in Fall von D und ES in beiden Ländern uneingeschränkten Zugang zu den Gesundheitsleistungen (vorausgesetzt, dass keine spanische Rente bezogen wird).