Strom in Spanien anmelden

Strom in Spanien anmelden: Diese Fakten helfen Ihnen dabei!

Sie sind daran interessiert, in Spanien an einer Immobilie (Haus, Wohnung, Geschäftslokal, …) zu mieten oder zu kaufen. Dann ist es ratsam, sich diesbezüglich mit der Stromversorgung (“suministro de electricidad”) zu beschäftigen.

Gibt es in Ihrer Wohnung einen Stromanschluss?

Wie muss ich den Strom in Spanien anmelden?

Welche Stromverträge und Kosten sind dafür erforderlich?

Hier finden Sie alle Informationen, um die Anmeldung für eine Stromversorgung in Spanien erfolgreich abzuschließen.

Übrigens Strom wird in Spanien auch “Luz” genannt.

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Wann muss ich den Strom in Spanien anmelden?

Der erste Schritt besteht darin, herauszufinden, ob der Strom überhaupt anzumelden ist.

Dies ist in den folgenden Fällen der Fall:

  • Der vorherige Mieter oder Eigentümer hat die Stromversorgung gekündigt.
  • Das Haus hatte noch nie einen Stromanschluss.
  • Der Strom wurde wegen Nichtzahlung abgestellt.

Wenn in Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Lokal bereits Strom vorhanden ist, müssen Sie den Strom nicht anmelden. Sie müssen jedoch den Inhaber des Stromvertrages ändern, damit der Vertrag auf Ihren Namen läuft. Dazu später mehr.

Wie wird die Stromversorgung angemeldet?

Für den Stromanschluss ist es wichtig, dass die Stromversorgungsstelle (“punto de suministro”), wie eine Wohnung, mit dem Stromnetz der Verteilerfirma verbunden ist bzw. wird.

Um die Versorgung einer Wohnung mit Strom anzumelden, müssen Sie im Grunde zwei Verträgen abschließen:

  1. Ein Vertrag für den Netzzugang mit dem Verteiler (“distribuidora”) des Stromes in dem betreffenden Gebiet.
  1. Ein Vertrag für die eigentliche Versorgung mit einem Stromanbieter (“comercializadora”), der entweder frei oder ein Referenz-Anbieter sein kann.

Der “distribuidora” ist das Unternehmen, das alle elektrischen Anschlüsse herstellt, den Zähler installiert und für die monatliche Ablesung verantwortlich ist. Jedem Gebiet des Landes ist ein einziges Verteilungsunternehmen zugewiesen, das nie wechselt. Sie können zwar den Stromanbieter (“comercializadora”) ändern, nicht aber den “distribuidora”.

Im Falle des Netzzugangsvertrags können Sie jedoch wählen, ob Sie diesen direkt mit der Verteilerfirma abschließen oder, ob Sie alle Verfahren mit dem Stromanbieter Ihrer Wahl abwickeln. Dieser schließt dann den genannten Netzzugangsvertrag mit dem Verteilerunternehmen in Ihrem Namen ab.

Was sind die Kosten für die Anmeldung?

Die Anmeldung einer Stromversorgung in Spanien ist nicht kostenlos.

Die Anmeldegebühren sind unterschiedlich, je nachdem, ob die Immobile bereits zuvor mit Strom versorgt wurde oder nicht, bzw. wie lange die Stromversorgung bestand.

Der Preis für die Stromanmeldung ist in ganz Spanien gleich (nur der Prozentsatz der Steuern ändert sich), da es sich um einen regulierten Betrag handelt.

Die Nutzung der elektrischen Netze setzt eine Reihe von Maßnahmen voraus, für die folgende Gebühren anfallen:

Anschlussgebühren (“Derechos de Acometida”)

  • für Erweiterungsrechte (“derechos de extensión”):

17,37€ + IVA per kW der zugewiesenen Leistung

Diese Gebühr ist zu zahlen, wenn eine neue Stromversorgung (z.B. bei Neubauten) oder die Erweiterung der Leistung einer bestehenden Versorgung beantragt wird.

Der Antragsteller, in der Regel der Bauträger, wenn es sich um neue Stromlieferungen handelt, oder der Verbraucher, wenn es sich um die Erhöhung der Leistung handelt, muss für diese Stromkosten aufkommen.

War die Wohnung nicht länger als 3 Jahre ohne Stromversorgung, fällt keine Gebühr an.

  • für Zugangsrechte (“derechos de acceso”):

19,70€ + IVA per kW von der Leistung, die Sie tatsächlich für Ihre Wohnung vertraglich festlegen (“potencia contratada”)

Dieser Aufwand betrifft die Einbindung in das Stromnetz . Und zwar sowohl bei einer neuer Versorgung als auch bei der Erweiterung einer bestehenden Leistung.

  • für Rechte der Überwachung der übertragenen Anlagen (“derechos de supervisión”) – 101,52 € pro Maßnahme (optional)

Weitere Kosten:

  • für Kopplungsrechte (“derechos de enganche”):

9,04€ + IVA für die elektrischen Ankopplung der Empfangsanlage an das Netz des Verteilungsunternehmens.

Dieser Betrag wird auch für jede Handlung an Ihrem Zähler (siehe unten) berechnet, selbst wenn dieser ferngesteuert ist, wie z. B. das Anheben oder Absenken der Leistung.

  • für die Überprüfung der Anlagen (“verificación”)

8,01€ + IVA

Für die Kontrolle und Überprüfung der Übereinstimmung der Anlagen mit den technischen Bestimmungen und den Sicherheitsvorschriften sind diese Gebühren zu entrichten.

Die Verbraucher, die einen Bericht (“boletín de instalador”) oder eine Projekt- und Abschlussbescheinigung eines berechtigten Installateurs benötigen, müssen keine Prüfgebühren bezahlen.

Bei Erhöhungen der Leistung fallen ebenfalls keine Überprüfungsgebühren an, solange die im letzten “boletín de instalador” angegebene maximal zulässige Leistung der Anlage nicht überschritten wird.

  • für die Handlungen hinsichtlich der Mess- und Kontrollgeräten (“actuaciones en los equipos de medida y control”) :

Dazu gehören der Anschluss und die Plombierung der Geräte sowie alle Maßnahmen durch die Verteilerfirma aufgrund von Entscheidungen der Verbraucher.

  • Optional kann das Verteilerunternehmen eine Kaution als Garantie erheben.

Diesen Betrag erhält man nach der Bezahlung der letzten Rechnung bei der Abmeldung des Vertrages zurück

Wie kann ich einen Stromvertrag abschließen?

In Bezug auf den Netzzugangsvertrag gibt es folgende 3 Wege, einen Stromvertrag abzuschließen:

A) Abtretung eines bestehenden Stromvertrages

Wenn die Wohnung bereits über einen Stromanschluss verfügt, können Sie in Zusammenarbeit mit dem früheren Eigentümer oder Mieter einen Wechsel des Vertragsinhabers beantragen.

Der Wechsel des Inhabers ist grundsätzlich kostenlos. Wichtig ist aber, zu prüfen, ob erhebliche Außenstände bzw. Schulden bestehen.

Sie können die Übernahme des Vertrags direkt beim derzeitigen Stromanbieter durchführen.

Treten Sie in einen bestehenden Stromvertrag in Spanien ein, dann können sich in der Regel folgende Situationen für Sie ergeben:

  • Sie ändern nicht die vertraglich vereinbarte Leistung (“potencia contratada”):

Folglich gibt es keine Gebühren.

  • Sie reduzieren die vereinbarte Leistung:

Hierbei fallen lediglich Gebühren für die Maßnahmen an den Messeinrichtungen an.

  • Sie erhöhen die vereinbarte Leistung:

In diesem Fall müssen Sie in der Regel Gebühren für den Zugang, die Erweiterung und Handlungen an den Messgeräten zahlen.

  • Sie behalten den CUPS (“Código Unificado del Punto de Suministro”) der Versorgungsstelle bei.

Dies ist die Nummer, die die Stromversorgung für Ihr Haus oder Ihr Unternehmen kennzeichnet. Sie ist dauerhaft und an die Wohnung oder das Lokal gebunden, nicht an den Inhaber der Versorgung.

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B) Anmeldung eines neuen Versorgungsvertrags

Der bisherige Inhaber hat den Stromvertrag gekündigt oder der Strom wurde abgeschaltet, dann müssen Sie im Allgemeinen folgendes tun:

  • einen neuen Vertrag abschließen
  • den CUPS, das bei der Installation verwendet wurde, beibehalten
  • die Gebühren für den Netzzugang, die Ankoppelung und die Handlungen an den Messgeräten zahlen
  • die volle Erweiterungsgebühr nur dann bezahlen, wenn die Erweiterungsrechte abgelaufen sind.
  • die Überprüfungsgebühren nur in den Fällen entrichten, in denen die maximal zulässige Leistung der Anlage überschritten wird. Wobei in diesem Fall ein autorisierter Installateur eine Installationsbescheinigung (“Certificado de Instalación”) oder einen elektrischen Bericht (“Boletín eléctrico”) ausstellen muss.

Erforderliche Unterlagen für den Vertragsabschluss:

  • CUPS-Code
  • gültiges Installationszertifikat oder elektrisches Bulletin (“Certificado de Instalación o Boletín eléctrico”)
  • Leistung, welche man beantragen will
  • Versorgungsadresse
  • Angaben zum Inhaber des Versorgungsvertrages. Hier wird manchmal die NIE Nummer verlangt.
  • spanisches Bankkonto

Was ist das “Boletín eléctrico“?

Ein offizielles Dokument, das bescheinigt, dass eine Elektroinstallation den geltenden Vorschriften entspricht.

Es beinhaltet auch die in der Immobilie installierte Leistung und die maximale Leistung, die sie zulässt.

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Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Dokument 20 Jahre gültig ist. Nach Ablauf dieser Frist hat das Stromversorgungsunternehmen das Recht, die Anlagen zu überprüfen und sogar ein neues Bulletin zu verlangen, was jedoch von jedem Verteilerunternehmen abhängt.

C) Anmeldung einer neuen Versorgungsstelle

Dies wäre bei einem Neubau der Fall.

Sie müssen unter diesen Umständen einen neuen Stromvertrag abschließen und sämtliche Gebühren für den Anschluss, Ankoppelung, Überprüfung und Handlungen an den Messgeräten zahlen.

Die erforderlichen Unterlagen sind ähnlich wie bei der Anmeldung eines neuen Stromvertrages.

Welche Arten von Stromverträgen gibt es?

Abhängig von der Stromspannung und der vertraglich vereinbarten Leistung (“potencia contratada”) bestehen in Spanien grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Versorgung mit elektrischer Energie:

  1. die regulierte Stromversorgung
  1. die Versorgung auf dem freien Markt

1.) Regulierte Stromverträge in Spanien

Diesbezüglich können Sie zwischen zwei Arten von Verträgen wählen:

a) Stromvertrag mittels System PVPC

Der PVPC (“Precio Voluntario para el Pequeño Consumidor”) ist der sog. freiwillige Preis für kleine Verbraucher mit Spannungen nicht über 1 kV und mit vereinbarter Leistung weniger oder gleich 10 kW.

Ferner muss der Verbraucher den entsprechenden Versorgungsvertrag mit einem Referenz-Stromanbieter (siehe weiter unten) abgeschlossen und sich nicht ausdrücklich für eine andere Art von Vertrag entschieden haben.

Der Preis, der hier in Rechnung gestellt wird, beinhaltet den mittleren Preis, der sich am Strommarkt ergibt. Folglich ist dieser Preis in jeder Rechnung unterschiedlich.

Die Laufzeit dieser Versorgungsverträge beträgt ein Jahr und wird automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert.

Der Verbraucher hat jedoch die Möglichkeit den Vertrag vor seiner Beendigung oder dem Ende einer seiner Verlängerungen unentgeltlich zu kündigen.

b) Vertrag mittels eines Fixpreises während 12 Monate

Diejenigen Verbraucher, die ein Recht auf Versorgung mittels PVPC haben, können sich für ein Alternativangebot entscheiden, bei dem ein fester Strompreis (“precio fijo”) für ein Jahr festgelegt wird.

Jeder Referenz-Stromversorger ist verpflichtet dieses Angebot bereitzustellen.

Dieser Preis wird von den jeweiligen Stromanbietern frei bestimmt und auf den Stromverbrauch angewendet.

Die jährlichen Festpreisangebote sollten folgende Punkte umfassen:

  • Die Preise, die den Benutzungsgebühren für den Zugang (“peajes de acceso”) sowie den Ladungen (“cargos”) und sonstigen Kosten für die Durchführung der Versorgung entsprechen
  • Den Preis für den Rest der Stromversorgungskosten, der für die gesamte jährliche Vertragslaufzeit festgelegt und in Euro/kWh ausgedrückt wird.

Haben Sie diesen Vertrag für ein Jahr abgeschlossen, dann können Sie am Ende vor Ablauf des Vertrages zwischen zwei Optionen wählen:

  • den freiwilligen Preis für den Kleinverbraucher (PVPC) oder
  • die Erneuerung des derzeitigen jährlichen Festpreisangebots

Das jährliche Festpreisangebot kann Vertragsstrafen für den Fall vorsehen, dass Sie den Vertrag willentlich vorzeitig (vor dem Beendigungsdatum) kündigen.

In diesem Fall dürfen die Sanktionen, die der Referenz-Stromanbieter verhängen kann, höchstens 5% des Vertragspreises für die geschätzte noch zu liefernde Energie betragen.

2.) Stromvertrag auf dem freien Markt

Unterschiedlich von den regulierten Referenz-Stromanbietern hat jeder Verbraucher auch die Möglichkeit, seinen Stromvertrag mit einem sog. “freien” Stromanbieter abzuschließen. Die Preise und Bedingungen werden dabei gegenseitig vereinbart.

Verbraucher mit einer Niederspannung und vereinbarter Leistung über 10 kW bzw. mit einer Hochspannung (über 1 kV) können die elektrische Versorgung einzig auf dem freien Markt vereinbaren.

Im Allgemeinen gibt es für Kleinverbraucher (Haushalte und PYMES) eine große Vielfalt an Angeboten mit vorher festgelegten Bedingungen.

Dieses Konditionen können verschiedene Klauseln, wie über die Bindungsdauer des Vertrages (“permanencia”), über die Inanspruchnahme von anderen Dienstleistungen, sowie unterschiedliche Formen der Revision des Angebotes, etc. einschließen.

Ebenso wie bei der Belieferung durch den Referenz-Stromanbieter wird der Stromversorger am freien Markt nur den Betrieb und die Wartung des Stromverteilungsnetzes übernehmen. Er ist für die Messung und Ablesung der Stromlieferung sowie für die damit verbundenen technischen Aspekte zuständig.

Folglich bringt die Änderung des Stromanbieters keine Änderung der Qualität des Produkts oder der technischen Eigenschaften mit sich.

Im Falle eines Zwischenfalls bei Ihrer Versorgung wenden Sie sich bitte an den Anbieter in Ihrer Nähe, indem Sie die Telefonnummer anrufen, die sich auf Ihrer Rechnung für diesen Zweck befindet.

Auch die Angebote am freien Markt können Vertragsstrafen (wie oben beschrieben) beinhalten, wenn der Konsument den Vertrag willentlich vorzeitig kündigt.

Verlängerungen dieser Verträge können Sie mit einer Frist von fünfzehn Tagen auflösen, ohne dass eine Kündigungsgebühr anfällt.

Wer sind die Referenz-Stromanbieter?

Die Unternehmen, die elektrische Energie an die Verbraucher verkaufen dürfen, werden in Spanien “comercializadoras” (sog. Stromanbieter) genannt.

Die Referenz-Stromanbieter (“comercializadoras de referencia de energía eléctrica”) sind dabei folgende:

  • Energía XXI Comercializadora de Referencia, S.L.
  • Curenergía Comercializador de Último Recurso, S.A.U.
  • Comercializadora Regulada, Gas & Power, S.A.
  • Baser Comercializadora de Referencia, S.A.
  • Régsiti Comercializadora Regulada, S.L.U
  • Comercializador de Referencia Energético, S.L.U.
  • Teramelcor S.L. (Ámbito territorial de Melilla)
  • Energía Ceuta XXI Comercializadora de Referencia, S.A (Ámbito territorial
    de Ceuta)

Diese Stromanbieter schließen die entsprechenden Verträge mit folgenden Verbrauchern ab:

a) den Inhabern von Versorgungsstellen mit Spannungen nicht über 1 kV und mit vereinbarter Leistung weniger oder gleich 10 kW, die den PVPC wählen oder den festen Versorgungspreis beantragen.

b) den Personen, die als schutzbedürftig eingestuft sind und für die die Tarife der letzten Mittel (“tarifas de último recurso”) gelten.

c) den Personen, die nicht die Anforderungen für die Anwendung des PVPC erfüllen und vorübergehend keinen gültigen Vertrag mit einem freien Stromanbieter haben.

Neben diesen Referenz-Stromanbietern gibt es eine große Anzahl von Stromanbietern auf dem freien Markt.

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