Wie Sie einfach Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden?
Jede Person, die in Spanien lebt, hat die Pflicht, sich bei der Gemeinde, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.
Wenn Sie sich nun fragen: Wozu benötige ich die Anmeldung und was brauche ich dafür?
Dann lesen Sie weiter und Sie erfahren alle wichtigen Informationen zum Thema Wohnsitz in Spanien anmelden.
Ferner erhalten Sie eine Anleitung [Infografik], die Ihnen die 5 erforderlichen Schritte zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes übersichtlich veranschaulicht.
Die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien nennt sich „empadronamiento“.
Tipp zu Beginn: Lernen Sie Spanisch (zumindest die Grundlagen), bevor Sie nach Spanien kommen. Es wird Ihnen vieles leichter fallen. Unabhängig davon, dass meistens (vor allem bei Behörden) Englisch nicht verstanden wird, schätzen es die Spanier sehr, wenn man Sie in ihrer Sprache anspricht.
Ich habe die spanische Sprache über Mosalingua gelernt und kann diese Schule wirklich empfehlen.

Was versteht man unter „empadronamiento“?
Die Anmeldung des Wohnsitzes in das Melderegister („padrón municipal“) der Gemeinde, wo alle Einwohner, die sich gewöhnlich in einer Gemeinde aufhalten, verzeichnet sind.
Wie bereits oben erwähnt, ist die Anmeldung Pflicht. Wer in mehreren Gemeinden lebt, muss sich nur einmalig anmelden. Und zwar dort, wo er sich während des Jahres die meiste Zeit aufhält. Art. 15 Ley 7/1985 oder Art. 54 Real Decreto 1690/1986 .
In Spanien gibt es die Begriffe Haupt- bzw. Zweitwohnsitz nicht, da man in Spanien nur einen Wohnsitz haben kann.
Im Allgemeinen wird die Meldebestätigung bzw. der Meldezettel auch als „empadronamiento“ bezeichnet.
Wozu dient die Meldebestätigung?
Sie ist ein Dokument, das die Zeit des Aufenthalts in Spanien nachweist, unabhängig von der Nationalität oder der legalen Situation in Spanien (dh. ob Sie sich in Spanien rechtmäßig aufhalten oder nicht). Die Eintragung in das Register bestätigt Sie als Einwohner der Gemeinde.
Hinweis: Die Meldebestätigung dient nicht als Nachweis für den legalen Aufenthalt in Spanien. Dafür müssen Sie sich in das zentrale Register für Ausländer eintragen lassen.
Siehe dazu den umfassenden Fachbeitrag:
Wofür benötige ich die Anmeldung (“empadronamiento”)?
Die Meldebestätigung ist vor allem erforderlich für:
- Formalitäten im Zusammenhang mit dem Führerschein (Umschreiben, Erneuern, Verlängern,…) und dem KFZ (Um- bzw. Anmeldung,…).
Siehe dazu meine Fachbeiträge:
- die schulische Anmeldung Ihrer Kinder
- zahlreiche andere administrative Vorgänge (z.B. Subventionen)
- die Beantragung der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis von Nicht-EU-Bürgern
- und für alle anderen Formalitäten, die Nicht-EU-Bürgern innewohnt
Hinweis: Mit der Wohnsitzanmeldung werden Sie als potenzieller Steuerinländer behandelt. Obwohl die tatsächliche Steuerpflicht in Spanien erst später eintreten kann.
Welche Rechte habe ich damit (Vorteile)?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien anmelden, erhalten Sie auch einige Rechte: Art. 18 Ley 7/1985
Wie zum Beispiel:
- Die “empadronamiento” bildet die Grundvoraussetzung bzw. Grundlage für die öffentliche Gesundheitsfürsorge („asistencia sanitaria“) in Spanien. Sie haben damit die Möglichkeit, die öffentliche Krankenversicherungskarte (“Tarjeta sanitaria”) beim örtlichen Gesundheitszentrum („centro de salud“) zu beantragen. Diese Karte verschafft Ihnen dann den Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien.
Siehe dazu meine Fachbeiträge:
Alles Wichtige zur SIP Karte in Spanien!
Wann habe ich Anspruch auf medizinische Versorgung in Spanien?
- Sie dürfen bei Gemeinderatswahlen aktiv wählen, wenn Sie sich in das Wählerregister eingetragen haben und Sie können sich einer Wahl stellen. Als EU-Bürger haben Sie bei Europawahlen und Kommunalwahlen das gleiche Wahlrecht wie spanische Staatsbürger. Allerdings müssen Sie gleichzeitig den Verzicht der Ausübung Ihres Wahlrechts in Ihrem Heimatland (Europawahl/Kommunalwahl) erklären. Dies kann direkt bei der Anmeldung oder bis spätestens ein paar Monate vor der jeweiligen Wahl erfolgen.
- Sie haben Anspruch auf alle Sozialdienste der Gemeinde und dürfen die öffentlichen Gemeindeleistungen nützen
- Die Teilnahme an den Verwaltungsaufgaben der Gemeinde
- Das Mitwirken bei der Durchführung von kommunalen Zuständigkeiten mittels wirtschaftlicher oder persönlicher Leistungen
- Viele Gemeinden bieten Vergünstigungen und Sprachkurse für Residenten an. Gemeldete Einwohner der Balearen, Kanaren sowie Ceuta und Melilla bekommen z.B. Flug- und Fährtickets zwischen den Inseln und zum Festland stark vergünstigt. Dazu brauchen Sie aber auch die sog. Anmeldebescheinigung (“Certificado de Ciudadano de la Unión“).
Ferner ist die Anmeldung für die Gemeinde besonders wichtig, da auf Grundlage der gemeldeten Bevölkerungszahl Geldzuweisungen an die Gemeinde seitens des spanischen Zentralstaates und der Autonomieregionen erfolgen.
Infolgedessen führt Ihre Anmeldung zu einer besseren infrastrukturellen Ausstattung (Verkehr, Schule, Kultur, Sicherheit/Polizei, Gesundheitsversorgung, etc.), von denen Sie wiederum profitieren.
Einer der wichtigsten Gründe für die Eintragung in das Melderegister ist, dass die besagte Eintragung der Nachweis der „Verwurzelung“ ist, was für das Erlangen bestimmter Papiere notwendig ist. Wie für das Recht auf Gemeindeleistungen und wie auf Sozialhilfe.
Was ist die Voraussetzung für die Anmeldung?
Für die Durchführung der Anmeldung müssen Sie die Nutzung eines Wohnsitzes in Spanien nachweisen. Der Wohnsitz muss nicht Ihr Eigentum sein. Er kann zur Miete oder auch die Unterkunft von Familienangehörigen oder Bekannten sein.
Auch unzulängliche Wohnverhältnisse (wie Baracken, Wohnwagen, Höhlen, und das totale Fehlen von Dach) können oder sollen als gültige Wohnsitze im Melderegister aufscheinen.
Wann muss ich meinen Wohnsitz in Spanien anmelden?
Gesetzlich ist keine genaue Frist festgelegt.
Während der ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts in Spanien können Sie sich anmelden, müssen aber nicht.
Nach Ablauf von 3 Monaten hingegen besteht die Verpflichtung zur Anmeldung.
Tipp: Es ist zu empfehlen, die Anmeldung kurz nach der Ankunft in Spanien durchzuführen, sobald Sie einen Wohnsitz haben und Sie vorhaben sich in Spanien niederzulassen
Wo muss ich mich anmelden (zuständige Behörde)?
Die Eintragung erfolgt beim Gemeindeamt („Ayuntamiento“), wo Sie wohnen.
Was kostet die Anmeldung?
Grundsätzlich fallen keine Kosten an. Doch manche Gemeinden verlangen eine Gebühr für die Ausstellung der Meldebestätigung. Ich musste zum Beispiel einmal 3,- € für dieses Dokument bezahlen.
Muss ich einen Termin bei der Gemeinde vereinbaren?
Im Allgemeinen nicht. Bei größeren Stadtgemeinden wie Madrid kann ein Termin notwendig sein.
Tipp: Informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen Gemeinde oder fragen Sie vor Ort nach
Welche Unterlagen muss ich vorlegen (erforderliche Dokumente)?
1) Antragsformular (individuell oder gemeinsam): „Hoja padronal“
Vorschriftsmäßig ausgefüllt und unterschrieben von allen volljährigen Erwachsenen, die in diesem aufscheinen. Das Formular finden Sie meist auf der Website der Gemeinde oder es wird Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt.
2) Nachweis über die Identität:
- EU-Bürger:
- wenn vorhanden: die Residencia („ Certificado de Inscripción en el Registro Central de Extranjeros“) zusammen mit dem Reisepass oder Personalausweis oder
- Reisepass oder Personalausweis (Kopie und Original)
- Nicht-EU-Bürger:
- wenn vorhanden: „Tarjeta de identidad de extranjero“ oder
- Reisepass (Kopie und Original)
- Im Fall von Kindern (Minderjährige unter 15 Jahre):
- in Spanien geboren:
- bis 3 Monate alt: das Familienbuch („libro de familia“) oder die Geburtsurkunde
- nach 3 Monaten: wie erwachsene Ausländer – Reisepass oder Personalausweis
- nicht in Spanien geboren: wie erwachsene Ausländer – Reisepass oder Personalausweis
- im Fall der Vertretung: eine Vollmacht zur Anmeldung und Kopie eines gültigen Identitätsausweises des Vollmachtgebers
Hinweis: Die spanischen Behörden bevorzugen in erster Linie gültige Dokumente, die von den spanischen Behörden ausgestellt wurden (wie die erwähnte Anmeldebescheinigung). Aber ein Reisepass oder Personalausweis reicht hier als Identitätsausweis vollkommen aus.
3) Nachweis über die Nutzung einer Wohnung in der Gemeinde:
A) Normalfall (wenn niemand in der Wohnung gemeldet ist):
Vorlage irgendein der folgender Dokumente:
- Bei Wohnung zur Miete:
- gültigen Mietvertrag (zusammen mit der letzten Zahlungsbestätigung der Miete – meist erforderlich bei Verlängerung des Vertrages) und Kopie der DNI (Identitätsausweis) des Vermieters bei natürlichen Personen oder der CIF bei juristischen Personen (Hinweis: diese Kopie wird nicht immer verlangt. Ich habe sie nie gebraucht) oder
- Unterschrift des Eigentümers der Wohnung im Antragsformular und Kopie des Identitätsausweises des Eigentümers und irgendeinen Nachweis über das Eigentum. Mit der Unterschrift genehmigt der Eigentümer die Eintragung des Wohnsitzes und Ihre Anmeldung in der Wohnung.
- Bei Eigentum:
- notariellen Kaufvertrag („escritura„) oder die Zahlungsbestätigung der Grundsteuer(„Impuesto sobre Bienes Inmuebles“- IBI) oder Grundbucheintrag oder
- Aktuellen Vertrag oder die letzte Rechnung eines Versorgungsunternehmens (Wasser, Strom, Gas, Festnetztelefon, etc.), aus dem sowohl der Inhaber und das Wohnobjekt der Anmeldung als auch die Wohnadresse der Versorgung hervorgeht. Bei Fehlen der Aktualität des Vertrages sollten Sie eine letzte Rechnung vorlegen.
B) Sonderfall:
Wenn jemand bereits in der Wohnung angemeldet ist, genügt die Unterschrift der bereits in der Wohnung angemeldeten erwachsenen Person in dem Antragsformular („Hoja padronal“) und die Kopie seines Identitätsausweises als Nachweis der Wohnung. Mit der Unterschrift genehmigt er die Anmeldung in der Wohnung.
Hinweis: Erkundigen Sie sich auf der Webseite der Gemeinde oder fragen Sie direkt beim Gemeindeamt nach, welche Unterlagen Sie genau für die Anmeldung brauchen. Denn die Anforderungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Tipp: Immer Kopien aller Dokumente/Unterlagen anfertigen und beilegen. Die Originale bei Vorlage des Antrages als Bestätigung vorzeigen.
Oftmals fertigen die Behörden Kopien an. Aber manchmal auch nicht. Mir ist es schon passiert, dass ich wiederkommen musste, weil ich keine Kopie dabei hatte.
Tipp: Dokumente mit Ablaufdatum, wie vor allem die Identitätsausweise, auf Gültigkeit und Aktualität prüfen.
Folgende Daten müssen Sie im Antragsformular angeben:
Name und Nachnamen |
Geschlecht |
Wohnsitz |
Nationalität |
Geburtsort und Geburtsdatum |
Nummer vom Reisepass oder Personalausweis |
Offizieller Schulabschluss, Berufsabschluss, Akademischer Abschluss, etc. Geben Sie den höchsten Ausbildungsabschluss an. |
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Ausstellung der Meldebescheinigung kann bis zu maximal 3 Monate ab Beantragung dauern.
Doch üblicherweise geht es viel schneller. Es kann sein, dass Sie die Bescheinigung sofort erhalten oder nur ein paar Tage warten müssen.
Hinweis: Die Gemeindeverwaltung kann durch weitere Maßnahmen überprüfen (wie z.B. durch Inspektion der Wohnung durch die Polizei oder eines Gemeindebediensteten), ob Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnen, bevor Sie in das Melderegister eingetragen werden.
Welches Dokument stellt die Gemeinde aus?
Das Rathaus/Gemeindeamt stellt entweder die „Volante de Empadronamiento“ oder die „Certificado de Empadronamiento“ als Meldebescheinigung zur Vorlage bei diversen Behördengängen aus. Die Ausstellung erfolgt bei Bedarf oder manchmal auch automatisch. Abhängig von der Gemeinde. Art. 61 Real Decreto 1690/1986
Tipp: Lassen Sie sich immer eine Meldebestätigung ausstellen. Sie sollten sie bei allen Behördengängen dabei haben. Sicher ist sicher.
„Volante de empadronamiento“
Dieses Dokument gilt als einfacher Nachweis Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde. Es hat reinen informativen Charakter und Sie brauchen es für Verwaltungshandlungen, bei denen kein strenger Nachweis notwendig ist, wie für den Antrag der „Tarjeta sanitaria“ (Krankenversicherungskarte), bei schulischen Unterstützungen, sozialen Dienstleistungen, Beförderungsgebühren, etc.
Dieses Dokument reicht grundsätzlich für die meisten Formalitäten aus. Ich habe bis jetzt noch nie das folgende Dokument gebraucht:
„Certificado de empadronamiento“
Dieses Dokument wird von Gerichtshöfen, Ausländerbehörden, etc. für den Nachweis Ihrer Anmeldung gefordert.
Diese Bestätigung muss die handschriftliche Unterschrift des Sekretärs und des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters aufweisen. Ihre Ausstellung dauert daher auch länger.
Hinweis: Die Anmeldung des Wohnsitzes oder die Beantragung dieser Dokumente kann manchmal auch elektronisch via Internet auf der jeweiligen Webseite der Gemeinde erfolgen. Dafür brauchen Sie aber eine sog. elektronische Bescheinigung („certificado electrónico oder digital“).
Was muss ich bei einem Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde tun?
Sie müssen nur die Anmeldung in der Gemeinde, wo die neue Wohnung ist, beantragen. Die neue Gemeinde wird innerhalb der ersten 10 Tagen des Folgemonats die alte Gemeinde benachrichtigen, um die Abmeldung durchzuführen. Das bedeutet, sie müssen sich nicht bei der früheren Gemeinde abmelden. Art. 70 Real Decreto 1690/1986
Kann ich meinen Wohnsitz in Spanien anmelden, obwohl ich keine Residencia habe?
Ja. Wenn Sie sich in einer illegalen Situation in Spanien befinden (weil Sie keine legale „Residencia“ haben), müssen Sie keine Angst haben, sich anzumelden. Das Gemeindeamt ist nicht befugt, irgendeine Kontrolle über die Legalität oder Illegalität des Aufenthalts von Personen in Spanien durchzuführen.
Das Gemeindeamt führt nur eine Registrierung „El padrón”, von den Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen, aus und bestätigt die Situation, in der sie sich befinden.
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Zusammenfassung – Infografik
Grundsätzlich ist die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Gemeinde eine einfache Formalität. Ich benötigte immer nur den Reisepass und einen aktuellen Mietvertrag. Ferner brauchte ich keinen Termin und hatte auch keine Wartezeiten. Die Meldebescheinigung „Volante de empadronamieto“ wurde mir von einer Gemeinde automatisch und sofort vor Ort ausgestellt. Das Antragsformular wurde sogar vom Beamten ausgefüllt. Aber das liegt vielleicht auch daran, dass ich bisher immer nur in kleinen Gemeinden gewohnt habe.

Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Überblick und mehr Zeit.
Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar oder eine Nachricht von Ihnen freuen.
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Guten Tag,
ich war soeben auf Mallorca in Campos um mich dort anzumelden. Hier sagte man mir, dass ich zusätzlich zu den von ihnen beschriebenen Unterlagen eine grüne Residencia Karte benötige. Ohne diese geht keine Anmeldung.
Aber ich muss mich doch nach 3 Monaten anmelden?
Kennen sie so etwas? Was tun?
Gruß
Klaus
Guten Tag, ja ich habe schon gehört, dass einige Gemeinden so vorgehen. Obwohl die Residencia gesetzlich als Unterlage nicht vorgeschrieben ist. Sie kann auf das Gesetz verweisen oder die gewünschte Residencia vorlegen. LG mag wilhelm
Sehr geehrter Herr Habellöcker,
ich bin ein großer Fan Ihrer stets sehr fundierten Beiträge, und wann immer mir als deutscher Residentin in Andalusien etwas rechtlich unklar ist, sind diese immer meine erste Wahl.
Heute nun bin ich beim Lesen eines Zeitungsartikels auf einen Hinweis gestoßen, der mich etwas irritiert. Dort hieß es nämlich, dass man als ausländischer Resident seine Eintragung im padron der Wohnsitzgemeinde alle 5 Jahre erneuern müsse.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen könnten, ob das so zutreffend ist, denn bei meiner Meldung, die bereits 2019 erfolgte, gab es eigentlich keinen Hinweis darauf.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Birgit Müller
Hola und guten Tag. Freut mich sehr, dass Sie meine Fachbeiträge bevorzugen. Die Eintragung bei der Gemeinde selbst ist grundsätzlich an keine Frist gebunden und daher auch nicht zu erneuern. Die Bestätigung der Eintragung (“empadronamiento”) ist aber in der Regel nur drei Monate gültig. Das bedeutet, dass eine ältere Bestätigung bei der Vorlage bei einer Behörde grundsätzlich nicht akzeptiert wird. LG mag wilhelm
Sehr geehrter Herr Habellöcker,
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. So war bislang auch mein Wissensstand.
Ich war auf dieses Problem gestoßen, da ich mich über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Teilnahme an den im Mai bevorstehenden Kommunalwahlen in Andalusien informiert hatte. Die Zeitung CostaNachrichten nannte in ihrem Artikel “Wählen in Spanien 2023 – Wie können Deutsche teilnehmen?” ( https://www.costanachrichten.com/service/residenten-ratgeber/wahlen-spanien-2023-wie-koennen-deutsche-teilnehmen-fristen-wahlrecht-wahlwille-91949821.html) als eine der Voraussetzungen den Eintrag in den padron der Gemeinde und schrieb in diesem Zusammenhang zu meiner Überraschung:”Eintragung im Einwohnerregister (Padrón) der Gemeinde. Vorsicht, diesen Eintrag muss man als Resident alle fünf Jahre und als Nicht-Resident alle zwei Jahre erneuern!”
Da ich von einer solchen wiederkehrenden Erneuerungspflicht noch nie gehört hatte, habe ich versucht herauszufinden, ob evtl einzelne Rathäuser entsprechende Regelungen in ihren Veröffentlichungen im Internet verbreiten.
Dabei bin ich u.a. auf die Veröffentlichung “Einwohnermeldeamt” der Diputacion de Alicante im Internet gestoßen, in der es u.a. heißt: “Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und derjenigen, die nicht zu diesen Ländern gehören, aber über eine Aufenthaltskarte der Gemeinschaft verfügen (Familienangehörige von Gemeinschaftsbürgern), sowie Bürger mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen in diesen Fällen ihre Eintragung in das Einwohnerverzeichnis bestätigen:
– Wenn sie nicht im Ausländerzentralregister eingetragen sind und die letzte Eintragung mehr als 2 Jahre zurückliegt.
– Die Eintragungsbescheinigung im Ausländerzentralregister vor mehr als 5 Jahren ausgestellt wurde.
– Wenn sie im Ausländerzentralregister eingetragen sind und die letzte Eintragung mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Im Falle, dass die Aufenthaltsbestätigung nicht formalisiert wird, wird ein Prozess der Abmeldung bei des Einwohnermeldeamt eingeleitet.”
Eine Internetveröffentlichung mit dem Titel “Einwohnermeldeamt ” des Ayuntamiento de Malaga beinhaltet den Passus:
“Die Ausländer aus der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder mit einer Aufenthaltserlaubnis für EU-Ausländer oder einer dauerhaften Wohnsitzgenehmigung müssen ihren Eintrag in das kommunale Einwohnermeldeamt entweder innerhalb von fünf oder von zwei Jahren bestätigen, je nachdem, ob Sie im Ausländerzentralregister eingetragen sind, Änderungen im Einwohnermeldeamt vorgenommen haben oder ihren Wunsch, den genannten Eintrag zu bestätigen, nicht geäußert haben.” Anschließend wird in dieser Veröffentlichung des Ayuntamiento das Verfahren inklusive der erforderlichen Unterlagen beschrieben. Der Abschnitt schließt dann mit dem Satz:
“Wird der Eintrag nicht bestätigt, leitet die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem nationalen Statistikamt die entsprechenden Maßnahmen für eine offizielle Abmeldung aus dem Register ein. Mit dem Abmeldedatum erlöschen alle evtl. Ansprüche aus der Registrierung. Das kann negative Auswirkungen auf die Bearbeitung von Unterstützungsleistungen und viele andere Verwaltungsangelegenheiten auch im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstleistungen, für die Bescheinigungen und Nachweise des Einwohnermeldeamts erforderlich sind, zur Folge haben. In diesem Fall ist nur eine neue Anmeldung möglich. Für sie ist ein erneutes Einreichen aller für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt erforderlichen Unterlagen notwendig.”
Unser eigenes Ayuntamiento hat zu diesem Thema nichts veröffentlicht. Eine Dame aus der Provinz Huelva erklärte in einem Forum, ihr Rathaus hänge regelmäßig die Namen der ausländischen Residenten aus, die nach 5 Jahren zur Bestätigung im Einwohnermeldeamt erscheinen sollten. Rechtsgrundlagen zu dieser angeblichen regelmäßigen Bestätigungspflicht konnte ich bislang nirgends ersehen.
Daher war ich nun irritiert, zumal da wir im kommenden Jahr genau 5 Jahre Residenten in Andalusien sein werden.
Viele Grüße, Birgit Müller
Sehr geehrte Frau Müller, vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Diese Regelungen gibt es bei einigen Gemeinden. Bei bestimmten Ausländern (wie EU-Bürgern) wird zur Kontrolle und Aktualisierung der gemeindlichen Melderegister der Wohnsitz regelmäßig überprüft. Diese Überprüfungen werden alle 2 oder 5 Jahre durchgeführt (je nach Eintragung im Zentralen Ausländerregister, wie erwähnt). Wobei es jedoch der jeweiligen Gemeindeverwaltung obliegt, wie bzw. bei welchen Ausländern sie diese Überprüfung durchführt. Eine allgemeine Verpflichtung zur Erneuerung der Eintragung gibt es nicht. Nähere Informationen diesbezüglich kann man nur bei der jeweiligen Gemeinde erfahren. LG mag wilhelm
Vielen herzlichen Dank für die Information. Dann werde ich vor Ablauf der 5 Jahre einfach mal bei unserem Ayuntaniento nachfragen, wie es dort gehandhabt wird.
inzwischen ist es mir übrigens auch gelungen, die Rechtsgrundlage aufzufinden (dort unter Punkt 7), vielleicht auch für andere Residenten ganz interessant:
https://www.boe.es/eli/es/res/2020/04/29/(5)/con
Viele Grüße und noch frohe Ostern,
Birgit Müller
ich danke Ihnen herzlichst für die Information. LG mag wilhelm
Guten Tag Herr Wilhelm
Ich bin Schweizer im Erasmus in Barcelona und überschreite die 90 nur knapp mit 109 Tagen.
Noch habe ich mich nicht angemeldet, kann es zu rechtlichen Problemen oder ähnlichem führen sollte ich komplett auf die Anmeldung verzichten?
vielen Dank für die Auskunft
Hola, das liegt im Ermessen der Behörde. Rein rechtlich wäre es möglich. LG
Nachtrag: Also, ich meine, 2 x 90 Tage in Spanien ohne Anmeldung bei den spanischen Behörden … Sorry und danke … LG
Hola, solange Sie sich nicht länger als 3 Monate in Spanien aufhalten, müssen Sie sich bei der spanischen Behörde nicht anmelden. LG mag wilhelm
Hallo, lieber Wilhelm Habellöcker! Eine kleine Frage – trotz aller wunderbaren Informationen auf Ihren Seiten: Ist es mir als EU-Bürgerin erlaubt, 2 x 90 Tage (also mit Unterbrechung) übers Jahr verteilt in Spanien zu sein? Eine kurze Rückmeldung wäre klasse … LG Corinna
Danke für die leicht verständlichen Informationen. Ich werde mich nun das erste Mal für länger als 3 Monate in Spanien, Furteventura aufhalten. Wenn ich alles richtig machen will, muss ich mich also bei der Gemeinde anmelden. Da ich eine Wohnung dort besitze und nicht mehr arbeite, habe ich vor mich häufiger für länger dort aufzuhalten. Meine Frage ist nun, muss ich mich wenn ich z.B. nach ca. 5 Monaten nach Deutschland zurück gehe wieder abmelden und dann bei meinem nächsten Aufenthalt, der länger als 3 Monate andauert, wieder anmelden oder kann ich einfach gemeldet bleiben?
Herzliche Grüße
Karola Ruben
Hola, in diesem Fall können Sie angemeldet bleiben. LG mag wilhelm
“Es ist zu empfehlen, die Anmeldung kurz nach der Ankunft in Spanien durchzuführen, sobald Sie einen Wohnsitz haben und Sie vorhaben sich in Spanien niederzulassen”
Hola, zu folgendem Satz aus dem Beitrag habe ich eine Frage wegen möglicher unnötiger Steuerpflicht.
Variante 1: Im November 2022 zieht Person X nach Spanien und meldet direkt im November den Wohnsitz an(Freiberuflich kein Einkommen aus Spanien) . Besteuern dann die Spanier schon ab 2022? Macht ja keinen Sinn, wenn man vorher nicht oder nur kurz als Tourist dort gewesen ist.
Variante 2: Umzug November 2022. Aber Anmeldung (auch die NIE) erst ab Januar oder Februar 2023 und somit gibt es wegen 2022 keine Steuerdisskussionen?
LG
Martin
Guten Tag. Mit der Wohnsitzanmeldung begründet man keine Steuerplicht in Spanien. Sie ist nur ein Indiz dafür. Die Steuerpflicht in Spanien entsteht mit dem gewöhnlichen Aufenthalt dort. LG mag wilhelm
Ich hatte hier in Spanien bisher “VOLANTE DE EMPAPDRONAMIENTO COLECTIVO und jetzt habe eine
VOLANTE NEGATIVO COLECTIVO bekommen,
Was bedeutet dies?
Ein Volante negativo wird grundsätzlich für Personen ausgestellt, die nicht mehr in der Gemeinde gemeldet sind.
Hola, von 2005 bis 2010 auf Mallorca gelebt. Dann in Hamburg. Meine Tarjeta de Residencia/NIE ist 2010 abgelaufen der NIE bleibt aber deselbe für immer. Bin Deutsche/argentinisch Staatbürger. Möchte mein Führerschein in Mallorca machen (wegen MPU Pflicht in DEU) Dafür brauche ich erstmal ein Empadronamiento und Residencia (nochmal) Ich weiß nicht was ich am bestens machen soll. Sie haben bestimmt eine Lösung. Bitte um ihre Rat. Vielen vielen Dank!
Victor Gomez
Hola, Sie müssen nochmals eine neue Residencia beantragen. Dabei ändert sich Ihre NIE nicht. Sie bleibt dieselbe. LG mag wilhelm
Hallo Herr Wilhelm,
ich habe lediglich eine kurze Frage zur Abnmeldebestätigung für Ausländer (“Residencia”).
Offenbar hat mein Makler diese bei Kauf meiner Wohnung in 2014 beantragt. Ich habe ein Dokument, in dem folgendes notiert ist:
“Certifica: Que al cuidadano extranjero que a continuacion se indica, le ha sido asignadoan el Registro Central de Extranjeros de la DirectionGeneral de la Policia, el Numero de identidad de Extranjero….”.
Folgende kurze Fragen:
1. Ich nehme an, dass das oben beschriebene Dokument die “Residencia” ist – richtig ?
2. Ist die “Residencia” befristet und muss nach gewissen Perioden erneuert werden ?
3. Wie beantrage ich die Residencia für meine 18-jährige Tochter ?
Vioelen Dank im Voraus und beste Grüße,
Olaf Poenisch
Hola, bei dem von Ihnen genannten Dokument handelt es sich um die Zuweisung der NIE-Nummer und nicht um die Residencia. Wenn wissen wollen, wie Sie die Residencia Ihrer Tochter beantragen, dann nehmen Sie bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hola
Ist es möglich, dass Gemeinden die Wohnsitz Anmeldung ablehnen?
Ich befinde mich auf Mallorca und es wurde abgelehnt.
Macht es Sinn sich aus Deutschland abzumelden, dort Steuerpflichtig zu bleiben und sich hier anzumelden, falls es doch gelänge?
mit freundlichen Grüßen
Hola, grundsätzlich ist das möglich. Sie sind aber verpflichtet, Ihren Wohnsitz in Spanien anzumelden, wenn Sie sich dort ein bestimmte Zeit aufhalten. Das ist kein Wahlrecht. Ob es Sinn macht, sich in Deutschland abzumelden, kann ich so nicht sagen. Das hängt von von den Umständen und Wünschen ab. LG mag wilhelm
Hallo,
ich habe folgende Situation:
Ich bin spanischer Staatsbürger und habe meinen Wohnsitz in Deutschland. Lebe hier von Geburt an. Nun möchte ich eine Wohnung in Spanien mieten damit ich das ganze Jahr pendeln kann. Ich werde mich pro Jahr nicht länger als 6 Monate in Spanien aufhalten wegen Steuern etc.
Meine Frage ist nun, wenn ich die Wohnung in Spanien miete, ist es dann eine Zweitwohnung? Muss ich mich entsprechend bei der Gemeinde anmelden? Geht es überhaupt, dass ich in Deutschland meinen Hauptwohnsitz habe und in Spanien Zweitwohnsitz? und … benötige ich als Spanier die N.I.E.?
Lieben Gruß
Mario
Hola. Für persönliche Anfragen in diesem Umfang nehmen Sie bitte mein Hilfsangebot in Anspruch. Dort werde ich gerne all Ihre Fragen kompetent und verständlich beantworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hallo Herr Wihelm!
Meine Ehefrau und ich leben jedes Jahr vier bis fünf Monate auf Teneriffa. Wir sollen im Dezember/Januar eine Auffrischungs- oder Boosterimpfung erhalten. In Deutschland sind wir zweimal geimpft. Eine Impfung ist hier jedoch nur mit einer Anmeldung möglich. Wir besitzen N.I.E. und einen gültigen Mietvertrag. Im Rathaus von Adeje wollte man und auch nur als Residenten anmelden. Wir hatten es zweimal versucht, uns wurde aber erklärt, dass wir dann in Deutschland abgemeldet würden. Wir möchten in Deutschland gemeldet bleiben und weiter steuerpflichtig sein.
Wie müssen wir uns verhalten?
MfG Rainer und Sabine Kersten
Hola, man kann in der EU mehrere Wohnsitze haben. Ein Abmeldung in Deutschland ist daher für eine Anmeldung in Spanien rein gesetzlich nicht erforderlich. Sie können sich an eine vorgesetzte Person im Rathaus wenden und sich auf das Gesetz berufen. LG mag wilhelm
Hola
wir wollten für den Kauf eines PKW die Meldebescheinigung empadronamieto in Llucmajor (Mallorca) beantragen. Man verlangt aber vorab die Residencia, obwohl wir diese aktuell noch nicht beantragen können(Firma in D und Hauptwohnsitz). Gibt es eine Möglichkeit trotzdem die empadronamieto zu erha6(wir haben Eigentum in der Gemeinde)?
Danke und Gruß
Jürgen Wienströer
Hola, die Residencia ist für die Beantragung der Meldebescheinigung bei der Gemeinde gesetzlich nicht erforderlich. Wenn der Gemeindebedienstete sie trotzdem verlangt, dann tut er das unwissend oder willkürlich. Haben Sie ein Eigentum in der Gemeinde, dann erfüllen Sie auch die Voraussetzung für die Wohnsitzanmeldung. Ich würde die betreffende Person auf die gesetzliche Situation hinweisen oder mich an eine vorgesetzte Person wenden. LG mag wilhelm
Guten Tag, ich habe eine Wohnung in Spanien gekauft (Las Palmas) und beabsichtige für 5 Monate in Spanien verbringen. Ich möchte Steuerpflichtig in Deutschland bleiben, werde ich mich auch in Spanien für 5 Monate anmelden (N.I.E besitze ich schon). Bekommt man mit dem Anmeldebescheinigung (empadronamiento ) auch Vergünstigungen für Fahrten zwischen den Insel ohne Residenten Status?
Vielen Dank im Voraus
Romualda
Hola, grundsätzlich nicht. In der Regel brauchen Sie die Residencia dafür. LG mag wilhelm
Wird es auch an Krankenkassen, Behörden pp. mitgeteilt das ich mich hier Angemeldet habe.
Grundsätzlich erfolgt keine Mitteilung
Wenn ich mich in Spanien nur im Rathaus anmelde wird es dann nach Deutschland zum Einwohnermelde Amt gemeldet.
Nein, in der Regel nicht.
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Antwort.
D.H. Wenn wir in Spanien angemeldet sind, können wir trotzdem auch in Deutschland
angemeldet bleiben? Oder müssen wir uns abmelden?
Mit Freundlichen Grüssen
Hola, Sie können in D angemeldet bleiben. Lg
Guten Abend,
wenn wir in Spanien (Catalunya) uns anmelden (Residencia)
werden wir AUTOMATISCH in Deutschland abgemeldet?
Vielen Dank
Hola,
nein, Sie werden nicht automatisch in Deutschland abgemeldet. Lg
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Wie wirkt sich das denn auf die Steuerpflicht aus? Ich arbeite für einen deutschen Arbeitgeber vom Homeoffice in Spanien aus, muss ich dann in Spanien Steuern zahlen?
Viele Grüße, F.Flor
Vielen Dank für die Rückmeldung. Die Wohnsitzanmeldung für sich begründet keine Steuerpflicht in Spanien, sondern der gewöhnliche Aufenthalt. Wann Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien begründen, können Sie in meinem Fachbeitrag “Wann bin ich resident und in Spanien steuerpflichtig?” nachlesen. Liebe Grüße mag wilhelm
Guten Tag.
Ich bin gerade hier in Spanien und möchte mich hier melden damit ich hier in einem halben Jahr legal meinen Führerschein machen kann. Reicht diese Anmeldung dafür als Nachweis?
Liebe Grüße
Hola, als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien reicht es grundsätzlich aus. Doch Sie brauchen laut Gesetz auch die sog. Residencia (“Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión”), um den Führerschein in Spanien machen zu können. Liebe Grüße
Vielen Dank, sehr ausführlich
Gerne geschehen. Ich danke Ihnen für die Rückmeldung
Hola,
ein tolle Einführung zur Anmeldung,
werden in der kommenden Woche
die Anmeldung vornehmen.
Nach erfolgter Registrierung werden
wir uns melden.
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Kunzmann
Hola, schönen Dank. Viel Erfolg bei der Anmeldung und freue mich natürlich auf eine Rückmeldung. Lg magwilhelm