Todesfall in Spanien

Todesfall in Spanien – Was nun? Wer macht was?

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist generell für die Hinterbliebenen ein sehr tragisches und seelisch belastendes Ereignis.

Dennoch oder gerade deshalb ist es wichtig, die einzelnen Formalitäten zu kennen, um in der schwierigen Situation die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ferner ist zu bedenken, dass in dieser Angelegenheit, möglichst schnelles Handeln erforderlich ist.

Vor allem dann, wenn sich der Todesfall in Spanien, also im Ausland, ereignet, sollten die Angehörigen wissen, was genau zu tun ist.

Dieser Fachbeitrag hilft Ihnen daher, bei Fragen, wie: Was sind die ersten Schritte? Wer sind die Ansprechpartner? Welche Kosten fallen an? den Überblick zu bewahren und richtig vorzugehen.

Für das erfolgreiche Lernen der spanischen Sprache kann ich MosaLingua sehr empfehlen (Werbung):

MosaLingua

Das sind die erforderlichen Schritte bei einem Todesfall in Spanien:

  • Benachrichtigung/Rufen eines Arztes – für die Ausstellung des Totenscheines
  • Verständigung der Versicherungsgesellschaft bei vorhandener Versicherung für den Sterbefall in Spanien
  • Verständigung des Standesamtes in Spanien – für die Ausstellung der Sterbeurkunde und des Beerdigungsscheins
  • Verständigung der zuständigen diplomatischen Auslandsvertretung in Spanien
  • Beauftragung eines örtlichen Bestattungsunternehmen in Spanien und ggf. eines im Heimatland bei einer Überführung
  • Weitere Maßnahmen (wie Verträge kündigen, Erbschaftssteuer erklären)

Diese Schritte werden von den Hinterbliebenen ausgeführt oder von den Stellen (wie Versicherung, Auslandsvertretung, Bestattungsdienst), die für die Abwicklung des Sterbefalles einbezogen werden, übernommen.

Was sollte zu Beginn geklärt werden?

Gibt es ein Testament?

Ist nicht klar, ob ein Testament vorhanden ist oder wo es aufbewahrt wird, muss dieses von den Angehörigen sorgfältig gesucht werden.

Zusätzlich sollte eine Abfrage beim Zentralen Testamentsregister (“Registro de Actos de Última Voluntad”) erfolgen. 

Das Testament kann mögliche Wünsche bzw. Anordnungen zur Bestattung enthalten. Ferner ist es für die Nachlassabwicklung und Verteilung sehr wichtig.

Wenn das Original eines Testaments gefunden wird, ist dieses unverzüglich beim Nachlassgericht bzw. dem Notar zur Protokollierung abzugeben. 

Wurde eine Versicherung für den Sterbefall abgeschlossen?

Viele Verstorbene verfügen über entsprechende Versicherungen, die auch für das Ausland Gültigkeit besitzen.

Liegt eine Versicherung für den Todesfall in Spanien vor, dann sollten Sie umgehend die zuständige Versicherungsgesellschaft verständigen.

In diesem Fall beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen und kümmert sich um die weiteren Formalitäten.

Die Angehörigen müssen jedoch der Versicherung ihre Wünsche betreffend einer Überführung bzw. Bestattung mitteilen und den Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer klären.

Hier finden Sie eine geeignete Versicherung für den Sterbefall, die sich für Sie um die erforderlichen Angelegenheiten in Spanien kümmert (persönliche Betreuung in Deutsch):

AXA Versicherung
Werbung

Die Internationale Versicherung für all Ihre Bedürfnisse

Altersvorsorge & Existenz (wie Lebens- und Unfallsversicherung)
Haftpflichtversicherungen (wie für Hunde, verpflichtend in ganz Spanien)
Versicherungen für Haus & Wohnung
Fahrzeugversicherungen für alle Kraftfahrzeuge

Was sind die ersten Schritte?

Arzt rufen und Totenschein ausstellen

Wenn die Person zu Hause verstirbt, muss zuerst ein Rettungsdienst gerufen werden.

Das erfolgt unter der Notrufnummer 112 oder 061.

Bei Verdacht auf eine nicht natürliche Todesursache muss zudem die Polizei informiert werden.

Ein approbierter Arzt stellt dann den Totenschein („certificado médico de defunción“ – CMD) aus und vermerkt darin den Eintritt, das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Todes.

Eine gewünschte Einäscherung sollte dem Arzt zur Eintragung im Totenschein mitgeteilt werden.

Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus ein, kümmern sich die dortigen Ärzte automatisch um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Das CMD ist das offizielle Dokument zur Bestätigung des Todes.

Es ist sehr wichtig, da es innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod dem örtlich zuständigen Standesamt zur Registrierung vorzulegen ist.

Bestattungsunternehmen beauftragen

Auch in Spanien werden Sterbefälle über Bestattungsinstitute abgewickelt.

Nach Ausstellung des Totenscheins sollte daher ein Bestattungsunternehmen angerufen werden, um den Verstorbenen abzuholen.

Können Sie als Angehöriger auf keinen Versicherer zurückgreifen, müssen Sie das Bestattungsinstitut selber kontaktieren und den Auftrag zur Abwicklung der Bestattung erteilen.

Sie können teilweise zwischen öffentlichen Bestattungsdiensten (“Empresa Funeraria Municipal”) oder privaten Anbietern wählen. Es ist ratsam, gleich am Telefon nach den Kosten zu fragen.

Örtlich ansässige Bestattungsinstitute in Spanien können Sie unter Eingabe der Stichwörter „Funeraria“ (Bestattungsinstitut) und „Name der Stadt“ im Internet finden.

Was erledigt das Bestattungsunternehmen?

Die spanische Bestattungsgesellschaft kümmert sich in der Regel um die erforderlichen Aktionen wie:

  • Besorgung der Sterbeurkunde vom Standesamt
  • Information der zuständigen Auslandsvertretung
  • Übergabe der Leiche und Bestattung auf dem ausgewählten Friedhof
  • Auswahl des Sarges
  • Zeremonien
  • Bei Überführung: Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut im Heimatland und Abklärung der Transportmodalitäten

Für eine Überführung und Beisetzung in Heimatland muss zusätzlich ein dort ansässiges Bestattungsinstitut beauftragt werden.

Standesamt verständigen

Wer verständigt das Standesamt und was wird ausgestellt?

Das Standesamt (“registro civil”) kann von den Hinterbliebenen oder von einem lokalen Bestattungsunternehmen benachrichtigt werden.

Im Allgemeinen wird diese Formalität durch das Bestattungsinstitut im Namen der Angehörigen des Verstorbenen durchgeführt.

Am Standesamt werden dann auf Antrag die Sterbeurkunde (“Partida de Defunción”) und der Beerdigungsschein (“Licencia de enterramiento”) ausgestellt.

Nach Erhalt der Sterbeurkunde und Eintragung des Todes in das Register kann die Leiche begraben oder eingeäschert werden.

Bei der Sterbeurkunde soll darauf geachtet werden, dass eine internationale Sterbeurkunde ausgestellt wird, so dass später eine weitere Bestätigung oder Übersetzung mit zusätzlichen Kosten entbehrlich ist. 

Suchen Sie einen professionellen Übersetzungsdienst mit einem einfachen Bestellvorgang, zu wettbewerbsfähigen Preisen und mit einer kurzen Lieferfrist, dann bestellen Sie Ihre Übersetzungen direkt hier bei:

Translayte Übersetzung ausländische öffentliche Dokumente
Translayte Übersetzung ausländische öffentliche Dokumente
Werbung

Ist ein Bestattungsunternehmen mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt, werden automatisch mehrere Sterbeurkunden auf internationalem Formular erteilt und mit dem Sarg bzw. der Urne übersandt.

Bei einer Bestattung in Spanien werden die Sterbeurkunden in der Regel im Anschluss an die Beisetzung an die Familienangehörigen ausgehändigt bzw. postalisch ins Ausland versendet (sollten die Bestattung nicht in Spanien sein).

Für die Versendung ins Ausland sollte das Bestattungsunternehmen Ihre korrekten Kontaktdaten (Postanschrift) haben.

Die Zusendung kann mehrere Wochen dauern, je nachdem wie schnell die Sterbeurkunde von der zuständigen spanischen Behörde ausgestellt und an das Bestattungsunternehmen weitergeleitet wird.

Hat der Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit, sollte das Standesamt die zuständige Auslandsvertretung über den Todesfall in Spanien benachrichtigen.

Zuständige Auslandsvertretung kontaktieren

Wie können die Auslandsvertretungen helfen?

Es ist empfehlenswert, bei einem Todesfall in Spanien Kontakt zu der zuständigen diplomatischen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in Spanien aufzunehmen. Insbesondere natürlich dann, wenn die Hinterbliebenen selber in Spanien leben.

Welche Auslandsvertretung für Sie zuständig ist und wie Sie diese erreichen können, erfahren Sie hier auf Konsulate und Botschaften.

Die Auslandsvertretungen sind bestrebt, Angehörigen bei einem Sterbefall mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Der Konsularbeamte kann Sie unter anderem bei folgenden Angelegenheiten unterstützen bzw. beraten:

  • Über die Möglichkeiten und Kosten der Abwicklung einer Bestattung vor Ort oder Überführung ins Ausland
  • Nennung von örtlichen Bestattungsunternehmen
  • Benachrichtigung des zuständigen Standesamtes im Heimatland über den Todesfall in Spanien.
  • bei Formalitäten wie dem Erhalt einer Sterbeurkunde und des Erbscheins
  • bei der Sicherstellung des Nachlasses und seiner Übersendung in das Heimatland

Auch wenn die Unterstützung der Vertretungsbehörden nicht in Anspruch genommen wird, wären diese (vor allem die österreichische und Schweizer Vertretung) jedenfalls vom Todesfall in Spanien zu verständigen, um das Personenstandsregister anzupassen.

Dafür sind folgende Unterlagen zu übermitteln:

  • Todes- bzw. Sterbeurkunde
  • Ausweis (Pass oder Identitätskarte) zur Entwertung (dieser kann nach Entwertung auf Wunsch an die Familienangehörigen rückübermittelt werden)
  • Adresse und andere Kontaktdaten der Hinterbliebenen

Wie werden die Angehörigen im Ausland verständigt?

Wenn bei einem Todesfall in Spanien Ausländer betroffen sind, werden die zuständigen Auslandsvertretungen von der örtlichen Behörde (Standesamt oder Polizei) oder dem Krankenhaus informiert, um gegebenenfalls die Hinterbliebenen im Heimatland zu ermitteln.

Dafür setzt sich die Botschaft bzw. das Konsulat mit der zuständigen Behörde (z.B Polizei) im Heimatland in Verbindung, die dann die Todesnachricht vor Ort überbringt.

Werbung

Eine direkte telefonische Benachrichtigung der Angehörigen über den Tod durch den Konsularbeamten kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.

Wenn die Polizei dann bei den Angehörigen vorspricht, schlägt sie ihnen meist vor, so schnell wie möglich mit der Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen, um dieser die Wünsche hinsichtlich der Bestattung mitzuteilen und die Übernahme der Kosten zuzusichern.

Ist die Kostenübernahme geklärt, erledigen das Konsulat und der Bestatter alles weitere.

Bestattung vor Ort oder Überführung?

Die Angehörigen müssen sich entscheiden, ob sie eine Überführung in Ihr Heimatland oder eine Bestattung vor Ort in Spanien wollen.

Diese Entscheidung sollte wegen besonderer klimatischer Bedingungen, gesetzlicher Bestimmungen oder Bestattungsgebräuche vor Ort möglichst sehr schnell getroffen werden.

Sie können diesbezüglich auch Kostenvoranschläge für die diversen Modalitäten verlangen.

In Spanien gibt es die Möglichkeit einer

  • Erdbestattung,
  • Einäscherung mit Beisetzung der Urne oder
  • Einäscherung mit anschließender Seebestattung

Im Falle einer Erdbestattung wird der Beerdigungsschein der Friedhofsverwaltung übergeben.

Bei einer Feuerbestattung erhält das Krematorium dieses Bescheinigung. Die Hinterbliebenen bekommen neben der Urne eine Kopie des Beerdigungsscheines und eine Bescheinigung über die erfolgte Einäscherung.

Ebenso kann der Leichnam oder die Urne in das Heimatland überführt werden.

Eine Überführung erfolgt in der Regel auf dem Luftweg.

Bei einer Überführung müssen die Angehörigen auch ein Bestattungsunternehmen vor Ort im Heimatland beauftragen, welches den Leichnam oder die Urne am Flughafen abholt und alles weitere organisiert.

Die Vorbereitung bis zur Überführung nimmt je nach Provinz/Standesamt bis zu 10 Tage in Anspruch. Ein Bestattungstermin im Heimatland sollte daher erst dann anberaumt werden, wenn das beauftragte spanische Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat

Der Konsularbeamte kann den Angehörigen Hilfestellung bei der Heimführung des Leichnams leisten.

Ein Leichenpass oder eine Urnenbescheinigung ist grundsätzlich nicht erforderlich, soweit eine Überführung von Spanien in das EU-Ausland gewünscht ist.

Doch die rechtlichen Regelungen im Hinblick auf die Überführung können abweichen. Es ist daher ratsam, sich vorab diesbezüglich zu erkundigen, wenn Sie eine Überführung planen.

Auf den Kanarischen Inseln ist z.B. aufgrund der zollrechtlichen Sonderstellung ein Leichenpass nach wie vor zwingend vorgeschrieben.

Wie teuer ist eine Beerdigung in Spanien?

Bei einem Todesfall in Spanien wird empfohlen, vor Auftragserteilung an ein Bestattungsinstitut von diesem einen detaillierten Kostenvoranschlag zu verlangen und eventuell Vergleichsangebote von anderen Bestattungsinstituten einzuholen.

Während die öffentlichen Unternehmen nach einem festen Preiskatalog arbeiten, legen die privaten Anbieter die Gebühren für die Leistungen selbst fest.

Die Höhe der entstehenden Kosten hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls bzw. den diversen Modalitäten ab:

  • lokale Beisetzung in Spanien (Sarg oder Urne) oder
  • Sargüberführung oder Einäscherung und Urnenüberführung zur Beerdigung im Heimatland

Es ist in jedem Fall mit Gesamtkosten von mehreren Tausend Euro zu rechnen.

Bei einer Einäscherung (“incineración”) mit anschließender Beisetzung der Urne (“urna”) oder einer Bestattung im Sarg (“ataúd”) in Spanien gibt es je nach gewünschtem Modell große Preisunterschiede.

Ferne fallen je nach Vorlieben noch zusätzliche Kosten für den Stellplatz der Urne bzw. die Aufbewahrung des Sarges; Blumenschmuck; Trauerfeier in der jeweiligen Kirche an.

Die Gesamtkosten einer Bestattung in Spanien liegen bei mind. 1.800,- €.

Wie viel kostet eine Überführung?

Eine Überführung (“traslado”) des Leichnams ist mit hohen Kosten verbunden. Je nach Zielort und den vorhandenen Flügen können die Preise stark abweichen.

Eine Sargüberführung kann bis zu 5.000,- € und eine Einäscherung mit anschließender Überführung der Urne bis zu 3.000,- € kosten. Dazu kommen noch die Kosten für das Begräbnis in Heimatland.

Sobald Sie sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden haben, benötigt dieses eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung.

Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen, außer es besteht eine Versicherung für den Todesfall in Spanien.

Es ist daher sehr wichtig ist zu klären, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz für den Fall des Todes besteht.

In diesem Fall übernimmt die Versicherung die vereinbarten Leistungen (Kosten der Bestattung oder einer Überführung) zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen.

Die Abwicklung und Bezahlung erfolgt direkt zwischen den Angehörigen bzw. der Versicherung und dem Bestattungsinstitut.

Die Auslandsvertretungen übernehmen grundsätzlich keine Kosten diesbezüglich. Eine Verauslagung von Überführungs- oder Bestattungskosten aus öffentlichen Mitteln ist nicht möglich.

Welche weiteren Maßnahmen sind noch zu erledigen?

Verträge und Bankkonten kündigen

Gibt es Versicherungen (wie Lebens- und Unfallversicherung) des Verstorbenen, dann sollten diese möglichst schnell von dessen Ableben unterrichtet werden. Nicht mehr benötigte Versicherungen (wie die KFZ-Versicherung) sind unverzüglich zu kündigen.

Verträge (wie Mietverträge), deren Rechte und Pflichten auf die Erben übergehen, können fortgesetzt oder sollten beendet werden.

Des Weiteren sollten die Banken über den Tod informiert und alle laufenden Zahlungen des Kontos des Verstorbenen gekündigt werden. Viele Daueraufträge werden dann aber nicht mehr ausgeführt.

Für die genannten Maßnahmen muss man sich oft mit einem Erbschein ausweisen, den das Konsulat besorgen kann.

Arbeitgeber bzw. rentenauszahlende Stelle verständigen

Die Einstellung der alten Rentenzahlung muss veranlasst werden. Gleichzeitig ist gegebenenfalls ein Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen.

Sofern der Versicherungsschutz von mitversicherten Angehörigen endet, sollten diese sich an die Krankenversicherung wenden.

Nachlassverzeichnis erstellen

Ist der Nachlass unter Umständen überschuldet, sollten Sie die Erbschaft gegenüber dem entsprechenden Nachlassgericht ausschlagen. Sie vermeiden dadurch eine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.

Erbschaftssteuer erklären

Der Steuerpflichtige muss innerhalb von 6 Monaten (ab dem Tod des Erblassers) die spanische Erbschaftsteuer (“impuesto sobre sucesiones”) erklären und abführen. Die Abgabefrist der Erklärung kann aber auf insgesamt 12 Monate verlängert werden. 

Grundbuch ändern

Existiert ein Immobilie, sollten die Angehörigen bei einem Todesfall in Spanien einen Grundbuchauszug einholen, um zu klären, ob die Liegenschaft belastet ist.

Ferner ist eine Umschreibung des Grundbuches erforderlich. Dafür brauchen Sie eine notarielle Erbschaftsannahme.

Sind Sie immer noch unsicher?

Dann nehmen Sie einfach meine kompetente Hilfe in Anspruch.

Sparsam von zu Hause aus erhalten Sie eine sachgerechte und verständliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Zeit.

Auf alle Fälle freue ich mich über einen Kommentar oder eine Nachricht von Ihnen.

Hat Ihnen dieser Fachbeitrag gefallen? Teilen Sie Ihn bitte mit Ihren Freunden und der Welt.

Werden Sie Mitglied einer erlesenen Fachgruppe und bleiben Sie mit hilfreichen Fachbeiträgen am Laufenden

Eine kostenlose Infografik wartet auf Sie:

Das Aufenthaltsrecht in Spanien: 

Ein Überblick mit den wichtigsten Fakten

Sie können sich jederzeit über eine Link in meinem Newsletter formlos wieder abmelden. 

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren

Ein Gedanke zu „Todesfall in Spanien – Was nun? Wer macht was?

  1. Ich habe einen Bekannten, dessen Schwester im Ausland einen Autounfall hatte und leider danach verstorben ist. Die Bestattung ließ sich glücklicherweise recht schnell regeln, die Trauer ist noch nicht ganz verarbeitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen