Bevor Sie Ihr Fahrzeug in Spanien ummelden bzw. anmelden können, müssen Sie die Steuern zahlen.
Wie zahle ich die Kfz-Steuer und die Anmeldesteuer (Zulassungssteuer) in Spanien?
Und was muss ich dabei beachten?
Das sind wichtige Fragen in diesem Zusammenhang.
In diesem 2. Teil zum Thema Kfz in Spanien anmelden beantworte ich diesen Fragen ausführlich.
Was Sie sonst noch wissen müssen, um Ihr Auto oder Motorrad in Spanien anzumelden, erfahren Sie im 1. Teil meines Fachbeitrages Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!
Wie zahle ich die Kfz-Steuer?
Zahlung der KFZ-Steuer (“impuesto de circulación”) bei der Wohnsitzgemeinde
Die KFZ-Steuer fällt in den Abgabenbereich der Gemeinde.
- Name der Steuer: “Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica” (IVTM)
- Zuständige Behörde: Gemeindeamt (“Ayuntamiento”), wo sie wohnen
- erforderliche Unterlagen: NIF/NIE des Fahrzeuginhabers sowie “ficha técnica” der ITV
Wie hoch ist die Kfz-Steuer?
Die Höhe des Steuerbetrages ist von folgenden Faktoren abhängig:
- der Gemeinde
- Fahrzeugklasse
- der steuerlichen Potenz (“potencia fiscal”) bei Autos (vermerkt in der “ficha técnica” der ITV unter P.2.1)
- vom Hubraum in cm³ (“centímetros cúbicos”) bei Motorrädern
- der Schadstoffbelastung der Umwelt (einige Gemeinden berücksichtigen die Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge)
Im Artikel 95 des Erlasses “Real Decreto Legislativo 2/2004” zeigt Ihnen eine Tabelle die Grundgebühren (Minimalbeträge), die die Gemeinden mit einem Koeffizienten nicht höher als 2 anheben können. Die Höhe der Kfz-Steuer kann daher von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein.

Hinweis: Die tatsächliche Steuerhöhe bei der örtlichen Gemeinde persönlich oder online auf dessen Website (wenn möglich) erkunden.
Was brauche ich für die Zahlung der Kfz-Steuer?
Für die Bezahlung der Kfz-Steuer brauchen Sie eine “carta de pago” (auch “recibo de IVTM” genannt). Das ist eine Art Einzahlungsschein bzw. Zahlungsaufforderung über die Höhe der fälligen Steuer. Diesen Schein erhalten Sie entweder persönlich bei der Gemeinde oder per Internet auf dessen Website.
Wo und wie Sie dann den Steuerbetrag zahlen können, hängt von der Gemeinde ab. Die verschiedenen Zahlungsmethoden sind grundsätzlich auf “carta de pago” angeführt. Die häufigste Methode ist die Einzahlung bei einer Bank, die auf diesem Einzahlungsschein erwähnt ist. Manchmal können Sie die Kfz-Steuer gleich direkt bei der Gemeinde zahlen.
Wenn die Stadtregierung bzw. Gemeinde die Formalität via Internet anbietet, können Sie eine “Autoliquidación” (Selbstveranlagung) durchführen. Dafür füllen Sie ein Online-Formular aus, drucken es aus und gehen damit für die Einzahlung zu einer Bank.
Einige Stadtregierungen bieten Ihnen die Möglichkeit, die entsprechenden Fahrzeugdaten per Mail zu übermitteln, wobei Ihnen in diesem Fall die entsprechende Zahlungsaufforderung (“carta de pago”) ebenfalls auf diesem Weg übermittelt wird.
Zahlungsbestätigung (“Justificante del pago”)
Nach Einzahlung (bei der Bank oder der Gemeinde) erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung, die Sie später als Nachweis beim Provinz-Verkehrsamt brauchen.
Die Kfz-Steuer ist jährlich im voraus zu zahlen und hat eine Gültigkeit vom 1.1. bis zum 31.12. Nach der ersten Zahlung kann diese per Lastschriftverfahren automatisch beglichen werden.
Rechtsgrundlage:
- Real Decreto Legislativo 2/2004, de 5 de marzo, Subsección 4.ª Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica
Wie zahle ich die Anmeldesteuer?
Zahlung der Anmeldesteuer (“Impuesto de Matriculación”) beim Finanzamt
Die erste endgültige Anmeldung bzw. Zulassung (“primera matriculación definitiva”) von neuen oder alten Kraftfahrzeugen in Spanien unterliegt der Anmeldesteuer (auch Zulassungsteuer genannt). Unter bestimmten Bedingungen können Sie von dieser Steuer befreit werden. (Siehe dazu auch Absatz: Wann bin Ich von der Anmeldesteuer beim Finanzamt befreit? im Fachbeitrag Teil 1 Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!)
Name der Steuer: “Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte” (kurz IEDMT).
Die Anmeldesteuer ist eine Sondersteuer auf bestimmte Beförderungsmittel und richtet sich grundsätzlich nach der CO2-Emission Ihres Fahrzeuges. Ist die CO2-Emission unter 120 g/km bei PKWs oder unter 100 g/km bei Motorräder, dann fällt keine Steuer an.
Tipp: Überprüfen Sie die CO2 -Emission Ihres Fahrzeuges.
Hinweis
Auch wenn keine Steuer anfällt, müssen Sie eine Erklärung mittels Modelo 576 beim Finanzamt abgeben.
Die Abwicklung der Zahlung erfolgt mittels Formular (Modelo 576) oder bei Steuerbefreiung mittels Formular (Modelo 06).
Wie läuft das Verfahren für die Erklärung und Zahlung der Steuer ab?
Die Anmeldesteuer ist eine Steuer der Selbstveranlagung (“Autoliquidación”). Das heißt, Sie müssen die Höhe der Steuer selbst ermitteln und der Steuerbehörde erklären.
Erklärung der Steuerbefreiung mittels Modelo 06
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Befreiung (“extento”) von der Anmeldesteuer, müssen Sie diesen Umstand der Steuerbehörde mittels Modelo 06 erklären.
Voraussetzungen für die Befreiung:
Art. 66.1.n) Ley 38/1992
Antragsfrist:
Für die Steuerbefreiung ist es wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Und zwar innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Nutzung Ihres Fahrzeuges in Spanien gem. Art. 65.1.d) Ley 38/1992 :
- Datum der Einfuhr des Fahrzeuges nach Spanien. Ist dieses Datum nicht glaubwürdig:
- Datum der Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde (“empadronamiento”) oder ab dem Sie Inhaber einer Betriebstätte in Spanien sind.
Tipp: Beantragen Sie die Steuerbefreiung so schnell wie möglich nach der Einreise nach Spanien, da manchmal auch der Tag der Abmeldung des Wohnsitzes im Ausland als Beginn der Antragsfrist herangezogen wird.
Ort der Vorlage (zuständige Behörde):
Terminvereinbarung (“cita previa”) bei der “Agencia Tributaria” notwendig
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Modelo 06. In dreifacher Ausführung. Beim Ausfüllen im Bereich “Declaracion” das Feld “Extento” ankreuzen und bei “Clave” den Code “ET4” eintragen.
- Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
- Kopie der NIF/NIE
- Nachweise, die die Befreiung rechtfertigen:
- Meldebescheinigung mit An- und Abmeldedatum für den Zeitraum von 1 Jahr im Ausland, ausgestellt durch das Konsulat wird bevorzugt
- Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges (Original und Kopie) oder übersetzten Kaufvertrag
- Wohnsitzanmeldung in Spanien (“volante de empadronamiento”)
Im Fall von Deutschland kann Ihnen von einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien eine Wohnsitzbescheinigung ausgestellt werden. Dafür müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister Ihres letzten deutschen Wohnortes, in dem das An- und Abmeldedatum verzeichnet sein muss, vorlegen. Für die Ausstellung dieser konsularischen Bescheinigung wird eine Gebühr von derzeit 25,- € erhoben. Ich denke bei der Auslandsvertretung von Österreich und der Schweiz funktioniert es ähnlich.
Um den vorigen Wohnsitz zu bescheinigen können Sie auch eine sog. „erweiterte Meldeauskunft“ im Ursprungsland beantragen und diese von einem vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzen lassen.
Ausstellung durch die Finanzbehörde:
Kommt die Finanzbehörde nach Überprüfung der Unterlagen zum Ergebnis, dass die Steuerbefreiung zutrifft, dann stellt sie folgendes aus:
- einen Beleg mit einem elektronischen Sicherheitscode über die Überprüfung der Validierung (“código de validación “). Diesen Beleg brauchen Sie dann später zusammen mit einem Exemplar des Modelo 06 für die Zulassung beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura Provincial de Tráfico”).
Wie ermittle ich die Höhe der Anmeldesteuer?
Erfüllen Sie nicht die Bedingungen für die Steuerbefreiung aufgrund der Übersiedlung, müssen Sie die Höhe der Steuer berechnen und einzahlen.
Der Steuerbetrag wird mittels Formular Modelo 576 ermittelt und einbezahlt.
Dafür brauchen Sie
A.) den Marktwert (Restwert) Ihres Fahrzeuges für die Bemessungsgrundlage der Steuer (“Base imponible” – BI) und
B.) den Steuersatz gemäß der CO2-Emission.
Die Höher der Steuer ergibt sich aus dem Marktwert (Restwert) des Fahrzeuges und dessen CO2 Emission.
A.) Den Marktwert für die Steuerbemessungsgrundlage feststellen
Der Marktwert (“Valor der Mercado” – VM) des Fahrzeuges zum Zeitpunkt, wenn Sie die Erklärung machen, bildet die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer.
Bei Gebrauchtfahrzeugen ergibt sich dieser Marktwert (VM) aus dem mittleren Verkaufspreis am Markt nach Anwendung der Prozentsätze entsprechend den Nutzungsjahren.
Die mittleren Verkaufspreise Ihres Fahrzeuges für 2023 finden Sie im Anhang I (“Anexo I”) und die Prozentsätze für die Nutzungsjahre im Anhang IV (“Anexo IV”) der Verordnung “Orden HFP/1259/2022, de 14 de diciembre”. Für jedes Kalenderjahr wird eine neue Verordnung erlassen.
Anhang IV:
Nutzungsjahre | Prozentsätze |
---|---|
bis 1 | 100 |
>1 – 2 | 84 |
>2 – 3 | 67 |
>3 – 4 | 56 |
>4 – 5 | 47 |
>5 – 6 | 39 |
>6 – 7 | 34 |
>7 – 8 | 28 |
>8 -9 | 24 |
>9 – 10 | 19 |
>10 – 11 | 17 |
>11 – 12 | 13 |
>12 | 10 |
Der ermittelte Marktwert verringert sich dann um dem Anteil der indirekten Steuern.
Die Bemessungsgrundlage für die Steuer wird nach folgender Formel berechnet:

BI (“Base Imponible”) = Steuerbemessungsgrundlage
VM (“Valor de Mercado”) = (Mittlerer Verkaufspreis x % der Nutzung)
Tipo IVA = Steuersatz der Mehrwehrsteuer, der zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung in Spanien fällig gewesen wäre und zwar in dem Gebiet, wo man das Fahrzeug nun anmelden wird (zB 21% = 0,21)
Tipo IEDMT = Steuersatz der Sondersteuer, der zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung in Spanien fällig gewesen wäre und zwar in dem Gebiet, wo man das Fahrzeug nun anmelden wird (zB 4,75 = 0,0475)
Tipos OTROS = Summe der anderen Steuersätze von indirekten Steuern, die im Verkaufspreis enthalten sind
Bei Neufahrzeugen ist der Preis laut Rechnung beim Erwerb des Fahrzeuges die Steuerbemessungsgrundlage (BI).
B.) Steuersätze gem. der CO2-Emission bestimmen
Die Steuersätze gehen von 0% bis höchstens 16,90%. Stand 2022. Sie differieren teilweise je nach autonomer Region.
Tabelle für die Steuersätze in Andalusien zur Orientierung:
PKW | Motorrad | Steuersatz | |
---|---|---|---|
CO2 – Emission | 144 g/km u. weniger | 100 g/km u. weniger | 0 |
145 bis 191 g/km | 101 bis 120 g/km | 4,75 | |
192 bis 239 g/km | 121 bis 139 g/km | 9,75 | |
240 g/km und mehr | 140 g/km und mehr | 16,90 |
Alles über die Steuersätze erfahren Sie auf der Webseite der AEAT und im Artikel 70 des Gesetzes “Ley 38/1992, de 28 de diciembre, de IIEE”.
Der Ihrem Fahrzeug entsprechende Steuersatz ist dann auf die vorher ermittelte Bemessungsgrundlage (BI) anzuwenden.
BI (Marktwert) x CO2 Steuersatz = zu zahlende Anmeldesteuer (ohne Berücksichtigung von möglichen Steuerermäßigungen und Anrechnungen)
Dieser Betrag kann auch Null sein, dann fällt keine Steuer an.
Hinweis
Sie müssen aber in jedem Fall, auch wenn keine Steuerpflicht besteht und auch bei Steuerbefreiung, eine Erklärung gegenüber der Steuerbehörde abgeben.
Elektronische Erklärung der Anmeldesteuer mittels Modelo 576
Die Erklärung der Anmeldesteuer können Sie nur auf elektronischem Wege mittels Modelo 576 durchführen.
Damit Sie Zugang zu diesem Formular haben, brauchen Sie zuerst folgendes:
- eine “Certificado electrónico”, “DNI electrónico” oder “Clave PIN” und
- eine NIF(“Número de Identificación Fiscal”) = NIE Nummer und
- die Identifizierung als Steuerpflichtiger im Steuerverzeichnis (“censo”)
Ich habe im Teil 1 meines Fachbeitrages erklärt, wie Sie die elektronische Bestätigung erhalten und wie Sie überprüfen können, ob Sie als Steuerpflichtiger erfasst sind. Nachzulesen hier Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen! unter dem Punkt: Was bzw. welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Modelo 576 elektronisch ausfüllen und Steuerbetrag ermitteln
Haben Sie nun eine elektronische Bestätigungsmöglichkeit und sind Sie steuerlich erfasst, dann können Sie das Modelo 576 (“Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte. Autoliquidación”) elektronisch ausfüllen und präsentieren.
Das Formular finden Sie auf der Sede Electrónica – Agencia Tributaria mit all den notwendigen Informationen und Hilfen zum Ausfüllen.

Wenn nach dem Ausfüllen des Formulars, das Resultat der Erklärung eine positiver Betrag ist, dann müssen Sie etwas einzahlen (“a ingresar”).

Zahlung der Anmeldesteuer und NRC erhalten
Sie müssen nun den ermittelten Steuerbetrag lt. der Erklärung einzahlen. Dann erhalten Sie die NRC (“Número de Referencia Completo”) als Zahlungsbestätigung.
Die NRC ist der Bestätigungscode der Zahlung, der von den kooperierenden Banken, die den Betrag einziehen, erstellt wird. Diese NRC brauchen Sie später für die abschließende Präsentation der Erklärung.
Hinweis
Sie benötigen für die Zahlungsabwicklung ein Konto bei einer spanischen Bank, die mit dem Zahlungssystem der AEAT zusammenarbeitet.
Die Zahlung der Anmeldesteuer (“Pago del impuesto de matriculación”) erfolgt ebenfalls elektronisch auf der selben Seite der Sede Electrónica, wo auch die Erklärung Modele 576 präsentiert wird. Dafür brauchen Sie eine “certificado electrónico” oder “DNI electrónico”. Haben Sie eine “Cl@ve PIN” können Sie die Zahlung auf Seite “Pagar, aplazar y consultar” erledigen.
Der Inhaber der elektronischen Bestätigung muss auch der Inhaber des Bankkontos sein.
Die Zahlung kann per Lastschrift oder per Kredit- bzw. Debitkarte erfolgen.
Sie müssen für die Zahlung folgende Daten eingeben: Steuerjahr, Periode (0A), Art der Selbstveranlagung (A ingresar), NIF/NIE, Nachnahme, Einzahlungsbetrag, Bankdaten

Bei erfolgreicher Durchführung der Zahlung wird durch die Bank die NRC generiert. Wenn alles korrekt ist, sehen Sie diesen Code auf dem Bildschirm.

Auf dieser Seite haben Sie nun zwei Möglichkeiten:
- Ausdrucken der Zahlungsbestätigung (“Imprimir Justificante de Pago”)
- Durchführung der Erklärung (“Realizar Declaración”): mittels dieser Möglichkeit werden Sie mit der Webseite verbunden, um die Präsentation abzuschließen
Zahlung bei der Bank
Alternativ zur Zahlung auf der Webseite der AEAT, können Sie den Steuerbetrag auch persönlich bei Ihrer spanischen Bank (falls sie mit der AEAT kooperiert) einzahlen und dort den NRC erhalten. Verfügt die Bank über eine elektronische Bank, besteht auch die Möglichkeit, die NRC über dessen Website zu beantragen.
Für die Zahlung via Bank brauchen Sie die selben Daten, wie für die elektronische Zahlung bei der Steuerbehörde (siehe oben). Es ist kein Formular notwendig.
Notieren Sie diesen NRC, um ihn danach in das Formular der Erklärung einzutragen.
Beenden der Präsentation der Erklärung
Um die elektronische Vorlage von Modelo 576 abzuschließen, tragen Sie die NRC in das Formular ein, markieren das Feld “Conforme” und klicken “Firmar y Enviar”.

Nach erfolgreichem Abschluss der Präsentation erhalten Sie ein Antwortblatt mit einem elektronischen Code der Validierung, Datum und Zeit der Vorlage. Drucken Sie dieses Antwortblatt als Bestätigung der elektronischen Präsentation aus.
Sie brauchen diese Bestätigung der Erklärung Modelo 576 mit dem elektronischen Code später für die Durchführung der Zulassung beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura Provincial de Tráfico”).
Was muss ich machen, wenn der Steuerbetrag Null ist?
Wenn das Ergebnis der Berechnung der Anmeldesteuer Null ist (z.B. bei niedriger CO2-Emmission und Steuersatz 0%), sind Sie nicht steuerpflichtig. Sie müssen aber dennoch, wie oben erklärt, diesen Tatbestand elektronisch mittels Modelo 576 bei der Steuerbehörde (AEAT) erklären. Sie erhalten dann ebenfalls eine Bestätigung der Präsentation der Erklärung mit einem elektronischen Code der Validierung für das Provinz-Verkehrsamt.
Schlussfolgerung
Nachdem Sie erfolgreich die Kfz-Steuer und die Anmeldesteuer bezahlt haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”) zum Verkehr zulassen.
Wie Sie Ihr Auto beim “Tráfico” anmelden und welche Unterlagen Sie dazu brauchen, erfahren Sie im 1.Teil meines Fachbeitrages Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen?
Ferner können Sie darin nachlesen, welche Schritte noch für die Ummeldung Ihres Fahrzeuges erforderlich sind.
Sie haben somit mehr Klarheit, mehr Überblick und mehr Zeit.
Auf alle Fälle würde ich mich über einen Kommentar oder eine Nachricht von Ihnen freuen.
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stimmt es, dass für Autos älter als 25 Jahre keine KFZ Steuer anfällt?
kennst du dich auch mit Oldtimer aus, H Zulassung usw. ? fällt da auch die CO2 Steuer beim Import an ? andere Sonderregelungen?
Hola, bezüglich Ihrer speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an mein Hilfsangebot. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm
Hola Mag; wohne seit7Jahren als Resistent in Andalusien, denke ein gebrauchtes
In Deutschland zu kaufen.Wie ist es fuer mich mit der Anmeldesteuer wenn ich schon hier in Spanien wohne und das Auto mit weninger als 120g/km die Umwelt
belaste?
Gruss Walther
Hola, bei einer CO2-Emission unter 120g/km fällt keine Anmeldesteuer an. LG
Hallo,
Leider ich muss Sie widersprechen, die deutsche Gültigen TÜV wird in Spanien/Andaluzien nicht erkannt.
Habe für zwei Autos je 153, euro Bezahlt fuer Technischer untersuchung , trotz mehr als ein jahr Gültigen Deutsche TÜV.
MfG
Hola, ich habe geschrieben, dass der deutsche gültige TÜV grundsätzlich anerkannt wird. Die spanische Prüfungsstelle kann jedoch in bestimmten Fälle eine technische Untersuchung vornehmen. LG mag wilhelm
Hola,
Ich würde gerne wissen, ob es in Spanien Personen/Unternehmen gibt die professionell mit dem Residente die Anmelde- und ummeldewegezusammen geht und wenn ja, in welchem finanziellen Rahmen dies möglich ist. Wie nennt man dort solche Institutionen? Sind diese Personen Vertrauenswürdig?
Hola, grundsätzlich erledigen bestimmte “Gestorias” solche Formalitäten in Spanien. Die Kosten sind sehr unterschiedlich (durchschnittlich bei 300,-€). Zur Vertrauenswürdigkeit kann ich nichts sagen, da ich keine Erfahrungen mit diesen Institutionen habe. LG mag wilhelm
Hallo. Wenn ich es richtig rausgelesen habe, dann entfällt die Zulassungssteuer für Elektrofahrzeuge unabhängig von der Haltedauer in Deutschland bei einem Umzug nach Spanien. Ist das richtig und gilt dies auch, wenn in Deutschland eine Förderung von 6000 € in Anspruch genommen wurde?
Die gleiche Fragestellung würde ich auch für ein Hybrid-ahrzeug betrachten wollen.
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Bei der Förderung würde ich noch mal sehr genau nachfragen. Als ich vor einem Jahr meinen Tesla an einen deutschen Händler verkaufte, war dieser gerade dabei ein Fahrzeug wieder aus Spanien zurück zu überführen, da sich die Zulassung nicht lohnte.
Hallo. Ich habe auch einen Kommentar auf Ihrem anderen Blogpost hinterlassen. Ich bin immer noch festgefahren. Ich versuche, das Formular 576 fertigzustellen. Wenn ich auf “realizar pago (obtener NRC)” klicke, erhalte ich eine Fehlermeldung. Wenn ich stattdessen auf die Seite “pago del impuesto de matriculacion” gehe, erhalte ich eine Fehlerseite 403… Ich bin auf der AEAT-Website mit CL@VE erfolgreich angemeldet. Ich bin sicher, dass ich alles richtig gemacht habe, aber trotzdem schlägt es fehl. Ich kann nicht glauben, wie schwer die Verwaltung hier in Spanien ist! Haben Sie vielleicht einen Tipp?
Hola, die Fehlermeldung beinhaltet grundsätzlich auch die Info, wo der Fehler liegt bzw. was zu ändern ist.