Kfz in Spanien anmelden-So zahlen Sie die Steuern richtig!
Bevor Sie Ihr Fahrzeug in Spanien ummelden bzw. anmelden können, müssen Sie die Steuern zahlen.
Wie zahle ich die Kfz-Steuer und die Anmeldesteuer (Zulassungssteuer) in Spanien?
Und was muss ich dabei beachten?
Das sind wichtige Fragen in diesem Zusammenhang.
In diesem 2. Teil zum Thema Kfz in Spanien anmelden beantworte ich diesen Fragen ausführlich.
Was Sie sonst noch wissen müssen, um Ihr Auto oder Motorrad in Spanien anzumelden, erfahren Sie im 1. Teil meines Fachbeitrages Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen!
Für das erfolgreiche Lernen der spanischen Sprache kann ich MosaLingua sehr empfehlen (Werbung):
Wie zahle ich die Kfz-Steuer?
Die KFZ-Steuer fällt in den Aufgabenbereich der Gemeinde.
- Name der Steuer: “Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica” (IVTM) oder “impuesto de circulación”
- Zuständige Behörde: Gemeindeamt (“Ayuntamiento”), wo das Fahrzeug steuerlich registriert ist
- erforderliche Unterlagen: NIF/NIE des Fahrzeuginhabers sowie “ficha técnica” der ITV
Die Kfz-Steuer ist jährlich im voraus zu zahlen und hat eine Gültigkeit vom 1.1. bis zum 31.12. Nach der ersten Zahlung kann diese per Lastschriftverfahren automatisch beglichen werden.
Welche Aspekte bei der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer in Spanien zu beachten sind, erfahren Sie ausführlich in meinem Fachbeitrag Wo, wann und wie Sie die Kfz-Steuer in Spanien zahlen?
Nach Einzahlung der Kfz-Steuer (bei der Bank oder der Gemeinde) erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung , die Sie später als Nachweis (“Justificante del pago”) beim Provinz-Verkehrsamt brauchen.
Wie zahle ich die Anmeldesteuer (“Impuesto de Matriculación”) ?
Name der Steuer: “Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte” (kurz IEDMT).
Die erste endgültige Anmeldung bzw. Zulassung (“primera matriculación definitiva”) von neuen oder alten Kraftfahrzeugen in Spanien unterliegt der Anmeldesteuer (auch Zulassungsteuer genannt). Unter bestimmten Bedingungen können Sie von dieser Steuer befreit werden (siehe dazu weiter unten).
Die Anmeldesteuer ist eine Sondersteuer auf bestimmte Beförderungsmittel und richtet sich grundsätzlich nach der CO2-Emission Ihres Fahrzeuges. Ist die CO2-Emission unter 120 g/km bei PKWs oder unter 100 g/km bei Motorräder, dann fällt keine Steuer an.
Wie läuft das Verfahren für die Erklärung und Zahlung der Steuer ab?
Die Anmeldesteuer ist eine Steuer der Selbstveranlagung (“Autoliquidación”). Das heißt, Sie müssen die Höhe der Steuer selbst ermitteln und der Steuerbehörde erklären.
Erklärung der Steuerbefreiung mittels Modelo 06
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Befreiung (“extento”) von der Anmeldesteuer, müssen Sie diesen Umstand der Steuerbehörde mittels Modelo 06 erklären.
Voraussetzungen für die Befreiung:
Art. 66.1.n) Ley 38/1992
Antragsfrist:
Für die Steuerbefreiung ist es wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Und zwar innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Nutzung Ihres Fahrzeuges in Spanien gem. Art. 65.1.d) Ley 38/1992 :
- Datum der Einfuhr des Fahrzeuges nach Spanien. Ist dieses Datum nicht glaubwürdig:
- Datum der Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde (“empadronamiento”) oder ab dem Sie Inhaber einer Betriebstätte in Spanien sind.
Tipp: Beantragen Sie die Steuerbefreiung so schnell wie möglich nach der Einreise nach Spanien, da manchmal auch der Tag der Abmeldung des Wohnsitzes im Ausland als Beginn der Antragsfrist herangezogen wird.
Ort der Vorlage (zuständige Behörde):
Terminvereinbarung (“cita previa”) bei der “Agencia Tributaria” notwendig
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Modelo 06. In dreifacher Ausführung. Beim Ausfüllen im Bereich “Declaración” das Feld “Exento” ankreuzen und bei “Clave” den Code “ET4” eintragen.
- Identitätsnachweis (Reisepass/Personalausweis)
- Kopie der NIF/NIE
- Nachweise, die die Befreiung rechtfertigen:
- Meldebescheinigung mit An- und Abmeldedatum für den Zeitraum von 1 Jahr im Ausland, ausgestellt durch das Konsulat wird bevorzugt
- Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges (Original und Kopie) oder übersetzten Kaufvertrag
- Wohnsitzanmeldung in Spanien (“volante de empadronamiento”)
Im Fall von Deutschland kann Ihnen von einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien eine Wohnsitzbescheinigung ausgestellt werden. Dafür müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister Ihres letzten deutschen Wohnortes, in dem das An- und Abmeldedatum verzeichnet sein muss, vorlegen. Für die Ausstellung dieser konsularischen Bescheinigung wird eine Gebühr von derzeit 25,- € erhoben. Ich denke bei der Auslandsvertretung von Österreich und der Schweiz funktioniert es ähnlich.
Um den vorigen Wohnsitz zu bescheinigen können Sie auch eine sog. „erweiterte Meldeauskunft“ im Ursprungsland beantragen und diese von einem vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzen lassen.
Ausstellung durch die Finanzbehörde:
Kommt die Finanzbehörde nach Überprüfung der Unterlagen zum Ergebnis, dass die Steuerbefreiung zutrifft, dann stellt sie folgendes aus:
- einen Beleg mit einem elektronischen Sicherheitscode über die Überprüfung der Validierung (“código de validación “). Diesen Beleg brauchen Sie dann später zusammen mit einem Exemplar des Modelo 06 für die Zulassung beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura Provincial de Tráfico”).
Bezüglich einer geeigneten Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug lassen Sie sich am besten persönlich in Deutsch hier beraten:
Die Internationale Versicherung für all Ihre Bedürfnisse
Wie ermittle ich die Höhe der Anmeldesteuer?
Erfüllen Sie nicht die Bedingungen für die Steuerbefreiung aufgrund der Übersiedlung, müssen Sie die Höhe der Steuer berechnen und einzahlen.
Der Steuerbetrag wird mittels Formular Modelo 576 ermittelt und einbezahlt.
Dafür brauchen Sie
A.) den Marktwert (Restwert) Ihres Fahrzeuges für die Bemessungsgrundlage der Steuer (“Base imponible” – BI) und
B.) den Steuersatz gemäß der CO2-Emission.
Die Höher der Steuer ergibt sich folglich aus dem Marktwert (Restwert) des Fahrzeuges und dessen CO2 Emission.
A.) Den Marktwert für die Steuerbemessungsgrundlage feststellen
Der Marktwert (“Valor der Mercado” – VM) des Fahrzeuges zum Zeitpunkt, wenn Sie die Erklärung machen, bildet die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer.
Bei Gebrauchtfahrzeugen ergibt sich dieser Marktwert (VM) aus dem mittleren Verkaufspreis am Markt nach Anwendung der Prozentsätze entsprechend den Nutzungsjahren.
Den mittleren Verkaufspreis Ihres Fahrzeuges für 2024 finden Sie im Anhang I (“Anexo I”) und die Prozentsätze für die Nutzungsjahre im Anhang IV (“Anexo IV”) der Verordnung “Orden HFP/1396/2023, de 26 de diciembre”. Für jedes Kalenderjahr wird eine neue Verordnung erlassen.
Anhang IV:
Nutzungsjahre | Prozentsätze |
---|---|
bis 1 | 100 |
>1 – 2 | 84 |
>2 – 3 | 67 |
>3 – 4 | 56 |
>4 – 5 | 47 |
>5 – 6 | 39 |
>6 – 7 | 34 |
>7 – 8 | 28 |
>8 -9 | 24 |
>9 – 10 | 19 |
>10 – 11 | 17 |
>11 – 12 | 13 |
>12 | 10 |
Der ermittelte Marktwert verringert sich dann um dem Anteil der indirekten Steuern.
Bei Gebrauchtfahrzeugen wird die Bemessungsgrundlage für die Steuer nach folgender Formel berechnet:
BI (“Base Imponible”) = Steuerbemessungsgrundlage
VM (“Valor de Mercado”) = Mittlerer Verkaufspreis x % der Nutzung
Tipo IVA = Steuersatz der Mehrwehrsteuer, der zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung in Spanien fällig gewesen wäre und zwar in dem Gebiet, wo man das Fahrzeug nun anmelden wird (z.B. 21% = 0,21)
Tipo IEDMT = Steuersatz der Sondersteuer, der zum Zeitpunkt der ersten Anmeldung in Spanien fällig gewesen wäre und zwar in dem Gebiet, wo man das Fahrzeug nun anmelden wird (z.B. 4,75 = 0,0475)
Tipos OTROS = Summe der anderen Steuersätze von indirekten Steuern, die im Verkaufspreis enthalten sind
Bei Neufahrzeugen ist der Preis laut Rechnung beim Erwerb des Fahrzeuges die Steuerbemessungsgrundlage (BI).
B.) Steuersätze gem. der CO2-Emission bestimmen
Die Steuersätze gehen grundsätzlich von 0% bis höchstens 14,75% (Stand 2024). Sie differieren teilweise je nach autonomer Region.
PKW | Motorrad | Steuersatz | |
---|---|---|---|
CO2 – Emission | 120 g/km u. weniger | 100 g/km u. weniger | 0 |
121 bis 159 g/km | 101 bis 120 g/km | 4,75 | |
160 bis 199 g/km | 121 bis 139 g/km | 9,75 | |
200 g/km und mehr | 140 g/km und mehr | 14,75 |
Alles über die Steuersätze erfahren Sie im Artikel 70 des Gesetzes “Ley 38/1992, de 28 de diciembre, de IIEE”.
Der Ihrem Fahrzeug entsprechende Steuersatz ist dann auf die vorher ermittelte Bemessungsgrundlage (BI) anzuwenden.
BI (Marktwert) x CO2 Steuersatz = zu zahlende Anmeldesteuer (ohne Berücksichtigung von möglichen Steuerermäßigungen und Anrechnungen)
Dieser Betrag kann auch Null sein, dann fällt keine Steuer an.
Hinweis
Sie müssen aber in jedem Fall, auch wenn keine Steuerpflicht besteht und auch bei Steuerbefreiung, eine Erklärung gegenüber der Steuerbehörde abgeben.
Elektronische Erklärung der Anmeldesteuer mittels Modelo 576
Die Erklärung der Anmeldesteuer können Sie nur auf elektronischem Wege mittels Modelo 576 durchführen.
Damit Sie Zugang zu diesem Formular haben, brauchen Sie zuerst folgendes:
- eine “Certificado electrónico”, “DNI electrónico” oder “Clave PIN” und
- eine NIF(“Número de Identificación Fiscal”) = NIE Nummer und
- die Identifizierung als Steuerpflichtiger im Steuerverzeichnis (“censo”)
Modelo 576 elektronisch ausfüllen und Steuerbetrag ermitteln
Haben Sie nun eine elektronische Bestätigungsmöglichkeit und sind Sie steuerlich erfasst, dann können Sie das Modelo 576 (“Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte. Autoliquidación”) elektronisch ausfüllen und präsentieren.
Das Formular finden Sie auf der Sede Electrónica – Agencia Tributaria mit all den notwendigen Informationen und Hilfen zum Ausfüllen.
Wenn nach dem Ausfüllen des Formulars, das Resultat der Erklärung eine positiver Betrag ist, dann müssen Sie etwas einzahlen (“a ingresar”).
Zahlung der Anmeldesteuer und NRC erhalten
Sie müssen nun den ermittelten Steuerbetrag lt. der Erklärung einzahlen. Dann erhalten Sie die NRC (“Número de Referencia Completo”) als Zahlungsbestätigung.
Die NRC ist der Bestätigungscode der Zahlung, der von den kooperierenden Banken, die den Betrag einziehen, erstellt wird. Diese NRC brauchen Sie später für die abschließende Präsentation der Erklärung.
Hinweis
Sie benötigen für die Zahlungsabwicklung ein Konto bei einer spanischen Bank, die mit dem Zahlungssystem der AEAT zusammenarbeitet.
Die Zahlung der Anmeldesteuer (“Pago del impuesto de matriculación”) erfolgt ebenfalls elektronisch auf der selben Seite der Sede Electrónica, wo auch die Erklärung Modele 576 präsentiert wird. Dafür brauchen Sie eine “certificado electrónico” oder “DNI electrónico”. Haben Sie eine “Cl@ve PIN” können Sie die Zahlung auf Seite “Pagar, aplazar y consultar” erledigen.
Der Inhaber der elektronischen Bestätigung muss auch der Inhaber des Bankkontos sein.
Die Zahlung kann per Lastschrift oder per Kredit- bzw. Debitkarte erfolgen.
Sie müssen für die Zahlung folgende Daten eingeben: Steuerjahr, Periode (0A), Art der Selbstveranlagung (A ingresar), NIF/NIE, Nachnahme, Einzahlungsbetrag, Bankdaten
Bei erfolgreicher Durchführung der Zahlung wird durch die Bank die NRC generiert. Wenn alles korrekt ist, sehen Sie diesen Code auf dem Bildschirm.
Auf dieser Seite haben Sie nun zwei Möglichkeiten:
- Ausdrucken der Zahlungsbestätigung (“Imprimir Justificante de Pago”)
- Durchführung der Erklärung (“Realizar Declaración”): mittels dieser Möglichkeit werden Sie mit der Webseite verbunden, um die Präsentation abzuschließen
Zahlung bei der Bank
Alternativ zur Zahlung auf der Webseite der AEAT, können Sie den Steuerbetrag auch persönlich bei Ihrer spanischen Bank (falls sie mit der AEAT kooperiert) einzahlen und dort den NRC erhalten. Verfügt die Bank über ein online Banking Service, besteht auch die Möglichkeit, die NRC über dessen Website zu beantragen.
Für die Zahlung via Bank brauchen Sie die selben Daten, wie für die elektronische Zahlung bei der Steuerbehörde (siehe oben). Es ist kein Formular notwendig.
Notieren Sie diesen NRC, um ihn danach in das Formular der Erklärung einzutragen.
Beenden der Präsentation der Erklärung
Um die elektronische Vorlage von Modelo 576 abzuschließen, tragen Sie die NRC in das Formular ein, markieren das Feld “Conforme” und klicken “Firmar y Enviar”.
Nach erfolgreichem Abschluss der Präsentation erhalten Sie ein Antwortblatt mit einem elektronischen Code der Validierung, Datum und Zeit der Vorlage. Drucken Sie dieses Antwortblatt als Bestätigung der elektronischen Präsentation aus.
Sie brauchen diese Bestätigung der Erklärung Modelo 576 mit dem elektronischen Code später für die Durchführung der Kfz-Anmeldung beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura Provincial de Tráfico”).
Was muss ich machen, wenn der Steuerbetrag Null ist?
Wenn das Ergebnis der Berechnung der Anmeldesteuer Null ist (z.B. bei niedriger CO2-Emmission und Steuersatz 0%), sind Sie nicht steuerpflichtig. Sie müssen aber dennoch, wie oben erklärt, diesen Tatbestand elektronisch mittels Modelo 576 bei der Steuerbehörde (AEAT) erklären. Sie erhalten dann ebenfalls eine Bestätigung der Präsentation der Erklärung mit einem elektronischen Code der Validierung für das Provinz-Verkehrsamt.
Schlussfolgerung
Nachdem Sie erfolgreich die Kfz-Steuer und die Anmeldesteuer bezahlt haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug beim zuständigen Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura provincial de tráfico”) zum Verkehr zulassen.
Wie Sie Ihr Auto beim “Tráfico” anmelden und welche Unterlagen Sie dazu brauchen, erfahren Sie im 1.Teil meines Fachbeitrages Kfz in Spanien anmelden: Alles, was Sie brauchen?
Ferner können Sie darin nachlesen, welche Schritte noch für die Ummeldung Ihres Fahrzeuges erforderlich sind.
Hallo,
ich habe noch eine Frage zur Anmeldesteuer. Wo bekomme ich die Werte für ein Motorrad her? In der angegebenen Liste finde ich nur Autos. Könnten Sie mir dazu bitte einen Hinweis geben?
Danke und viele Grüße
Sabine
Hola, die Werte für die Motorräder kommen nach den Autos. LG
Hallo,
ich suche gerade Anexo I (Die mittleren Verkaufspreise Ihres Fahrzeuges für 2024 finden Sie im Anhang I (“Anexo I”) und die Prozentsätze für die Nutzungsjahre im Anhang IV (“Anexo IV”) der Verordnung “Orden HFP/1396/2023, de 26 de diciembre”. Für jedes Kalenderjahr wird eine neue Verordnung erlassen.)
Diese kann ich leider nicht finden. Könnten Sie mir dazu bitte einen Link senden?
Dankeschön und Gruß
Sabine
Hola, der Link ist die angegebene Verordnung. LG
Was ist denn mit Neuwagen, es muss die spanische Mwst bezahlt werden oder? Zahlt man dann nur die IVA oder den ganzen betrag nochmal? von wem bekomme ich in deutschland das geld zurück. der händler wird mir das doch nicht zurückzahlen?
Hola, für spezielle Fragen dieser Art stehe ich Ihnen gerne mit meinen Hilfsangebot zur Verfügung. Dort helfe ich Ihnen gerne kompetent weiter. Vielen Dank für Ihr Verständnis. LG mag wilhelm